Grundsätzlich alle Wareneinkäufe aus dem Ausland auf 3125 ?

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Grundsätzlich alle Wareneinkäufe aus dem Ausland auf 3125 ?
Habe mal wieder eine Frage an Euch:

Müssen eigentlich wirklich alle Wareneinkäufe aus dem Ausland (z.B. EU-Länder) immer auf das Konto 3125 gebucht werden ?

Egal ob das Büromaterial (eigentlich auf Konto 4930), Werkzeug (eigentlich auf Konto 4985), oder ein Schreibtisch mit 160.-- Euro ist ?
Wie kann ich dann eigentlich diese Kosten zusätzlich auf das Konto Büromaterial vermerken, dass ich am Jahresende wirklich weiß, wie viel habe ich wirklich für Büromaterial ausgegeben ?

Oder was mache ich mit einem Schreibtisch aus dem Ausland, wirklich auf das Konto 3125 ?
Und was ist mit dem Konto GWG?
Hallo,

bei meiner Software kann ich den Steuerschlüssel bei jeder Buchung zu weisen. Dadurch kann ich Büromaterial korrekt auf Büromaterial buchen. Das 3425 Konto würde ich nur für die exakte Bezeichnung zum Beispiel Wareneinkäufe nutzen.

Da ich in der Regel mit sonstigen Leistungen zu tun habe, benötige ich 3123 und 3125 je nach Fall.

Und in der UST-VA steht dann alle korrekt aufgeliedert drin.

Gruß Reaper

EDIT: Aus zuschneller Bearbeitung. Danke für den Hinweis BiBu+
Bearbeitet: Reaper-RWP - 02.12.2011 08:37:13
Weder beim Wareneinkauf aus dem Gemeinschaftsgebiet oder aus dem
Drittlandsgebiet bucht man auf das von dir angegebene Konto.
Ich hoffe du hast dich nur verschrieben.
Beste Grüße BiBu
Ich brauche Urlaub.......... :oops:


Nochmals, in der Hoffnung, die Frage stimmt jetzt:

Müssen eigentlich wirklich alle Wareneinkäufe aus dem Ausland (z.B. EU-Länder) immer auf das Konto 3425 gebucht werden ?

Egal ob das Büromaterial (eigentlich auf Konto 4930), Werkzeug (eigentlich auf Konto 4985), oder ein Schreibtisch mit 160.-- Euro ist ?
Wie kann ich dann eigentlich diese Kosten zusätzlich auf das Konto Büromaterial vermerken, dass ich am Jahresende wirklich weiß, wie viel habe ich wirklich für Büromaterial ausgegeben ?

Oder was mache ich mit einem Schreibtisch aus dem Ausland, wirklich auf das Konto 3425 ?
Und was ist mit dem Konto GWG?
Prinzipiell kannst du das buchen wie du möchtest. Es gibt hier keine Vorschrift, solange du den Aufwand so erfasst, dass am Ende der richtige Gewinn ermittelt werden kann.

Bei Lieferungen aus einem EU-Mitgliedsstaat (innergemeinschaftlicher Erwerb) würde ich immer über Konten der Klasse 3 buchen. Dabei ist egal, ob es sich um Ware oder ein Anlagegut für dein Unternehmen handelt. Dadurch ordnet das Programm automatisch die in der Regel anfallende Vorsteuer den richtigen Konten zu.

Bei Gegenständen die für das Unternehmen bestimmt sind, musst du dann natürlich eine Umbuchung auf das entsprechende Anlagekonto bzw. Aufwandskonto vornehmen. Achte darauf, dass bei der Umbuchung der Steuerschlüssel ggf. unterdrückt wird, sonst wird die Vorsteuer zweimal erfasst.

Bei Lieferungen aus einem Drittland (Einfuhr) beinhaltet die Rechnung keine Umsatzsteuer, so daß du auch keine Vorsteuer geltend machen kannst. Das gilt bei der Lieferbedingung "verzollt und versteuert".
Daher kannst du hier direkt auf das entsprechende Anlagekonto bzw, Aufwandskonto buchen (ohne Umweg über Kontenklasse 3).

Sollten die Lieferbedingung "unverzollt und unversteuert" lauten, schuldet der Leistungsempfänger den Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer. Nachdem dir der Lieferant den quittierten Zollbescheid übergeben hat, buchts du diese Beträge zusätzlich auf (3850) Zölle und (1588) Einfuhrumsatzsteuer.


Aber da es wie gesagt keine "direkt" Vorschrift gibt (außer die GoB), buche es so, wie es für dich am zweckmäßigsten ist. Die beschriebene Vorgehensweise, ist nur eine Möglichkeit.

MfG

Aza
Bearbeitet: Aza - 08.12.2011 13:44:55
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