Hallo Andreas,
danke Dir für die Rückmeldung. Um ehrlich zu sein, bin ich nicht wirklich schlauer geworden.
1.) D.h. es handelt sich laut § 823 BGB um eine Entschädigung, einverstanden. Meine erste Frage war/bleibt: sollte man dem Kunden eine RG schreiben, wg. Reisekosten - Schadenersatz?
2.) Dann folgt natürlich die Frage, welchen Betrag setzt man an? Das Ticket hat 73,50 € - inkl. 11,74 € UmSt. gekostet. ich habe folgendes gefunden:
[COLOR=#00BB00]Der gemäß § 642 BGB zu zahlenden Entschädigung liegt eine steuerbare Leistung des Unternehmers zugrunde. Diese Entschädigung ist Entgelt im Sinne von § 10 Abs. 1 UStG und damit Bemessungsgrundlage für den Umsatz[/COLOR] - d.h. man könnte vom Kunden nur einen Betrag in "netto"-Höhe verlangen?
3.) Du schreibst: [COLOR=#00BB00]Ein Unterkonto von Versicherungsentschädigung würde hier in Frage kommen. [/COLOR] - ich habe aber folgende Info im Buchungs-ABC gefunden: wenn man das Geld direkt vom Schädiger bekommt, ist auf das Kto. 2500 außerordentliche Erträge zu buchen. So ein Unterkonto, wie Du schreibst, gibt's in SKR03 nicht. Es gibt nur 2742 Versicherungsentschädigung, was dann das ganze Bild sachlich nicht korrekt darstellen würde.
Und.. ???
Ich danke Dir!!!
Vic