Kunde überweist uns einen Betrag über Gerichtskosten

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Kunde überweist uns einen Betrag über Gerichtskosten
Hallo!
Wir hatten eine rechtl. Auseinandersetzung, die teilweise zu unserem Gunsten ausging.
Nun hat der "Gegner" neben der offenen Rechnung noch 50 € überwiesen mit dem Hinweis "Gerichtskosten".
Wohin buche ich die bei SKR04?
Evtl. auf 4110 - Sonstige steuerfreue Umsätze Inland?
Oder gehört das wo anders hin?
Danke vorab.
Hätte mir mein Dozent damals erklärt, warum er einmal "Delkredere" sagt und dann später "Wertberichtigung", wäre ich vielleicht Steuerberater geworden.
Der Zahlung liegt keine umsatzsteuerbare Leistung an den Schuldner zugrunde. 4110 ist deshalb definitiv nicht richtig. Aus meiner Sicht bietet es sich an, den Eingang über das Konto zu buchen, über das die Gerichtskosten (oder die Kosten der Rechtsverfolgung) bei Zahlung ans Gericht gebucht wurden.
Da selbst nichts ans Gericht gezahlt werden musste, habe ich es jetzt so gebucht (SKR04)
4970 Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen
Hätte mir mein Dozent damals erklärt, warum er einmal "Delkredere" sagt und dann später "Wertberichtigung", wäre ich vielleicht Steuerberater geworden.
Hallo,

ich als Finanzbuchhalterin würde prüfen, ob man die 50 Euro eventuell zu viel bezahlt worden ist in Unkenntnis der Sachlage von dem
Gläubiger. Ich würde das klären und den Betrag zurücküberweisen. Das halte ich für menschlich der korrektere Weg, wie mir Gedanken
zu machen, wohin ich das jetzt buchen muss.
Das ist meine Meinung zu dem Thema.

LG
@fachkraft: da gebe ich dir menschlich gesehen und auch buchungstechnisch recht! Doch ich buche ja nur für diese Firma. Betrifft also nicht mich selbst. Aber die Firma, für die ich buche, wurde von der anderen Firma hereingelegt. Also wenn dieser Betrag denen gehört, sollen die sich dann letztlich auch darum kümmern.
Hätte mir mein Dozent damals erklärt, warum er einmal "Delkredere" sagt und dann später "Wertberichtigung", wäre ich vielleicht Steuerberater geworden.
Hallo Jonsereds,

ja jeder Fall ist anders und man kann nicht alles über einen Kamm scheren.
Du hast jedenfalls eine Lösung gefunden, die auch akzeptabel sein wird. :klatschen:

LG
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