Ratenkauf GWG (Handy) Buchung im SKR04

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Ratenkauf GWG (Handy) Buchung im SKR04, Kauf eines geringwertigen Wirtschaftsgut mit Ratenzahlungsvereinbarung
Hallo Zusammen,

nach mehreren Stunden im Internet und einer ausgiebigen Suche in diesem Forum, habe ich festgestellt, dass das o.g. Thema im Internet nicht abschließend geklärt wurde. Ich hoffe das können wir jetzt hier nachholen.

[FONT=Arial]Situation:[/FONT]
Ich bin Inhaber eines Einzelunternehmens in der IT-Branche. Nachdem ich 5 Monate lang mit einem kostengünstigen Mobiltelefon telefoniert habe, stelle ich fest, dass die Funktionalität für meinen Bedarf nicht ausreicht. Ich entschließe mich ein neues, gutes Handy anzuschaffen. Da ich die dafür benötigten finanziellen Mittel nicht zur Verfügung habe, entscheide ich mich für einen Ratenkauf und finde tatsächlich ein Angebot, welches einen Ratenkauf OHNE ZINSEN anbietet.

Ich entscheide mich, dieses Angebot anzunehmen und kaufe somit:

[FONT=Arial]Daten:[/FONT]
Ein Handy mit:
- Kaufpreis (Netto):    402,52 Euro
- Versandkosten:    3,03 Euro
- Mehrwertsteuer (19%):  77,05 Euro
- Gesamt:    482,60 Euro
Zahlungsbedingungen: 24 Monatsraten zu 20,11, insgesamt: 24 * 20,11 = 482,64 Euro


Anmerkungen:
Meiner Meinung nach handelt es sich hier um mehrere Sachverhalte.
  • 1. Es wird ein Wirtschaftsgut (hier ein GWG) erworben, dass nach den AfA Werten abgeschrieben werden kann/muss.
  • 2. Der Zahlungssachverhalt muss richtig gebucht werden. Es gilt dabei zu beachten:
    2.1. Trifft hier §253 HGB zu. Sie gilt für die Handelsbilanz und fordert eine Abzinsung mit dem marktüblichen Durchschnitt der letzten sieben Jahre. Zur Zeit ca. 4%.
    2.2. Trifft §6 Abs.1 Nr.3 EStG zu. Sie gilt für die Steuerbilanz. Nach dieser ist für die Ratenzahlung eine Abzinsung mit 5,5% vorzunehmen, sofern keine Zinsen vereinbart sind.

In manchen Foren wird so ein Kauf auch als Darlehen bezeichnet. In dem folgenden Buch, gibt es ab Seite 372 unten einen Abschnitt dazu: Schwierige Geschäftsvorfälle buchen



In dem Buch "Buchführung und Bilanzierung für Dummies" gibt es in der 4. Auflage zum Ratenkauf einen Abschnitt auf Seite 96, der folgendes besagt:
Ein Bäckermeister Namens Keim, kauft eine Backmaschine für 30.000 Euro zzgl. MWSt. ergibt dies: 35.700 Euro auf Raten. Die Laufzeit beträgt 6 Jahre (ich nehme hier an, dass die erste Zahlung am ende des 1 Jahres erfolgt). Aus Anlage 9a zu §13 BewG ist der Kapitalwert von 5,133 abzulesen.
Daraus ergeben sich folgende Buchungen:

Jahresrate: 35.700 Euro Kaufpreis inkl. Steuern / 6 Jahresraten = 5.950 Euro pro Jahresrate
Barwert ist also: 5.950 Euro Jahresrate (weil gleichbleibend) * 5,133 = 30.541,35 Euro als Barwert
Die Anschaffungskosten ergeben sich aus "Barwert MINUS MwSt".: 30.541,35 Euro - 5.700 Vorsteuer = 24.841,35 Euro Anschaffungskosten

Gebucht wird wie folgt:
Maschine 24.841,35 und
Vorsteuer 5.700,00
an
Verbindlichkeiten 30.541,35

Die einzelnen Ratenzahlungen dann wie folgt:
Ratenaufwand 5.950,00
an
Bank 5.950,00

Zum Jahresabschluss werden die im abgelaufenen Jahr geleisteten Zahlungen mit dem Verbindlichkeit-Konto verrechnet. Dem Buch nach, darf hier aber nur der Tilgungsanteil verrechnet werden. Dieser ergibt sich durch: "Barwert vor dem Jahr MINUS Barwert nach dem Jahr", also:
Barwert vor dem Jahr: 30.541,35 Euro
Barwert nach dem Jahr: 5.950,00 Euro * 4,388 (aus Anlage 9a) = 26.108,60 Euro
Tilgungsanteil: 30.541,35 Euro - 26.108,60 Euro = 4.432,75 Euro

Gebucht wird dann:
Verbindlichkeiten 4.432,75
an
Ratenaufwand 4.432,75

Nach diesem Verfahren bleibt aber auf dem Ratenaufwands Konto nach Ablauf der Ratenzahlung immer noch ein Restbetrag übrig. Wie der gebucht wird, wird in dem Buch nicht weiter erläutert.


NUN DIE GROßE FRAGE: Wie seht ihr das? Kann jemand zu meinem Handy Kauf genaue Buchungen im SKR04 und/oder SKR03 angeben?
Was für ein Aufstand!  :o

Es sind 2 Verträge:

1. Kauf eines Handys
2. Krdeitvertrag

Das Handy kannst du aktivieren, wenn du wild darauf bist, ansonsten kommt es darauf an, ob du die 410 € Grenze wählst oder ide Poolabschreibung.

Die Kaufsumme ist ein Darlehen. Und abzuzinsen gibt es hier nichts!
Hallo bdirk,

Sollte das so tatsächlich zutreffen, würde mich das außerordentlich freuen!
Nur sehe ich folgende Punkte als noch nicht ausreichend geklärt an:
  • Wie begründest du das in diesem Fall die Paragraphen §253 HGB und §6 EStG nicht zu treffen, also eine Abzinsung nicht zu erfolgen hat?
    Gemäß diesem Buch (hier) auf Seite 372, wäre nämlich ein Darlehen abzuzinsen.

  • Gesetzt den Fall, eine Abzinsung müsste nicht stattfinden, wäre dann folgende Buchungen richtig:
    - BuGA an Kreditor (Verb. aus LuL.)
    Und dann bei Ratenzahlung:
    - Kreditor (Verb. aus LuL.) an Bank?
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