Reisekosten AN (Speisen und Getränke)

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Reisekosten AN (Speisen und Getränke), Speisen und getränke richtig buchen
Hallo,

ich habe eine Rechnung vom Hotel vorliegen. (Dienstreise vom AN) Da drin sind separat Übernachtung, Früstück und Speisen und Getränke (Mittagessen) ausgewiesen. (Es gibt keine Spesen d.h.Verpflegungsmehraufwand pro Tag vom AG)
Ist es richtig Übernachtung auf 4666 (7%) (Reisekosten AN Übernachtungsaufwand) und den Rest auf 4660 (19%) (Reisekosten AN) zu buchen.

Danke im Voraus
Hallo alenka,

DIe Übernachtungskosten sind Reisekosten - richtig gebucht-

Die Verpflegungskosten sind auch Reisekosten. Aber:
Verpflegungkosten dürfen nicht nach Einzelbelegen erstattet werden sondern nur nach Pauschalen.
D.h. wenn der Arbeitnehmer Mahlzeiten wie z.B. Frühstück, Mittagessen auf der Rechnung hat nur für sich
(keine Bewirtung?!), dann darf der Unternehmer nur in Höhe der Pauschalen lohnsteuerfrei ersetzen und abrechnen.

Ersetzt der Arbeitgeber mehr als diese zulässige Pauschale:
 - muss die Differenz beim Arbeitnehmer lohnversteuert werden.
 - und nach § 4 Abs. 1 Satz 1 NR. 5 EStG dürfen diese Betriebsausgaben den Gewinn nicht mindern,
   d.h  es werden nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.
 
Für die Frühstücksaufwendungen gibt es Ausnahmereglungen.
(s. BMF-Schreiben, je nach dem wie  es auf der Rechnung ausgewiesen ist.)

Zu den Reisekosten gibt es von den IHK`s sehr informative Infoschreiben auf deren Internetseite - mit Links zu wichtigen BMF-Schreiben.

Viele Grüße
Tina
Bearbeitet: haas-01 - 29.07.2012 22:56:10
Hallo Tina,

weil ich es gerade lese, überhöhte Verpflegungspauschalen an Arbeitnehmer führen richtig wie du gesagt hast zur Lohnsteuerpflicht, aber meines Erachtens wird hierdurch nicht der Betriebsausgabenabzug beim Arbeitgeber nach 4 (5) EStG verwehrt. Das bezieht sich wohl nur auf den Unternehmer selbst.

LG

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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