Reiskosten Arbeitgeber bei Kleinunternehmen + Verpflegungsaufwand

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Reiskosten Arbeitgeber bei Kleinunternehmen + Verpflegungsaufwand
Hallo,

bin neu hier und habe schon viel zu Reiskosten gefunden, aber leider nix zu meinem Fall:

Selbständiger Außendienstler übernachtet auf Dienstreise, Rechnung lautet auf 1 Übernachtung (7% USt)  

Verbuche ich das einfach über Reisekosten?
Ist das erste mal, dass Chef das so macht ...
Was mache ich denn, wenn das Frühstück nicht extra ausgewiesen ist? Ich dachte, das Hotel ist dazu verpflichtet?

Handelsvertreter kann doch auch Verpflegungsmehraufwand etc. geltend machen, wenn er länger unterwegs ist, oder?
Wie wird das denn verbucht, wenn er Chef und kein Mitarbeiter ist? Stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch ...

Danke schon mal für eure Infos!
Im SKR 03 stehen einem für den Unternehmer/selbständiger Handelsvertreter die folgenden Konten zur Verfügung

4670 Reisekosten Unternehmer
4672 Reisekosten Unternehmer (nicht abziehbarer Anteil)
4673 Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten
4674 Reisekosten Unternehmer Verpflegungsmehraufwand
4676 Reisekosten Unternehmer Übernachtungsaufwand

Bsp:

Der Handelsvertreter ist auf Kundenbesuch (in Deutschland) mit dem Geschäftswagen 300 km (einfache Strecke) unterwegs; und zwar von Mo 6 Uhr bis Mi 21 Uhr. Die reinen Übernachtungskosten belaufen sich auf 238 Euro (inkl. USt)

Fahrtkosten: 600*0,30 =180 EUR

Buchung: 4673 an 1000 (180 EUR)

Übernachtungskosten: 804676 an 1000 238 EUR (Steuerschlüssel 80 bzw. 7% =>FDP-Mövenpick-Steuerpaket)

Verpflegungsmehraufwand:
Abwesenheit: Mo: 18 Std; Di: 24 Std; Mi: 21 Std

=> 12+24+12 Euro = 48 Euro (§ 4 Abs. 5 Nr. 5)

Übernachtung: 4674 an 1000 48 EUR

Ist die Mahlzeit in den Übernachtungskosten enthalten und wird nicht separat ausgewiesen, so ist der Betrag um die Pauschalen zu kürzen. Die Übernachtung inkl. Frühstück von 238 EURo ist dann bspw. zu kürzen um 20% von 24 EUR = 4,80*2 (Dienstag und Mittwoch) =9,60.
Bearbeitet: Buecherwurm - 05.02.2012 14:39:25
Hallo Bücherwurm,

schönen Beitrag hast du da gemacht mit viel Mühe.

Ich persönlich denke aber, das die 0,30 Cent pro Kilometer nicht anzusetzen sind, da hier schon die tatsächlichen Kosten des Fahrzeuges abgerechnet wurden über die Belege etc.

Schönen Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Zitat
Ich persönlich denke aber, das die 0,30 Cent pro Kilometer nicht anzusetzen sind, da hier schon die tatsächlichen Kosten des Fahrzeuges abgerechnet wurden über die Belege etc.

Korrekt. R 4.12 (2) EStR sagt das eindeutig:

Reisekosten
(2) Die Regelungen in den LStR zu Reisekosten sind sinngemäß anzuwenden. Der Ansatz
pauschaler Kilometersätze ist nur für private Beförderungsmittel zulässig.

Gruß

Aza
Zitat
Buecherwurm schreibt:
Im SKR 03 stehen einem für den Unternehmer/selbständiger Handelsvertreter die folgenden Konten zur Verfügung

.........
4674 Reisekosten Unternehmer Verpflegungsmehraufwand

Danke für die Info Buecherwurm. Ich glaube diese Antwort passt auch auf meine heute Morgen gestellte Frage in einem anderen Thread.
Gut dass ich ´ne Sicherungsdatei vor meinem Jahresabschluss von meiner EÜR gemacht habe.  :)
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