Ich habe im Januar eine UG gegründet und bin nun dabei die Buchhaltung einzurichten.
Beim Verbuchen der ersten Rechnungen bin ich auf folgende Frage gestoßen:
Mit welcher Methode gilt es bei einer Kapitalgesellschaft / UG , Private Einlagen zu buchen?
Ich habe in diesem Fall die Rechnung beim Gewerbeamt in Höhe von 20€ aus privater Tasche bezahlt. Sprich Bar vor Ort bezahlt.
Hinzu kommt, dass dieser Vorfall im Februar stattfand.
Wird das ganze nun als "Darlehen" betrachtet und muss das entsprechend verzinst werden? (Stichwort zinsloses Darlehen?)
Da es bei der UG keine Privateinlagen gibt , interessiert mich nun wie vorzugehen ist.
Ich meine das ganze soll über ein Verrechnungskonto geschehen, in diesem Fall eine Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter.
Bin mir jedoch nicht sicher und wollte aus diesem Grund mal die Experten fragen
 
   
 Hoffe ihr könnt da weiterhelfen

 Hallo Maxi,
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