UG - Privateinlagen verbuchen

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UG - Privateinlagen verbuchen, Gewerbeanmeldungsgebühr
Einen schönen guten Abend zusammen !

Ich habe im Januar eine UG gegründet und bin nun dabei die Buchhaltung einzurichten.

Beim Verbuchen der ersten Rechnungen bin ich auf folgende Frage gestoßen:

Mit welcher Methode gilt es bei einer Kapitalgesellschaft / UG , Private Einlagen zu buchen?

Ich habe in diesem Fall die Rechnung beim Gewerbeamt in Höhe von 20€ aus privater Tasche bezahlt. Sprich Bar vor Ort bezahlt.

Hinzu kommt, dass dieser Vorfall im Februar stattfand.


Wird das ganze nun als "Darlehen" betrachtet und muss das entsprechend verzinst werden? (Stichwort zinsloses Darlehen?)

Da es bei der UG keine Privateinlagen gibt , interessiert mich nun wie vorzugehen ist.

Ich meine das ganze soll über ein Verrechnungskonto geschehen, in diesem Fall eine Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter.

Bin mir jedoch nicht sicher und wollte aus diesem Grund mal die Experten fragen  :)  :klatschen:

Hoffe ihr könnt da weiterhelfen :)
Bearbeitet: Maxi - 17.04.2019 00:46:00
:wink1: Hallo Maxi,


gibt es über die Anmeldung des Gewerbes vom Gewerbeamt einen Beleg über den verauslagten Betrag? :denk:

VG,
anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Zitat
Maxi schreibt:
Mit welcher Methode gilt es bei einer Kapitalgesellschaft / UG , Private Einlagen zu buchen?
Auch hier: es gibt bei Kapitalgesellschaften keine Privatentnahmen oder -einlagen!!! Zum wiederholten Male hier nun: es sind Auslagen des Geschäftsführers oder Gesellschafter, die über entsprechende Verrechnungkonten zu buchen und zeitnah zurückzuzahlen sind! (Analog zu Auslagen von Arbeitnehmern).

Aber wie häufig: eine UG gründen und keine Ahnung von den Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften. Ihr seid keine Einzelunternehmer, sondern habt neben den steuerlichen Besonderheiten (Körperschaftsteuer mit Ermittlung verwendbarem Eigenkapital, Abweichungen Handelsbilanz zu Steuerbilanz spätestens bei Rückstellungen, IAB o.A.) auch die Vorschriften des HGB und des GmbHG zu beachten.
Schnell und einfach ginge es wenn man 1. einen Beschluss über eine Einlage in die Kapitalrücklage fast und 2. den Beleg vom Gewerbeamt in den Aufwand Bucht

Unschön aber denkbar wäre das du dir die Kosten über eine Reisekostenabrechnung wieder holst.

In jedem Fall braucht es einen Beleg vom Gewerbeamt.

Darlehen ist doof da dann Zinsen entstehen. Zinsfrei hält keinem Fremdvergleich stand. Stammkapitalerhöhung muss eingetragen werden.


Grüße
Nubi
Soooo.

Bitte entschuldigt meine verspätete Antwort.

Das liegt daran, dass ich auf ein persönliches Treffen mit einem etwas erfahrenerem Freund von mir gewartet habe.

Nun hier das Resümee der Internet - Recherche und des Gespräches:


Die Gewerbeanmeldung wurde vom Gesellschafter privat / Bar – beglichen.

6300     Sonstige betriebliche Aufwendungen

an    

3641      Verbindlichkeiten gegenüber UG-Gesellschaftern (Restlaufzeit bis 1 Jahr)      20,00 €

____________________________________________________________­________________________

Die UG zahlt dem Gesellschafter die Summe per Banküberweisung zurück.

3641      Verbindlichkeiten gegenüber UG-Gesellschaftern (Restlaufzeit bis 1 Jahr)    
an
1810      Bank 1                                                                                                        


Eine Rechnung des Gewerbeamtes liegt vor.

Bitte korrigiert mich, falls noch immer etwas nicht stimmen oder fehlen sollte.

Danke euch schonmal im Voraus ! :-)
Bearbeitet: Maxi - 08.05.2019 16:58:41
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