Umsatzsteuer bei der Buchung Privatanteil Firmentelefon

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Umsatzsteuer bei der Buchung Privatanteil Firmentelefon
Hallo zusammen,

wir nutzen SKR04 und Ist-Versteuerung. Es geht um die Umsatzsteuer bei der Berücksichtigung der privaten Nutzung des Firmenhandys des Inhabers. Wir buchen die EV monatlich jeweils direkt mit der Eingangsrechnung in der gleichen Rechnungsperiode und mit gleichem Buchungsdatum, wie die Eingangsrechnung, was die Transparenz erhöht. Wir setzen 30 % vom Nettobetrag der Rechnung für EV an.
Der Buchungssatz selbst ist klar (Beispiel 60 € Rechnungsnettobetrag, also 18 € EV):

Soll 21,42 € auf 2100 Privatentnahme (alternativ 2130 Unentgeltliche Wertabgabe)
Haben 18,00 € auf 4646 Verwendg. v. Gegenst.f.Zw. außerh. d. Untern.19 % USt,Tele-N
Haben 3,42 € Umsatzsteuer

Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Umsatzsteuerbuchung. Die Eingangsrechnung kommt jeweils um den 15. des Folgemonats. Die Vorsteuer können wir also auch erst im Folgemonat für die Ust VA berücksichtigen. Berücksichtigen wir die Umsatzsteuer dann auch erst im Folgemonat?

Ich tendiere daher dazu, die 3,42 € auf 3816 Umsatzsteuer nicht fällig 19 % zu buchen. Nach der Verbuchung der Belastung auf der Bank würde ich den Betrag dann von 3616 auf 3606 Umsatzsteuer 19 % umbuchen und zwar mit gleichem Buchungsdatum und Periode wie die Bankbuchung.
Vorteil wäre auch, dass zum Jahreswechsel alles sauber auf den Konten wäre.

Mir scheint das aber komplizierter, als nötig. Daher interessiert mich eure Empfehlung.

Grüße
Gordon
Hi,

die Umsatzsteuer entsteht nach 12.Abs.1 Nr.2  im Monat, in dem die Rechnung kommt. Deshalb muss man schon in dem Monat die Umsatzsteuer ganz normal verbuchen. Auf die Zahlung kommt es nicht an.
Bearbeitet: Macaslaut - 16.01.2017 15:48:34
Hi Macaslaut,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja, das ist klar. Die Rechnung kommt z. B. im Januar, aber wir buchen den Aufwand in Periode Dezember, da sich die Leistung ja auch auf den Dezember bezieht. Aber ich meine, dass wir im Dezember eben noch nicht die Ust für die Privatentnahme berücksichtigen dürfen, daher der Vorschlag auf 3816 zu buchen.
Grüße
Gordon
Dann ja. Nur was nicht ganz klar ist-wie bucht ihr den Aufwand/Privatentnahmen im Dezember ohne Rechnung? Die Umsatzsteuer darf erst im Januar gebucht werden. Deshalb ist diese Vorgehensweise richtig.
Wir buchen die Privatentnahme für Periode Dezember erst im Januar, nachdem wir die Eingangsrechnung erhalten haben. Das wollen wir kostenrechnerisch so haben, da die Leistung ja auch den Dezember betrifft (und das auch auf der Rechnung so vermerkt ist).
Wir können uns zum Glück bis Ende Januar Zeit lassen, bis wir den Dezember abschließen.
Wie du sagtest, die Umsatzsteuer darf erst im Januar gebucht werden. In dem Fall werden wir also dieses komplizierere Verfahren anwenden und die Ust für die Privatentnahme zunächst in Periode Dezember auf 3816 buchen und dann im Januar von dort auf 3806 umbuchen.
Wir werden wohl einen anderen Weg wählen, um das zu vereinfachen: da wir ja ohnehin Ist-Versteuerung haben, werden wir die Telefonrechnung künftig in der Periode buchen, in der sie auch gestellt wird. Dann buchen wir auch in dieser Periode den Privatanteil. Die Umsatzsteuer dafür ist dannn auch sofort in dieser Periode fällig.
Ja, so wäre es einfacher. Aber beim Jahresübergang muss man schon den Aufwand/Privat Anteil im Dezember buchen, die Vorsteuer/Umsatzsteuer jedoch auf "nicht fällig ".Und im Januar umbuchen.

[CODE]Aber ich meine, dass wir im Dezember eben noch nicht die Ust für die Privatentnahme berücksichtigen dürf[/CODE]
Eben nicht. Ihr müsst sogar die Umsatzsteuer auf den privaten Anteil schon in dem Monat berücksichtigen, in dem diese Privatentnahmen erfolgt waren. Da allerdings die Rechnung erst am 15.des Folgemonats vorliegt und die Umsatzsteuervoranmeldung zum 10. verschickt weden muss, könntet ihr das nicht machen. Sonst müsste ihr privaten Anteil schätzen und nach der Erhalt der Rechnung die USTVA korrigieren. Das wäre aber Quatch.
Bearbeitet: Macaslaut - 16.01.2017 18:53:54
Vielen Dank, Macaslaut. Mich würde ja interessieren, wie das andere buchen. Dass ein Einzelunternehmer eine Telefonrechnung erhält und dafür einen Privatanteil berücksichtigt, ist schließlich kein gannnz so exotischer Geschäftsvorfall....
Wir werden es jetzt aber erst handhaben, wie zuletzt beschrieben und alles im Monat der Rechnungsstellung buchen - bis das Finanzamt etwas anderes fordert. Schließlich geht es um eine Umsatzsteuer von unter 10 Euro, die so einen Monat später gezahlt wird. Und man konnte hier im Forum schon lesen, dass es auch übliche Praxis zu sein scheint, dass der Privatanteil erst im Dezember für das ganze Jahr gebucht wird - und das scheint das FA ja wohl auch zu akzeptieren.
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