Verbuchung Eingangsrechnung Holding (OT) bei Weiterberechnung an Tochtergesellschaft (OG)

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Verbuchung Eingangsrechnung Holding (OT) bei Weiterberechnung an Tochtergesellschaft (OG)
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe aktuell ein Problem bei dem ich Sie um Hilfe bitten möchte und zwar dreht es sich hierbei um folgenden Sachverhalt:

Ich betreue aktuell relativ neu eine Holdinggesellschaft (OT) zu dieser ein verbundenes Unternehmen (OG) gehört, beide Sitz in Deutschland.

Diese Holdinggesellschaft ist eingesetzt um Messekosten/Werbekosten/Reisekosten der Vertreter/Shared Service/Managementkosten etc. zu Bündeln und an diverse weitere Unternehmen (in-, sowie ausländische Gesellschaften) weiterzuleiten, diese zwar zum Konzern gehören, an dieser diese Holding allerdings nicht beteiligt ist.

Hierzu wird  über separat angelegte Kostenstellen jeweils entweder das betreffende Unternehmen direkt von der Holding belastet oder über eine prozentuale Umlage, welche Quartalsweise durchgeführt wird, die Kosten auf alle Unternehmen verteilt.

Meine Frage ist nun, wie die Verbuchung der Eingangsrechnungen korrekt dargestellt werden kann, denn aktuell sieht die Verbuchung wie folgt aus:

Bsp: Messekosten 10.000€ netto werden durch Drittanbieter (Lieferant) an Holdingesellschaft (OT) gestellt.

1. Buchung Eingangsrechnung, welche an Holding (Besteller / OT) ausgestellt ist
   Messekosten 10.000  an  Verb.LL 11.900
   Vorsteuer        1.900

2. Zahlung der Rechnung (Holding)
    Verb.LL 11.900 an Bank 11.900

3. Weiterberechnung an Tochtergesellschaft (OG) (1:1):
    Ford IC 10.000 an nicht steuerbarer Innenumsatz 10.000                                          

4. Verbuchung in Tochtergesellschaft
   Messekosten 10.000 an Verb IC 10.000

Allerdings weise ich hier sowohl im Aufwand der Holdinggesellschaft (OT) Messekosten i.H.v. 10.000€ aus als auch bei der späteren Weiterberechnung in der Tochtergesellschaft (OG), was m.E. nicht korrekt sein kann.

Können Sie mir hierzu eventuell einen Lösungsansatz geben, ob hierbei mit Verrechnungskosten oder Weiterbelastungskonten gearbeitet werden kann, wenn ich weiß, dass die Kosten 1:1 weitergegeben werden, damit ich den Aufwand nicht sowohl in der OT als auch in der OG ausweise?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.

VG
Es ist richtig so. Diese  Erträge/Aufwendungen werden beim Aufstellen des Konzernabschlusses eliminiert.
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