Wie Versandkosten bei Lieferung von Briefmarken verbuchen?

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Guten Abend!

Die Deutsche Post liefert auch Briefmarken auf Wunsch. Neben den Briefmarken, die von der Umsatzsteuer befreit sind, ist auf der Rechnung auch noch ein Posten für die Versandkosten enthalten, auf den eine Umsatzsteuer i. H. v. 19 Prozent anfällt, die ich als Vorsteuer geltend machen möchte.

Meine Frage ist nun, wie ich den "Geschäftsvorfall" im SKR03 bei EÜR korrekt verbuche. Buche ich beide Posten (Briefmarken und Versandkosten) per Splittbuchung auf das gleiche Konto (4910) mit unterschiedlichen Umsatzsteuerschlüsseln oder buche ich die Versandkosten auf ein separates Konto (wenn ja, welches)?

Bei anderen Geschäftsvorfällen werden die Versandkosten direkt mit auf das Aufwandskonto (Bürobedarf o. ä.) gebucht. In der Regel sind sowohl die eigentliche Ausgabe als auch die Lieferung umsatzsteuerpflichtig. Nur in dem o. g. Fall bin ich mir unsicher und hoffe, daß mir ein "alter Hase" ein Tipp geben kann, was in dem Fall üblich ist.

Grüße
Franz
Guten Morgen,

teilt die Nebenlesitung nicht immer das Schicksal der Hauptleistung?
Das würde doch bedeuten, dass der Versand von Briefmarken nicht USt-pflichtig ist....

*edit:
Habe sogar die Gesetzesstelle gefunden:

Zitat
(5)
Nebenleistungen teilen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung. Das gilt auch dann, wenn für die Nebenleistung ein besonderes Entgelt verlangt und entrichtet wird (vgl. BFH-Urteil vom 28.4.1966, V 58/63, BStBl III S. 476). Eine Leistung ist grundsätzlich dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie im Vergleich zu der Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng - im Sinne einer wirtschaftlich gerechtfertigten Abrundung und Ergänzung - zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt (vgl. BFH-Urteil vom 10.9.1992, a.a.O.). Davon ist insbesondere auszugehen, wenn die Leistung für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. BFH-Urteil vom 31.5.2001, a.a.O.). Gegenstand einer Nebenleistung kann sowohl eine unselbständige Lieferung von Gegenständen als auch eine unselbständige sonstige Leistung sein.

Quelle: Richtlinie 29 UStR 2008
LG,
Neele
Guten Morgen,

danke für die Antwort. Die rechtliche Komponente ist nochmal eine neue...  :wink:

Es würde mich allerdings wundern, wenn die Deutsche Post Rechnungen ausstellt, die nicht konform mit dem Umsatzsteuer-Gesetz sind.

Die Rechnung, um die es geht, habe ich mal eingescannt:



Grüße
Franz
Hi,

der Grundsatz von Haupt- und Nebenleistung setzt voraus, dass die Nebenleistungen im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich sind, diese wirtschaftlich ergänzen, verbessern oder abrunden und üblicherweise mit der Hauptleistung vorkommen.

Die o.g. Tatbestände sehe ich hier bei den Versandkosten nicht gegeben.

Ich würde also buchen:
Porto (keine Steuer)
Bezugskosten (19% Ust)
an Kreditor

Ktonr. kenn ich leider nicht. Buche mit SKR04.

Liebe Grüße
Ponschie
Danke auch für diese Antwort.

Das Konto Bezugsnebenkosten (SKR03: 3800, SKR04: 5800) hatte ich schon in Erwägung gezogen, allerdings rutsche ich dann zumindest beim SKR03 (mit dem SKR04 kenne ich mich nicht aus) in eine andere Kontenklasse. 3800 (SKR03) scheint mir eher dafür da zu sein, den Aufwand für Verpackung/Versand beim Wareneinkauf getrennt zu erfassen.

Vielleicht nochmal zu meiner ursprünglichen Idee, spricht etwas dagegen, die Verpackungskosten für die Briefmarken ebenfalls auf dem Konto "Porto" dann allerdings mit Vorsteuer zu erfassen?

[code]4910 (keine Vorsteuer) Briefmarken an Kreditor
4910 (19 % Vorsteuer) Verpackung[/code]

Grüße
Franz
Nö, da spricht nichts dagegen. Ist ja ein Aufwandskonto. Du kannst dir ja auch ein neues Konto anlegen z.B. 4911 Bezugskosten für Porto. Ich sehe darin kein Problem.

LG
Ponschie
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