Die Rentabilitätsvorschau und die Einnahmenüberschussrechnung

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Die Rentabilitätsvorschau und die Einnahmenüberschussrechnung
Folgendes Problem: ich werde demnächst eine Existenzgründung durchführen. Dafür muss ich eine Rentabilitätsvorschau anfertigen. Nun wird aber auch eine Einnahmenüberschussrechnung verlangt. Wo genau sind nun die gröberen Unterschiede? Es geht doch in beiden Fällen um eine Auflistung der Einnahmen und Ausgaben.
Bearbeitet: davidmueller - 03.03.2013 18:42:29
Eine Rentabilitätsvorschau ist eine Planung in die Zukunft. Sie zeigt, ob dein Unternehmen eine Überlebenschance hat.

Hier gibst du an, in welcher Höhe deine Aufwendungen in etwa sein werden für alles, was du brauchst, um dein Unternehmen in Gang zu bringen und am Laufen zu halten. Bsp.: Wenn du etwas produzierst und dann verkaufst, hast du Aufwendungen für Rohstoffe, die du benötigst, um deine Ware herzustellen. Oder du brauchst bestimmte Ausstattung wie z.B. Computer für Dienstleistungen, die du anbietest etc. Oder du musst Weiterbildungen besuchen, die du finanzieren musst.

Demgegenüber stellst du deine Einnahmen, die du deiner Meinung nach - realistisch betrachtet - erzielen wirst.

Weiterhin geht es darum, dass du weitere Ausgaben wie Abos, Kammerbeiträge, Betriebsversicherungen, Mieten, Leasingraten u.ä. berücksichtigst. Auch das mindert deine Einnahmen.

All das solltest du monatlich aufschlüsseln am besten in einer Exceltabelle.

Das was dir von den Umsatzerlösen nach Abzug aller Kosten übrig bleibt, ist dein Gewinn. Deine Planung muss zeigen, dass dein Unternehmen Chance hat zu überleben, und dass du deine Situation richtig einschätzen kannst. D.h., wenn vielleicht im ersten Jahr dein Gewinn = 0 ist, sollte er im Folgejahr vorhanden sein. Eine Rentabilitätsvorschau macht man in aller Regel für mind. zwei Jahre.

Zu berücksichtigen sind auch Steuerzahlungen, die auf deinen Gewinn erhoben werden (Einkommensteuer, Gewerbesteuer).

Weiterhin musst du auch kalkulieren, dass Beiträge für die Krankenkasse und evtl. Unfallversicherung, Rentenversicherung etc. vom Gewinn abgeführt werden müssen, und keine Betriebsausgaben sind, sondern erst in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. D.h., diese Kosten kommen zu den Betriebsausgaben hinzu.

Die Einnahmen-Überschuss Rechnung (EÜR) kannst du erst machen, wenn du tatsächlich Einnahmen und Ausgaben hast, also aktiv so deinen Lebensunterhalt verdienst. Dafür gibt es bestimmte Richtlinien, denn nicht jeder darf eine EÜR machen. Manche müssen bilanzieren. Ich schätze mal, dass man dir vorschlagen wollte, dich für eine Rentabilitätsrechnung an der Gliederung für eine Einnahmen-Überschuss Rechnung zu orientieren. Da hättest du einen Fahrplan für deine Planung.
Hallo David,

in der Rentabilitätsplanung planst Du die Rentabilität. Also ein Blick in die Zukunft. Du planst, welche Aufwendungen und Erträge Du haben wirst. Diese Planung machst Du in erster Linie für Dich selbst, um zu sehen, ob und ab wann Deine Unternehmung Gewinn abwirft. Die Renta-Planung brauchst Du auch, wenn Du Geldgebern Deine Idee vorstellst. Denn Geldgeber brauchst Du nur, wenn Du Geld benötigst. Und um zu wissen, wie viel Geld Du benötigst, musst Du Deine Ein- und Auszahlungen berücksichtigen. Diese kennst Du erst, wenn Du weißt, wann welche Aufwendungen und Erträge anfallen.

In der EÜR werden Deine Einnahmen und Ausgaben für das Finanzamt dokumentiert, um Deinen Gewinn festzustellen. Es ist also eine Gewinnermittlungsart. Die andere Gewinnermittlungsart ist das Bilanzieren. Das Finanzamt möchte wissen, wie viel Einkommen Du in einem Jahr hattest, um darauf Einkommenssteuer zu berechnen, die Du abführen musst. Die EÜR schaut also in die Vergangenheit. Die EÜR dient aber auch Dir selbst, denn Du siehst in ihr, wie Du gewirtschaftet hast und ob Deine Renta-Planung aufging.
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