Einnahmen und Überschussrechnung

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Einnahmen und Überschussrechnung, Gründungskosten eintragen
Guten Tag,

ich bin Einzelunternehmer und fahre ich auch selbst, habe ich keinen Fahrer.
ich habe ein Taxibetrieb für 6000,00 € übernommen und ein Kaufvertrag gibt es auch. den Pauschal preis wurde für Taxi: 2900, Funk, Dachschild, Reifen und Genossenschaft Anteile mit einer Guthaben von 1000,00€ .

Der Taxi ist schon voll abgeschrieben ist 6 Jahren alt. und über 316000 km gefahren.

Ich mache Einnahmen und Überschussrechnung

Das Geld wurde Bar aus meiner Einlagen oder Privatvermögen bezahlt.

Wie soll ich alles jetzt buchen???

Ich benutze SKR03

PKW: 2900,- € inck MWSt.
Genossenschaftanteile. 1000,-€

Funk: 1000,-

Reifen 800,-

Dachschild: 300,-

Das muss ich bei der Gründung buchen

Mein Programm macht nicht mit, Weil ich Buchhalter benutze und die Anlagen kann man nur unter Abschreibung erfassen. Weil ich nicht abschreiben kann und den Nutzungsdauer nicht geben kann, erfasst die anlagen nicht. In der E/Ü anlagen dann kommt gar nicht.

Kann auch ich das Taxi als ausgaben erfassen um das MWSt. absetzen kann

dank
grüß
Hallo,

Du kannst das Taxi inkl. Einbauten (alles außer Genossenschaftsanteile) auch im Anlagenverzeichnis erfassen und abschreiben, wenn die gewöhnliche Nutzungsdauer von 6 Jahren bereits beim Vorbesitzer überschritten wurde. Du nimmst hierfür einfach Deine geschätzte Laufzeit (noch zu erwartende Nutzungsdauer für das Fahrzeug bei Dir) , z.B. 3 Jahre an.

Hinweis: Grundsätzlich musst Du auch bei der EÜR  Anlagegüter in einem Anlagenverzeichnis erfassen und abschreiben.

Etwas unsicher bin ich mir bei den Genossenschaftsanteilen. Die werden m.E. in der EÜR nicht erfasst. In den Aufwand buchen entfällt, da diese ja nicht verbraucht werden. Im Anlagenverzeichnis erfassen udn abschreiben entfällt m.E. auch, mangels Abnutzung.

Mehr zum Thema EÜR findest Du hier >>

Gruß, Buchi
Bearbeitet: Buchi - 18.02.2014 10:03:28
Hallo Buchi,

ich danke dir für die Schnelle Antwort. Wie du gesagt hast, ist das richtig. Aber  nach dem BFH Beschluss von 17.04.2011, Az VI B306/00 ist der Grenzwert

der Fahrleistung 120.0000 Km.. Mein Taxi hat diese Grenze schon überschritten. Das heißt , dass ich das Taxi nicht abschreiben kann.

Grüß




Firmenwagen: Gebrauchtes Fahrzeug als Geschäftswagen kann Sinn machen


Gebrauchte Fahrzeuge sind als Geschäftswagen weniger beliebt. Wer will schon mit einer alten, reparaturanfälligen und rostigen Karre beruflich unterwegs sein? Doch der erste Blick kann täuschen.

Und ein zweiter kann sich lohnen, denn wer hier wohl überlegt handelt, kann dem Fiskus ein Schnäppchen schlagen. Wer an seinem Privat-PKW hängt, seinen Oldtimer auch beruflich fahren möchte oder schlicht und einfach nicht genug Geld für einen Neuwagen hat, der kann entweder sein favorisierten Privatfahrzeug in das Betriebsvermögen einlegen oder sich einen Gebrauchtwagen zulegen.

Kauf oder Einlage des Fahrzeugs



Schon beim Kauf eines Gebrauchtwagens ins Vorsicht geboten: Wird es nicht vom Händler, sondern aus privater Hand erworben, wird regelmäßig keine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis ausgestellt. Das bedeutet, dass Sie keine Vorsteuer aus dem Fahrzeugpreis abziehen können.

Alternativ können Sie Ihren gebrauchten Privatwagen zum Verkehrswert (Zeitwert) in das Betriebsvermögen einlegen. Anhaltspunkte für die Berechnung des Verkehrswertes ergeben sich aus der Liste von Eurotax-Schwacke oder der Dekra. Eine professionelle Schätzung durch ein Gutachten ist jedoch empfehlenswert.

Für die Berechnung des privaten Nutzungsanteils ist auch hier - wie bei einem Neukauf - der Listenpreis des Fahrzeugs zugrunde zu legen.

Abschreibung eines gebrauchten Fahrzeugs

Ein wesentlicher Unterschied zum Neuwagen ist, dass die amtliche Abschreibungstabelle auf gebrauchte Fahrzeuge keine Anwendung findet. In solchen Fällen muss daher die Abschreibungsdauer und damit die voraussichtliche betriebliche Nutzung (Voraussetzung: mindestens zwei Jahre) geschätzt werden. Dabei kommt es im Wesentlichen auf das Alter des Fahrzeugs und den Kilometerstand zum Kauf- oder Einlagezeitpunkt an.

Wichtig: Der BFH (BFH-Beschluss vom 17.4.2001, Az. VI B 306/00) hält eine Nutzungsdauer von 8 Jahren bei einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 km für angemessen. Die Gesamtfahrleistung von 120.000 km (nach 8 Jahren) ist damit der Grenzwert, bei dem der BFH üblicherweise von einem wirtschaftlichen Verbrauch ausgeht. Das bedeutet, dass die Gesamtnutzungsdauer eines Fahrzeugs je nach Alter und Kilometerleistung des erworbenen Gebrauchtwagens mehr als 6 Jahre (Abschreibungsdauer für Neufahrzeuge) betragen kann.

Tipp: Die Entscheidung des BFH bezieht sich zwar auf Neufahrzeuge, kann jedoch als Orientierung für die Errechnung der Restnutzungsdauer und Abschreibung (in Prozent) von Gebrauchtfahrzeugen herangezogen werden. Es empfiehlt sich daher, zunächst die jährliche Fahrleistung zu schätzen.

Beispiel: Liegt die jährliche Fahrleistung bei 20.000 km und beträgt der Kilometerstand des Gebrauchtwagens 60.000 km, ergeben sich folgende Abschreibungswerte (siehe auch Tabelle):

  120.000 km  ./.  60.000 km =   60.000 km

60.000 m : 20.000 km = 3 Jahre
Hallo,

im Text steht " ... kann zur Orientierung herangezogen werden ..." Das ist kein muss! Hier wird nur eine Variante zur Ermittlung der Restlaufzeit genannt, die vom FA anerkannt wird. Diese anzuwenden ist nicht zwingend.

Du hast für den Anlagegegenstand (PKW samt Zubehör) etwas bezahlt und willst diesen betrieblich für eine bestimmte Zeit nutzen. Also musst Du m.E. den Aufwand über diese voraussichtliche Nutzungsdauer verteilen, also abschreiben. Direkt in den Aufwand  bzw. als Ausgabe in der EÜR buchen wäre m.E. nicht möglich. Es sei denn Du gehst nur von einem Jahr Nutzungsdauer für das Fahrzeug aus.

Gruß, Buchi
Bearbeitet: Buchi - 19.02.2014 16:31:19
Hallo Buchi,

ich danke dir für die Antwort. Wie du gesagt hast, ich muss das Taxi mit Gesamt Erstattung außer Genossenschaftanteile auf Privateinlagen buchen und für die 2 Jahren abschreiben lasse.

PKW                 2900,-
Reifen                 800,-
Funk                 1000,-
Dachschild         300,- =
Gesamt                          5000,- €




320 pkw                   4201,68
1576 Vorsteuer          798,32
X an 1890 Privateinlagen 5000,-


570 Genossenschaftanteile auf langfr. 1000,-
X an 1890 Privateinlagen 1000,-



Abschreibung: für 2 Jahren

2013 1050,17
2014 1050,17
2015 1050,17

4832 Abschreibung auf Kfz 1050,17
X an 320 PKW 1050,17

Wenn ich fehler habe, ich bitte dich um rat und korrektur.

danke

Gruß

Der Absender hat eine Lesebestätigung angefordert.
das müsste m.E. korrekt sein.

Gruß, Buchi
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