EÜR 2019 - "Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG" / SKR04

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EÜR 2019 - "Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG" / SKR04
Hallo,

ich habe eine Frage zur EÜR 2019 i. V. m. dem Kontenrahmen SKR04. Seit der EÜR 2019 sind die Felder
"Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen" (Zeile 125 / Feld 122) bzw.
"Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen" (Zeile 126 / Feld 123) verpflichtend. Gehe ich Recht in der Annahme, dass mit den Entnahmen die Summe der Salden der Konten 2100, 2130 und 2150 und mit den Entnahmen das Saldo des Kontos 2180 gemeint ist?!

Vielen Dank vorab!
Hat niemand eine Idee? Oder ist die Frage so trivial?  :denk:
Der 4a liest sich, als ob die Abgeordneten nicht wollen, dass der Kaufmann mehr entnimmt als einlegt und dann keine Zinsen an sein Unternehmen entrichtet. Deswegen die beiden Kennzahlen. Deine Rechnung ist richtig.
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