Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und Zuordnung SKR03 zu Kennzahlen des amtlichen Formulars

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Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und Zuordnung SKR03 zu Kennzahlen des amtlichen Formulars
Hallo zusammen,

ich weiß nicht, wo es so richtig reinpasst, daher bitte ich um Nachsicht. Ich betreibe seit letztem Jahr nebenbei ein kleines Gewerbe (aber ohne Kleinunternehmerregelung) und nutze MS-Buchhalter als Programm zum buchen im SKR03, auch wenn es seine Defizite hat, fand es aber für mich die beste Wahl. Nennen wir es weiterhin kurz MSB.
Nun habe ich fleißig gebucht (für 2015 insg. 70 Buchungen), aber komme gerade nicht so recht weiter. Es gab letztes Jahr auch einen kleinen Autounfall während einer geschäftl. Fahrt. Hierfür habe ich ca. 600 EUR in bar an den Geschädigten gezahlt und auf Konto 2000 gebucht.

- Nun kann ich im MSB eine einfache EÜR erzeugen, die weist nun aufgrund der Buchung auf Konto 2000 zwei Zahlen aus. 870 EUR "Überschuss" und 1470 EUR "Steuerlicher Überschuss" (also inkl der "nicht abziehbaren Ausgaben"). Welche Zahl verwende ich als Gewinn für die Einkommensteuererklärung und die Anlage G?

- Zum vorherigen Punkt: Wenn es die größere ist, wieso hab ich mir dann die Mühe gemacht, die Buchung überhaupt zu erfassen und mache nicht eine Privatentnahme draus?

- Ich kann in MSB auch eine Übersicht mit den Kennzahlen zum Eintragen in das amtliche EÜR-Formular erzeugen. Da sind die Konto 0480 und 2743 keiner Kennzahl zugeordnet, kann da wer helfen?

- Zum vorherigen Punkt: MSB kann diese Zahlen auch in ein amtliches Formular übertragen, da verwendet er (abgesehen davon, dass 0480 und 2743 eben fehlen) auf einmal wieder die 600 EUR aus Konto 2000, die er in der normalen EÜR eigentlich ausklammert. Was ist denn nun richtig?

Viele Grüße
Hallo,

wenn die o.g. 600 Euro nicht abzugsfähig wären, wären wohl die 1.470 Euro in die Anlage G zu übernehmen. Aber warum sollten die 600 Euro Barzahlung an den Geschädigten nicht abzugsfähig sein? Ich kann auf Anhieb keinen Grund erkennen, weshalb ich die 870 Euro dann doch als korrekt ansehen würde.

Gruß
Gustav
Ich bin ja selbst verwirrt. Ich ging erstmal davon aus, dass die Buchung auf Konto 2000 grundsätzlich kein Fehler ist. MS Buchhalter hat für das Konto eingestellt (ich habe nix an den Konten geändert):

Kontoart: Betriebsausgaben
Unterkategorie: Neutrale Aufwendungen

daher wird er es vermutlich in dem EÜR-Bericht als nicht abzugsfähig ausweisen. Auf der anderen Seite wiederum, ist für das Konto 2000 eine Kennzahl für das amtliche EÜR-Formular hinterlegt, aufgrund dessen die Zahl vermutlich wieder auftaucht, wenn man in MSB den anderen Bericht aufruft. Es ist ein Kreuz.

Ich vermute, ich komme wohl um eine vernünftige Software herum :( Hat jemand einen Tipp, der preislich unter den Lexware-Produkten liegt, aber zuverlässig arbeitet?

EDIT: Ich sehe gerade, das einfache Buchhalter Abo von Lexware kostet 12 EUR/Monat. Ist das eine gute Entscheidung? Oder doch liebe Sage für 15 EUR?
Bearbeitet: djdf - 01.02.2016 22:22:14
das Programm MS kenne ich nicht., Aber zu den Buchungsgrundsätzen möchte ich folgendes anmerken:

Ist der PKW mit dem Sie einen selbstverschuldeten Unfall hatten im Betriebsvermögen? Nur wenn ja, ist eine Zahlung als Betriebsausgabe abzugsfähig - sonst, wenn Sie nur pro km 0,30 geltend machen, nicht!

Sie nehmen nicht die Kleinunternehmerregelung bei der USt in Anspruch, sind also ust-pflichtig und müssen daher eine ordentliche Buchhaltung mit richtiger Erfassung der Einnahmen und Ausgaben machen. Das sollte eigentlich jedes EDV-Programm können - auch dann die Zuordnung zu der Anlage EÜR, die Sie ja elektronisch versenden müssen.

Ich selber arbeite mit lexware buchhalter plus, das ca. 232,-- pro Jahr kostet und sowohl USt-VA, EÜR und USt-Erklärung per elster ermöglicht. Bin sehr zufrieden, aber man muss natürlich auch entsprechende Kenntnisse von Buchführung und Steuern haben! Bei 70 Buchungen im Jahr ist ggf. ein Steuerberater günstiger!
E.
Zitat
eugenie schreibt:
das Programm MS kenne ich nicht., Aber zu den Buchungsgrundsätzen möchte ich folgendes anmerken:

Ist der PKW mit dem Sie einen selbstverschuldeten Unfall hatten im Betriebsvermögen? Nur wenn ja, ist eine Zahlung als Betriebsausgabe abzugsfähig - sonst, wenn Sie nur pro km 0,30 geltend machen, nicht!

Das ist aus rechtlicher Sicht falsch und trifft den geschilderten Sachverhalt nicht.

Aufwendungen für die Beseitigung unfallbedingter Schäden am eigenen Fahrzeug sind auch dann abzugsfähig, wenn die 30-Cent-Regelung für ein Fahrzeug im Privatvermögen  in Anspruch genommen wird, sofern der Unfall auf einer betrieblich veranlassten Fahrt passiert ist. Mit den 30 Cent sind nur die gewöhnlichen Fahrzeugkosten abgegolten. Unfallkosten gehören nicht dazu, sie stellen außergewöhnliche Kosten dar.

Außerdem geht es im Sachverhalt nicht um Schäden am eigenen Fahrzeug, sondern um Ersatz des Schadens am gegnerischen Fahrzeug. Diese Aufwendunngen haben mit den 30 Cent rein gar nichts zu tun.
Bearbeitet: gustav - 02.02.2016 13:31:01
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