Von der Bilanzierung zur EÜR

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Von der Bilanzierung zur EÜR, Ist es sinnvoll, nach 20 Jahren Bilanzierung auf EÜR zu wechseln?
Schönen guten Tag!

Vor etwa 20 Jahren bekam ich mal einen Brief vom Finanzamt, in welchem mir mitgeteilt wurde, dass ich vom darauffolgenden Jahr an zur Bilanzierung verpflichtet bin. Also habe ich mich in die Thematik eingearbeitet und mir den Lexware buchhalter zugelegt (heißt inzwischen Lexware buchhaltung, das kleine "b" ist geblieben). Im Prinzip komme ich damit auch gut klar, wenn da nicht einmal pro Jahr das Problem mit dem Anlagespiegel als Teil der E-Bilanz wäre. Da muss ich immer wieder von Neuem grübeln, wie ich da die Zahlen eintragen muss, damit es keine Fehlermeldung gibt. Und bis zum nächsten Jahr habe ich es dann wieder vergessen.

Und jedes Mal frage ich mich dann, ob ich nicht die Möglichkeit nutzen soll, von der Bilanzierung wegzugehen. Denn diese Möglichkeit habe ich, weil das Finanzamt vor einigen Jahren endlich begriffen hat, dass ich kein gewerblicher Filmproduzent, sondern ein freiberuflicher Filmemacher bin, und somit selbständiger Künstler. Damit war ich raus aus der Gewersteuer, und raus aus der IHK. Und als Freiberufler bin ich nicht bilanzierungspflichtig. Ich könnte also mit Beginn des nächsten Jahres auf EÜR wechseln.

Allerdings kenne ich mich damit nicht aus. Wird das denn dadurch für mich wirklich einfacher? Vorteil der Bilanz ist ja, dass ich Fehler sofort bemerke. Wie bucht man denn bei EÜR? Vollzieht man da auch alle Kontobewegungen nach, oder greift man sich da nur die betrieblich veranlassten Geldbewegungen raus? So ein Abgleich mit dem tatsächlichen Kontostand ist ja an sich ganz gut. Ich zahle derzeit viel mehr mit Karte als sonst, dadurch habe ich aber auch viel längere Kontoauszüge und viel mehr zu buchen.

Und wie verhält es sich mit offenen Posten am Jahresende? Die sind ja dann schon versteuert, aber in der EÜR würden sie erneut auftauchen, wenn die Zahlung erfolgt. Ist es unter dem Strich besser, bei der Bilanz zu bleiben, und sich einmal pro Jahr ein paar Stunden zu ärgern, wenn ansonsten alles klappt?

Matthias
Hallo Pianist,

wenn ich an deiner Stelle wäre und die Wahl hätte, würde ich ganz klar auf die EÜR umsteigen.
Es sei denn, du hast viele Forderungen und Verbindlichkeiten und viele offene Posten oder du hast viele Musikinstrumente im
Anlagevermögen.
Bei einer EÜR musst du keine doppelte Buchführung machen, sondern nur den Geldfluss verbuchen, Zahlungseingang-und -Ausgang.
In der Regel ist das das betriebliche Bankkonto (würde ich dir empfehlen) und eine (fiktive) Kasse, wenn du Barzahlungen machst und für
kleine Verkäufe zum Bsp. Notenmaterial. Wenn du keine Kunden hast, die bar zahlen, weil du nichts verkaufst, brauchst du auch nicht unbedingt
eine Kasse, sondern man bucht deine betriebliche Ausgaben entweder über ein Verrechnungskonto oder über Privateinlagen.
Hast du noch ein Kreditkartenkonto bucht man die geschäftlichen Ausgabe über Privateinlage dagegen. Die privaten Ausgaben brauchst du da nicht
buchen. Natürlich hast du da auch ein Abgleich mit deinem tatsächlichen Bankkontostand. Verstehe die Frage nicht,
Die offenen Posten am Jahresende und die Verbindlichkeiten sind natürlich noch nicht ausgeglichen, aber das kann man ja unterjährig ein wenig
steuern, dass die klein bleiben. Nur bei der Sollversteuerung werden die Rechnungen zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung gebucht.
Kannst du nicht die Istversteuerung auf  dem Finanzamt beantragen ? Sprich doch mal mit deinem oder einem Steuerberater.

Was für dich unter dem Strich besser ist, kann ich nicht sagen, aber eine EÜR ist wesentlich unkomplizierter und auch in deinem Fall
ausreichend. Es ist nicht so zeitintensiv, da man keine doppelte Buchführung braucht und auch kostengünstiger.
Warum also alles komplizierter machen, wenn es auch einfacher geht  und das Finanzamt auch zufrieden ist ?

Bei der EÜR bucht man übrigens genauso wie bei der Bilanz mit dem Kontenplan SKR 03 oder 04.
Man bucht bsp.. Büroartikel an Bank/Kasse also Aufwand an Bank oder Kasse(nur bei Barzahlung)

Ok, kann sein, eine Bilanz ist für das Beantragen von Hilfsgeldern oder Krediten oder sonstigen Finanzierungen besser, weil sie einfach
aussagekräftiger ist.
Das kann aber ein Banker besser beurteilen.

Es gibt auch gute Bücher wie man die EÜR erstellt vom Verlag edumedia oder vom Haufe-Verlag.
Also ran an die Buchhaltung.
Unterstützung gibt es hier und in anderen Portalen.

LG
Ich brauche ja weder Hilfsgelder noch Kredite... :-)

"Pianist" ist auch nur mein Foren-Nickname, ich spiele (zum Glück) nur privat Klavier und bin hauptberuflich Filmemacher, was ich ja oben auch erwähnt habe.

Eins habe ich jetzt aber nicht verstanden: Wenn ich die privaten Kontobewegungen nicht mehr buche, habe ich ja keinen Abgleich mehr mit dem tatsächlichen Kontostand. Wie hast Du das genau gemeint?

Matthias
man kann nicht alles haben - und bei einer Bilanz ist alles aufwändiger - E-Bilanz!

Aber auch der Übergang Bilanz zu EÜR ist für einen Laien nicht einfach!

M.
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