100% Beherrschender Gesellschaft-Geschäftsführer Gehalt

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100% Beherrschender Gesellschaft-Geschäftsführer Gehalt
Hallo zusammen,

Ich stehe kurz vor der Gründung einer UG und möchte gerne mal eure Meinung zum GF-Gehalt dass ich mir auszahlen möchte wissen.

2020 geschätzt:
Gewinn vor Steuern: 104.000
Gehalt für GF: 60.000 + 14.000 Tantieme (%vom Jahresüberschuss)
Jahresüberschuss: 73.000

Der Halbteilungsgrundsatz ist demnach erfüllt, auch die Tantieme beträgt unter 25% der Gesamtvergütung.
Soweit so gut vor 2020. Das Problem liegt in 2021. Es kann sein dass ich 0 Umsatz mache.

Meine Fragen:
1. Inwieweit kann ich mir das 60.000 Gehalt weiterzahlen, da es das EK welches in 2020 angesammelt wurde dann recht schnell bis zum Jahresende verzehrt und auch der Halbteilungsgrundsatz hier nicht mehr erfüllt wird.
2. Wenn ich mein Gehalt kürze (zu dem Zeitpunkt wo absehbar ist dass kein Auftrag reinkommt), wie weit sollte ich es kürzen

Es geht hier eine Balance zu finden zwischen Gehaltskürzung und Gehaltskontintuität. Ich darf ja nicht das GF Gehalt regelmässig den Umsätzen anpassen, dann meckert das FA und ich bekomme Probleme mit der verdeckten Gewinnausschüttung.
Das Gehalt in 2020 soll natürlich so hoch wie möglich bleiben, wegen der Abzugsmöglichkeit als Betriebsausgabe. Deswegen möchte ich es nicht unter 60.000 setzen für 2020.

Any ideas?
Nice reading: https://www.iww.de/gstb/archiv/gestaltungshinweis-gehaltsverzicht-des-gesellschafter-geschaeftsfuehrers-einer-gmbh-f41119
Leider fehlt mir immer noch das Gefühl für wie ich das genau gestallten sollte:

z.B. könnte ich dokumentieren, dass ich die ersten 6 Monate in 2021 Acquise betrieben habe (auf Ausschreibungen antworten), aber keinen Auftrag gelandet habe.
Dann ergibt sich ja bereits mitte des Jahres eine ehreblich Schrumpfung des EK von 74.000 auf 44.000 durch Lohnzahlungen.
Somit wäre dann eine Reduzierung wirtschaftlich begründet. Allerdings auf wieviel? Es bräuchte ja schon eine Kürzung um 50% auf 30.000 damit das EK noch etwas über ein Jahr hält mit den verbliebenen 44.000.

Ich habe Bedenken dass sowas überhaupt möglich ist, das FA könnte argumentieren, dass mit dem Jahresgewinn von 2021 i.H.v. 0 Euro bzw. leichtem Verlust gar kein Gehalt ausgehalt werden sollte (Halbteilungsgrundsatz dass ein angemessenes GF Gehalt nicht höher als Jahresgewinn sein sollte).
Hallo

Um überhaupt auf diesen Punkt steuerlich eingehen zu können, wird der Beweggrund notwendig sein,
WARUM der Gewinn von 104k auf 0 sinken.

Grundsätzlich gilt der Fremdvergleich. [COLOR=#FF0033]Ein fremder Gf [/COLOR]würde auch nicht auf sein Gehalt verzichten, nur weil der Umsatz ausbleibt.
Die Tantieme sinkt dann zwar auf 0,00 aber das Grundgehalt würde bleiben.

--> Es sei denn, es liegen andere Gründe für Umsatz=0 vor.

Bitte mehr Details zu diesem Thema.

Gruß
Patrick Jane
Bearbeitet: Patrick Jane - 06.11.2022 04:10:08
PJ
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