Hallo,
kann mir jemand ein wenig bez. des steuerlichen Ausgleichposten helfen ?
Nach § 60 EStDV kann ich eine Steuerbilanz aufstellen bei unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerrecht.
Die Differenzen kommen in den Topf " Steuerlicher Ausgleichposten", und dieser wird in das das EK der Steuerbilanz gebucht, damit § 5 EStG , die Maßgeblichkeit zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz erfüllt ist.
Frage 1 : Der Ausgleichposten führt dazu, dass das Eigenkapital in der Steuerbilanz nach oben oder unten angepasst wird, aber dann nicht mehr dem Handelsrechtlichen EK entspricht, also findet kein "Ausgleich" statt ?
Der Ausgleichsposten führt doch nur dazu, dass seine Wertänderung über die Perioden hinweg, das handelsrechtliche Ergebnis auf das Steuerliche Ergebnis bringt.
Also geht es darum, durch den Ausgleichposten den HB Gewinn anzupassen, aber was genau wird ausgeglichen ?
kann mir jemand ein wenig bez. des steuerlichen Ausgleichposten helfen ?
Nach § 60 EStDV kann ich eine Steuerbilanz aufstellen bei unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerrecht.
Die Differenzen kommen in den Topf " Steuerlicher Ausgleichposten", und dieser wird in das das EK der Steuerbilanz gebucht, damit § 5 EStG , die Maßgeblichkeit zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz erfüllt ist.
Frage 1 : Der Ausgleichposten führt dazu, dass das Eigenkapital in der Steuerbilanz nach oben oder unten angepasst wird, aber dann nicht mehr dem Handelsrechtlichen EK entspricht, also findet kein "Ausgleich" statt ?
Der Ausgleichsposten führt doch nur dazu, dass seine Wertänderung über die Perioden hinweg, das handelsrechtliche Ergebnis auf das Steuerliche Ergebnis bringt.
Also geht es darum, durch den Ausgleichposten den HB Gewinn anzupassen, aber was genau wird ausgeglichen ?