Bewertung fertige u. halbfertige Erzeugnisse zum Monatsende

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[ geschlossen ] Bewertung fertige u. halbfertige Erzeugnisse zum Monatsende
Hallo,

ich brauch mal Eure Hilfe.

Bin jetzt zum erstenmal damit konfrontiert worden, mich um Bestände zu kümmern. Ich hät gerne gewusst, wie die fertigen un halbfertigen Erzeugnisse zum Monatabschluss sowie zum Jahresabschluss bewertet werden müssen.

Hat jemand auch einen guten Literaturhinweis dazu??

Vielen Dank!!

Gruß

Zuppel
Hallo,

Sie können das berechnen indem Sie das hochrechnen oder runterechnen. Also von den Herstellungskosten  die nicht entstandenen oder entstanden Kosten abziehen oder entstandenen Kosten summieren. Dazu sollte man gegebenfallst mit Kostenstellen und Entnahmescheinen arbeiten. Weiterhin sollte beachtet werden das Vetriebskosten auf keinen Fall dazu gerechnet werden dürfen und Verwaltungskosten nur anteilig. Schauen Sie sich kurz diesen Artikel auf controllingportal.de an und HGB § 255

Gruß
Bearbeitet: Sergej Maurer - 11.03.2009 09:03:28
Hallo,

danke für Ihre schnelle Antwort.

Das wäre ja dann einfach. Für fertige und unfertige Erzeugnisse, brauche ich ja dann nur das zu berechnen was an Material und Stunden in einen Aufftrag gebucht wurde.

Ich hab mal gehört, dass auch vom VK-Preis eines Artikels ausgegangen werden kann, z.B 70% vom Bruttolistenpreis wäre der Bewertungspreis. Stimmt das??

Danke!!

Gruß

Zuppel
Hallo,

es ist möglich eine rethograde Wertermittlung durchzuführen. Hierbei wird von den Selbstkosten ausgegangen und dann die entsprechenden Stufen hinunter gerechnet. Wie mein Vorredner schon sagte muss darauf geachtet werden was alles mit in die Berechnung einfliessen kann.

Die Pauschale mit 70% ist mir neu. Vielleicht hat jemand im Forum damit schon Erfahrungen gemacht.

Gruß Reaper
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