Alle Belege durchnummerieren?

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Hallo

Ich bin gerade dabei, meine (noch nicht sehr mfangreiche) Buchhaltung für das vergangene Jahr zu machen. Die Anzahl der Belege ist bisher noch überschaubar.

Ich frage mich, ob ich
a) sämtliche Belege für Eingangsrechnungen chronologisch durchnumeriere, und sie auch so abhefte, und wenn man einen Beleg sucht, ggf. im PC nachschaut (nach dem Datum)
oder
b) sämtliche Belege für Eingangsrechnungen chronologisch durchnumeriere, sie aber getrennt aufbeware, nach Versandkosten, Wareneinkauf, Materialeinkauf, Büromaterial usw.
c) für jedes Konto auch eine getrennte Durchnumerierung mache.

Dass die Ausgangsrechnungen durchnumeriert werden ist klar. Es geht nur um die Eingangsrechnungen.

Bitte um Erfahrungswerte, was davon üblich ist, und sich am besten bewährt hat, wenn möglich.

Viele Grüße
Simsy Mone
Hallo,

die Variante a) solltest Du nehmen.

Ich vermute Du machst eine Einnahmen/Überschussrechnung. Da wäre nur eine fortlaufende Nummerierung notwendig. Zum Jahresende Journal und Sachkonten ausdrucken. Mit den Sachkontenberichten bekommt man auch jederzeit einen Überblick ohne die Ablage nach Sachkonten zu organisieren.

Würde mich mal interessieren, inwieweit es genaue Regelungen für die Ablage von Bilanzierern gibt.

Gruß, CP1
Hallo

Hallo CP1

vielen Dank für die Antwort.

Zitat
CP1 quote:

die Variante a) solltest Du nehmen.

Ich vermute Du machst eine Einnahmen/Überschussrechnung.
Weiß ich noch nicht ganz genau.


Dazu hätte ich nämlich noch folgende Fragen:

1. a) Kann man mit Hilfe der Bilanz z. B. einen vorher privat genutzten PC als eigenkapitalfinanzierte Büroausstattung buchen und im Laufe der Jahre abschreiben?
b) Wenn ja, geht das auch, wenn der PC nur einen Wert von ca. 100,- Euro hat? Oder muss*) er als GWG sofort abgeschrieben werden? (*Ich meine hier wirklich, ob er sofort abgeschrieben werden muss. Dass er das darf, das weiß ich schon)
2. Kann man mit Hilfe der Bilanz Materialeinkäufe, die in 2007 getätigt wurden, als Waren- bzw. Materialbestand buchen und erst in 2008, wenn diese Materialien verarbeitet (und verkauft) werden, als Aufwand verbuchen?
3. Was ist nachteilig daran, eine Bilanz zu erstellen? Es heißt ja immer, Kleinunternehmer müssen keine Bilanz erstellen, von daher klingt es so, als sei es ein Nachteil, eine solche zu erstellen.

Möglicherweise wäre eine Bilanz für mich vorteilhafter.


Zitat

Da wäre nur eine fortlaufende Nummerierung notwendig.
Ich habe mittlerweile gelesen, dass manche Buchhalter die Eingangsrechnung gar nicht numerieren, sondern alphabetisch geordnet abheften, und die Kunden- und Rechnungsnummern der Lieferanten übernehmen.

Es geht mir bei der Frage nach der Belege-Numerierung übrigens nicht darum, was das Finanzamt will, sondern darum, was sich in der Praxis als am besten und am praktischsten herausgestellt hat. Bei welcher Methode findet man die Belege am besten, wenn man später mal einen sucht.

Klar, zum Einbuchen wäre es am bequemsten, alles einfach nur durchzunumerieren und genau so auch abzuheften.


Viele Grüße
Simsy
Hallo,

ich stimme CP1 auch zur Varaiante a) zu.

Der PC muss vorwiegend im betrieblich genutzt sein, dann kann dieser auch mit eingebucht werden. Durch die  Neuregelungen der GWGs werden Wirtschaftsgüter bis 150,- Anschaffungskosten sofort als Aufwand gebucht.
(Artikel über GWGs --->)

Die Materialen werden über Bestandsveränderungen in der Bilanz gebucht. Dadurch wird nur der Aufwand berücksichtigt welcher tatsächlich in 07 anfiel. Der Verbrauch der übrigen Materialen wird dann in 08 als Aufwand gebucht.

Die Erstellung einer Bilanz ist häufig teurer und hat einen starken Zeitaufwand. Dadurch wird häufig die EÜR für kleine Unternehmen empfohlen.

Zur Frage von CP1 über die Ablage von Belegen:

Es gibt die gesetzlichen Vorschriften zur Aufbewahrung, welche in den §257 HGB geregelt sind.

Hierbei gilt für die meisten Belege eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (Bilanzen, Handelsbücher, Inventare etc.).

Zu dem schreibt der Paragraph vor, das ein Kaufmann seine Belege geordnet aufbewahren muss. Die Ordnung wird dabei nicht vorgeschrieben. Außerdem müssen die Belege jeder Zeit einsehbar sein.

Gruß Reaper
Danke!   :)

OWT
Hi,

die Abgabenordnung gibt in den Paragraphen 140-147 auch noch ein paar Richtlinien zur Aufbewahrung von Belegen.

Gruß Bookman
ich würde auch auf jeden fall die variante a nehmen, aber das weißt du ja jetzt auch schon :D
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