Anlage/Umlaufvermögen + Rückstellungen

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Anlage/Umlaufvermögen + Rückstellungen, Periodenabschluss
Hallo

ich würde gern eine Frage stellen. Wenn ein Unternehmen gg Ende einer Periode einen Vermögensgegenstand bestellt und dieser am Stichtag noch nicht da ist - die Rechnung aber ebenfalls nicht dann liegt doch eine Rückstellung vor; weil man nicht weiss exakt wann die Verbindlichkeit zum Tragen kommt. Ich würde also die Rückstellung ein buchen - aber gegen welches Gegenkonto? Die Güter sind ja noch nicht da/im Eigentum also auf der Aktiva kann ich mir nicht vorstellen. Aufwand ist es ja ebenfalls nicht ...

Was ist die richtige Lösung?

Danke!
Hallo Dave,

deine Annahme ist falsch, hier wird keine Rückstellung gebildet.

Bei einer Rückstellung sind Zeitpunkt und/oder Höhe nicht bekannt. Das Rechtsgeschäft kommt aber bereits mit der Bestellung und Lieferung bzw. Bestellbestätigung zustande und damit die Verbindlichkeit. Auch die Höhe ist bekannt.

Abgesehen davon werden Rückstellungen nur für Aufwendungen gebildet!!!!  :!:  

Somit wird der von dir beschriebene Vorgang buchhalterisch nicht erfasst.

Gruß
Bearbeitet: bdirk - 29.06.2014 12:16:18
Hallo

danke für deine Antwort. Bitte erlaube dass i h etwas nachhake. Du meinst das Rechtsgeschäft kommt bei der Bestellung zustande. Welches genau meinst du? Das Eigentum geht zum Stichtag im meinem Beispiel nicht auf das bestellende UN über. Also sagen wir wir buchen eine Verbindlichkeit -  was wäre dann die sollbuchung?

Danke!

PS: es gibt durchaus falle u Diskussionen Aktiva an Rückstellungen zu buchen!
[CODE]Bitte erlaube dass i h etwas nachhake.[/CODE]

Klar, dafür sind wir hier!  ;)


Du musst zwischen Vertragsrecht und Buchhaltung unterscheiden.

Rechtlich gesehen ist hier ein Kaufvertrag zustande gekommen. Ist zumindest zu unterstellen, wenn du schreibst "die Lieferung ist bis ... noch nicht eingetroffen".

Vertragsrechtlich schuldet dir der Lieferant damit die Sache und du schuldest den vereinbarten Kaufpreis. Die "Verbindlichkeit" im schuldrechtlichen Sinn ist also bereits entstanden.

Eine andere Frage ist, wie ist das ganze buchhalterisch zu betrachten. Und da hier weder Geld geflossen, noch eine Lieferung erfolgt, noch eine Rechnung vorliegt, wird dieser Fall nicht erfasst.


Ist deine Frage soweit beantwortet?



[CODE]PS: es gibt durchaus falle u Diskussionen Aktiva an Rückstellungen zu buchen![/CODE]

Nenn mal Beispiele!
OK ich mach es mal konkret:

A bestellt am 30.12.01 für 10.000€ Waren bei B. B schickt sie am 31.12.01 los; Gefahrenuebergang ist am 2.01.02 und am 3.01.02 kommt sie am. Die Rechnung kommt am 5.01.02.

Was tun? Nichts? Immerhin werden für A demnächst 10k fällig die im 01 entstanden. Verbindlichkeit? Man weiss ja nicht wann genau die Sachen kommen - und wenn dann was ist dann im Soll?

Zum Beispiel: du baust ein Atomkraftwerk bei dem durchaus 500.000€ schadenseratzzahlungen für Anwohner fällig werden koennten
Zitat
OK ich mach es mal konkret:

A bestellt am 30.12.01 für 10.000€ Waren bei B. B schickt sie am 31.12.01 los; Gefahrenuebergang ist am 2.01.02 und am 3.01.02 kommt sie am. Die Rechnung kommt am 5.01.02.

Was tun? Nichts? Immerhin werden für A demnächst 10k fällig die im 01 entstanden. Verbindlichkeit? Man weiss ja nicht wann genau die Sachen kommen - und wenn dann was ist dann im Soll?

1. liegt hier kein Auwand vor, sondern der Erwerb von Vermögensgegenständen (Ware), somit kann und darf keine Rückstellung gebildet werden.

2. Genau! "Nichts". Denn was ist z.B., wenn die Waren garnicht kommen? und es ist auch egal, ob sie kommen, denn dann würde eine Aktiv-Passivmehrung vorliegen und das ist immernoch kein Aufwand.

3. Darf aus steuerlichen Gründen nichts gebucht werden, da weder eine Rechnung vorliegt, noch eine Zahlung erfolgt ist.

:D


Zitat

Zum Beispiel: du baust ein Atomkraftwerk bei dem durchaus 500.000€ schadenseratzzahlungen für Anwohner fällig werden koennten

Ja und? Dann ist die Rückstellung für eventuelle Schadenersatzansprüche gebildet worden und die führen zu Aufwand. Was hat das mit Aktiva zu tun?

:green:
Und so nebenbei

Zitat
PS: es gibt durchaus falle u Diskussionen Aktiva an Rückstellungen zu buchen!

Aktiva an Rückstellungen  :?:

Interessanter Buchungssatz!  :green2:
OK also vlt halte ich mich mit diesem Thema auf; aber ich zitier mal aus ruhnke:  Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten werden gebildet wenn

a) hinreichend konkretisierte rechtl oder faktische Verpflichtung gg dritten -> in meinem bsp mM nach gegeben
b) es muss eine wirtsch Belastung durch Minderung Aktiva/Erhöhung passiva vorliegen -> liegt unstrittig vor
c) Höhe muss quantifizierbar sein -> 10k in meinem

Wie gesagt das ist ein sehr hauefig auftauchender sachverhalt und doch bin sehr unsicher.

Zum atomkraftbeispiel: doch; ich habe dies Beispiel aus einer Literaturdiskusion entnommen. Hintergrund ist dass ich selbst einmal mit folgendem Sachverhalt zu tun hatte: A baut einen Staudamm u rodet baueme, die in 5 Jahren an anderer stelle durch Aufforstung ersetzt werden sollen. Der Bau des Damms ist ohne diese Aufforstung nicht mgl u daher teil der ahk. Nach HGB eben diskutiert aber bspw nach den IFRS sollte das kein Thema sein. Ich wuerde dir gern die Quelle nennen aber ich bin nicht mehr in einer Kanzlei u hab somit kaum noch Zugang zu Literatur. Aber ich kann vlt den WP fragen falls Interesse besteht

Gruesse
Bearbeitet: DaveM - 29.06.2014 22:25:19
Das ist ja alles schön und gut. Ist auch nett von dir mir Quellen nennen zu wollen, brauchst du aber nicht.

Mal eine gaaaaaaaaaaaanz andere Frage:

Was hat das mit deiner eigentlichen Frage zu tun?

Zitat

ich würde gern eine Frage stellen. Wenn ein Unternehmen gg Ende einer Periode einen Vermögensgegenstand bestellt und dieser am Stichtag noch nicht da ist - die Rechnung aber ebenfalls nicht dann liegt doch eine Rückstellung vor; weil man nicht weiss exakt wann die Verbindlichkeit zum Tragen kommt. Ich würde also die Rückstellung ein buchen - aber gegen welches Gegenkonto? Die Güter sind ja noch nicht da/im Eigentum also auf der Aktiva kann ich mir nicht vorstellen. Aufwand ist es ja ebenfalls nicht ...
:denk:

Über Atomkraftwerke und Staudämme philosophier ich nämlich nicht. Das kommt dann doch eher selten in meiner Praxis vor!  :)

Und Fälle und Diskussionen gibts ne ganze Menge, dafür reicht ein Leben nicht aus.

[CODE]falle u Diskussionen Aktiva an Rückstellungen zu buchen![/CODE]

Den Buchungssatz versteh ich übrigens immer noch nicht!

Gruß
Hallo,

ich bringe hier nochmal etwas Aufklärung.
Wenn beide Vertragspartner noch keine Leistung erbracht haben, liegt ein schwebendes Geschäft vor.
Schwebende Geschäfte werden nicht bilanziert.
Bei einer Lieferung entscheidet nicht, ob der Gegenstand bereits da ist, sondern wann der Gefahrenübergang stattfindet.
Bestellt ihr eine Maschine in China und diese kommt per Schiff, dann kommt es auf die Lieferbedingungen an.
Steht "ab Werk" EXW dann ist der Gefahrenübergang bereits da, wenn der Spediteur die Ware dort abholt und aufs Schiff verläßt.
dann müsst ihr diese am 31.12. bilanzieren, auch wenn die Ware erst im Februar ankommt. Das gleiche gilt für Rohstoffe.

Liefert der Vertragspartner aber z.B. verzollt und versteuert (ddp) dann wird die Ware erst im Februar bilanziert.

Somit kommt in diesem Fall oben, eine Bilanzierung ggf in Frage, je nachdem, wenn die Ware aber immer noch dort im Werk liegt, dann bucht man gar nichts.


Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 06.07.2014 11:15:06
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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