Anzahlungsrechnung Pflicht?

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Anzahlungsrechnung Pflicht?
Hallo liebes Forum,

Ist man eigentlich verpflichtet, über eine Anzahlung eine Rechnung auszustellen?
Ich bearbeite gerade eine Firma, die einem Kunden eine Auftragsbestätigung mit Angabe vom geamten Nettowert, Ust und Brutto geschickt hat.
Auf der Auftragsbestätigung wird um eine teilweise Anzahlung gebeten, die vom Kunden auch bezahlt wurde. Bei Zahlungseingang habe ich mit Ust auf Erlöse gebucht und die Ust auch abgeführt. Der Kunde kann zu dem Zeitpunkt die Vst dann nicht geltend machen weil er nur eine AB hat, denke ich.
Als der Auftrag fertig war, wurde eine Rechnung über den Gesamtbetrag erstellt, mit Ust Ausweis.
Damit der Kunde nicht den gesamten Betrag zahlt, wurde eine Rechnungskorrektur  beigelegt, in Höhe der Anzahlung, auch mit Ust Ausweis.
Die Rechnungskorrektur darf wegen der Ust nicht erstellt werden weil die Endrechnung über den gesamten Betrag ist und die Anzahlung nur aufgrund der AB erfolgte.
Ich möchte der Firma jetzt sagen, dass sie Anzahlungsrechnungen ausstellen sollen, oder die Rechnungskorrektur weglassen sollen.
Jetzt frage ich mich, ist man zur Austellung von Anzahlungsrechnungen eventuell sogar verpflichtet?
Hi,

Die Vorschriften für die Anzahlungsrechnungen sind dieselben wie für die normalen. Par 14.Abs.5 UstG. Deshalb ist der leitende Unternehmer verpflichtet bzw. der Leistungsempfänger hat Anspruch auf Erteilung einer Abschlagsrechnung. Ausserdem kann der Leistungsempfänger sogar die komplette Abschlagszahlung verweigern, solange keine Rechnung  nach par.14 Abs.4 vorliegt.
Vielen Dank!
Hallo zusammen,

Ich habe hierzu ergänzend eine Frage. In zwei Rechnungen gibt es jeweils eine Postion mit dem Thema
"Verbrauchsmaterialien
Vorschuss für Auslagen Produktion April 2019".  Die Gesamtsumme netto waren 1000 EUR

ZU diesem Zeitpunkt war die Höhe der Ausgaben noch nicht bekannt.

Jetzt ist das Projekt abgeschlossen, die Auslagen waren nicht so hoch wie der bezahlte Vorschuss.

Es wird jetzt eine Abschlussrechnung gestellt, in der die tatsächlichen Ausgaben auch auftauchen.
Was muss man hier beachten ?

Die komplette Rechnungssumme ist netto (als Beispiel 10000 EUR netto + 19 % UST).
Die tasächlichen Auslagen waren aber nur 500 EUR, die wie gesa<gt in der Rechnung auftauchen.

Was schreibe ich dann auf die aktuelle Rechnung::
rechungbetrag netto: 10.000 EUR
Ust.                                 1.900 EUR
Brutto                             11.900 EUR

Dann der HInweis auf die bereits erhalten ZAhlungen:

Vorschuss R0001 POS 1 "Text aus der Rechnung"   500 EUR netto  UST 95 EUR BRUTTO
Vorschuss R0005 POS 2  "Text aus der Rechnung"   500 EUR netto  UST 95 EUR BRUTTO

Zahlbetrag:
Rechungbetrag netto:  9.000 EUR
Ust.                                 1.710EUR
Brutto                            10.710EUR

In den Rechnungen R0005 wurden neben derm Vorschussauch bereits Leistungen abgerechnet. Die brauche nicht zu berücksichigen, d.h. in der Abschlussrechnung erneut aufzuführen und dann diese Rechnung komplett auf der neuen Rechnung abziehen ?

Ich hoffe, das klingt nicht zu verwirrend

Wer kann mir hier weiterhelfen ?

Vielen Dank im Voraus
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