Ausbuchung von Forderungen

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[ geschlossen ] Ausbuchung von Forderungen
Hallo liebe Buchhalter,

ich würde gerne Euren Rat hören.
Ich habe vor kurzen eine Buchführung übernommen, in der bisher die Debitoren nicht wirklich gepflegt wurden. So steht auf einem Debitor eine Forderung aus dem Jahr 2006. Diese Forderung besteht jedoch zu unrecht, da die Rechnung falsch war. Diese wurde jedoch im Jahr 2006 nicht storniert und statt dessen eine neue gebucht, sondern sie steht immer noch da.

Drei Jahresabschlüsse (Bilanzen) später komme ich. Nun habe ich zwar so ein paar Ideen wie ich den Debitor bereinigen kann, aber so wirklich schön ist keine. Wenigstens muss hier keine Umsatzsteuer beachtet werden!

Kennt sich damit jemand aus und gibt es eine elegante Lösung?
Hallo,

da die "Forderung" zu unrecht besteht sehe ich als einzige Möglichkeit den Betrag als periodenfremden Ertrag auszubuchen.
Als Beleg würde ich mir eine Kopie der Rechnung für das entsprechende Jahr der Buchung, mit dem Hinweis der zweiten Rechnung wg Falschausstellung, machen.

Gruß
Tina
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Leider gibt es keine korrigierte Rechnung, sonst wäre diese auch in die Fibu übernommen worden.
Hallo,

@tinaK müsste es nicht "perifodenfremder Aufwand" sein und nicht Ertrag ?

oder steh ich grad auf meiner Leitung  :?:

Lg

maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
ich denke auch, dass es periodenfremder Aufwand ist. Da damals, Debitor gegen Erlöse gebucht wurde. und ich nun auf der Soll-Seite noch den Posten offen habe. Noch als Angabe. Die Einnahmen sind vom Amt und sind nach Tagen berechnet. So dass damals wirklich eine falsche Rechnung gestellt wurde, und das Amt richtig bezahlt hat.
:oops:
Ihr habt ja soooo Recht. Ich finde Erträge eben immer viel besser.  

Zitat
niaqua quote:
Diese wurde jedoch im Jahr 2006 nicht storniert und statt dessen eine neue gebucht
..die neue... es wurde doch eine zweite Rechnung ausgestellt

@Maik : ne, aber wäre besser als auf meiner  :lol:

Sorry
Tina
Leider wurde keine neue Rechnung ausgestellt. Sondern auf der alten nur vermerkt, dass man das machen sollte. Aber leider hat dies niemand und getan. Und nun stehe ich alleine mit dem Problem dar.

Bezüglich Leitung: Es ist ja auch schon spät und wir beschäftigen uns mit der schönsten Sache der Welt!

Zu Deinem Spruch Maik: Mein Buchführungslehrer hat immer gesagt: Was hat eine Kuh und ein Schiff gemeinsamt? Der Restwert muss berücksichtigt werden. Bei dem einen Schrott und dem anderen das Fleisch.
Ja der Lehrer fand den Spruch wohl auch irgendwie lustig  :)

Oh, ich habe auch irgendwie rausgelesen, dass eine zweite Rechnung geschrieben wurde.
Aber ich denke das ist fast egal, da ja der eingehende richtige Ertrag irgendwie verbucht worden sein muss.
Vielleicht damals direkt Bank an Ertrag ?

@ tinaK
Ja ist doch kein Problem  :wink:  
Dazu ist es ja ein Forum, mir ist auch immer lieb, wenn ich was schreibe das noch jemand drübersieht und einen Kommentar dazu abgibt.  :)
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
und was ist mit "Forderungsverlust" oder Storno über "Generalumkehr"?! Geht das nicht?  :?:  :D

Ely
Hallo Ely,

Forderungsverlust geht natürlich auch, wenn Ust. in der Rechnung enthalten ist, bietet es sich eventuell sogar an. Ein Storno ist nicht mehr möglich, ersten da die Buchung in dem aktuellen Jahr nicht mehr besteht und zweitens aus Gründen der Bilanzklarheit.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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