Ausstehende, nicht eingeforderte Einlangen - Bilanzierung beim Mutterunternehmen

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Ausstehende, nicht eingeforderte Einlangen - Bilanzierung beim Mutterunternehmen
Hallo,

muss ich eine ausstehende, aber noch nicht eingeforderte Einlage an einem verbundenen Unternehmen beim Mutterunternehmen bereits aktivieren und damit eine Verbindlichkeit gegenüber dem Unternehmen passivieren? Oder erfolgt dies erst, wenn die Einlage eingefordert wird?

Danke und Grüße,
Jörn
Hallo Jörn,

eigentlich nicht meine Baustelle. Aber vielleicht hilft dir das HGB weiter:
"Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind von dem Posten „Gezeichnetes Kapital“ offen abzusetzen..." (§272 Abs. 1 HGB).

Gruß
Homer
Hallo Homer,

danke für die Antwort, aber HGB und HGB Kommentar habe ich auch bereits erfolglos durchsucht. Wie auch das obige Zitat bezieht sich dies auf die Bilanzierung innerhalb der Gesellschaft selbst. Meine Frage zielte auf die Bilanzierung beim Gesellschafter ab.

Grüße Jörn
Hallo

wie meinst du dass mit dem Gesellschafter?

Ich würde buchen Beteiligung an Verbindlichkeiten aus Beteiligung, wenn der Gesellschafter ein Unternehmen ist.

Gruß Reaper
Hallo Jörn,

solange es sich um eine nicht eingeforderte ausstehende Einlage handelt, erfolgt keine Passiviereung der Verbindlichkeit beim Gesellschafter.

Wird die ausstehende Einlage eingefordert, erfolgt auch erst eine Passivierung beim Gesellschafter. Zu diesem Zeitpunkt entseht erst die Verpflichtung.

Siehe auch Beck'scher Bilanzkommentar zu § 266 bei den Verbindlichkeiten.

Gruß blaune
Hallo Blaune,

vielen Dank. Hat mir sehr geholfen.

Grüße Jörn
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