Buchung "60 Euro Telefonkosten an Girokonto" dasselbe wie "-60 Euro Giroonto an Telefonkosten"?

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Buchung "60 Euro Telefonkosten an Girokonto" dasselbe wie "-60 Euro Giroonto an Telefonkosten"?, negativer Buchungsbetrag bei umgedrehten Konten
Hallo Zusammen,

ich bin ziemlich verwirrt:

Meine Buchhalerin/Steuerberaterin bucht Telefonkosten so:
60 Euro Telefonkosten (SKR04 = 6805) an Girokonto (SKR04 = 1800)
aber IHK-Beiträge so:
-160 Euro Girokonto (SKR04 = 1800) an Beiträge (SKR04 = 6420)

Ist es egal ob ich einen postiven Betrag Konta A an Konto B oder denselben negativen Betrag Konto B an Konto A buche?
Mathematisch (ich bin Mathematikerin :-) ) sollte das ja das gleiche sein, ob ich einen positiven Betrag im Soll oder denselben negativen Betrag im haben buchen.
Aber darf man das in der Buchhaltung?
Oder muss man immer positive Beträge verwenden (und wenn ja: gibt es da Ausnahmen z.B. bei einem Storno)
Und hat einer eine Idee, warum meine Buchhalterin das manchmal so und manchmal so bucht (allerdings tut sie es z.B. bei Telefonkosten IMMER mit positivem Vorzeichen, wie oben und bei Beiträgen IMMER mit negatvem Vorzeichen).
Ich habe jetzt alles durchsucht und finde dazu keine Antwort.
Bearbeitet: schiebby - 11.03.2017 12:10:18
Anderes Beispiel:
Wenn ich von einem Girokonto, das in meinem SR04 das Konto 1801 ist einen Betrag auf das andere Girokonto 1800 überweise, bucht sie über ein Geldtransitkonto (weil das ja manchmal einen Tag lang dauert) und zwar so:
-300 Euro 1801 an 1460 (Geldtransitkoto)
und am nächsten Tag
300 Euro 1800 an 1460

Warum bucht sie nicht am ersten Tag
300 Euro 1460 an 1801?
Guten Morgen,

mit welchem Programm arbeitet sie denn?
Denn nicht alle Buchhaltungsprogramme unterstützen überhaupt das negativ Zeichen ;) zumindest nicht bei der Eingabe.

VG,
anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Sie arbeitet mit DATEV. und da scheint das ja unterstützt zu werden, denn sie bucht ja so :-)
Ich arbeite erst seit kurzem mit ihr zusammen, aber sie ist sehr erfahren,
daher gehe ich grundsätzlich davon aus, dass das alles so richtig ist, was sie macht.
Aber ich bin die Geschäftsführerin meiner GmbH und muss beim Jahresabchluß unterschreiben,
dass sie ales richtig gemacht hat.

Da ich mich nicht blamieren will, wenn ich sie darauf anspreche, wollte ich mich hier erstmal absichern :-)

Mich hat das halt etwas verwirrt, weil ich da keine Regel finde, wann sie positive und wann negative Beträge benutzt
und in meinen alten Buchhaltungsbüchern finde ich immer nur Buchhungssätze mit positiven Beträgen.
Mich würde es halt interessieren, ob es da Regeln (ordnungsgemäße Buchhatung) gibt.
Guten Morgen Schiebby,

dann hoffen wir mal, dass sich der ein oder andere hier noch zu Wort meldet. ;)

Ich selbst arbeite auch mit Datev, aber ich kann so keine Buchung mit einem ( - ) Negativen Vorzeichen machen, AUSSER wenn ich eine Generalumkehrbuchung mit einer zwei vor dem Buchungsschlüssel gesetzt, buche.

Sonst kann ich nur in Belege buchen varrieren, ob es im Soll oder Haben steht. Und dies noch abgestimmt mit "+" und Enter-Taste.

Ein negatives Vorzeichen im Kontoblatt macht ja eigentlich keinen Sinn ;) wenn es nicht ein Storno ist  :denk:

hoffentlich meldet sich hier noch der ein oder andere zu Wort, der sich wirklich auskennt ;)


Zitat
schiebby schreibt:
Aber ich bin die Geschäftsführerin meiner GmbH und muss beim Jahresabchluß unterschreiben,
dass sie ales richtig gemacht hat.

da gebe ich dir uneingeschränkt recht. Und finde es schön und wichtig, dass man sich im Vorfeld über Unstimmigkeiten informiert, und ggf. von der betreffenden Person, im Zweifelsfalle, aufklären lässt. Denn alles lässt sich irgendwie plausibel erklären ;)

VG;
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Zitat

Meine Buchhalerin/Steuerberaterin bucht Telefonkosten so:
60 Euro Telefonkosten (SKR04 = 6805) an Girokonto (SKR04 = 1800)
aber IHK-Beiträge so:
-160 Euro Girokonto (SKR04 = 1800) an Beiträge (SKR04 = 6420)

Ist es egal ob ich einen postiven Betrag Konta A an Konto B oder denselben negativen Betrag Konto B an Konto A buche?
Mathematisch (ich bin Mathematikerin   ) sollte das ja das gleiche sein, ob ich einen positiven Betrag im Soll oder denselben negativen Betrag im haben buchen.

Aber darf man das in der Buchhaltung?
es gilt:
aufwand im soll, ertrag im haben. beiträge sind normalerweise aufwand.
wenn das keine gutschriften sind, dann sollten die im soll stehen.

Zitat
Und hat einer eine Idee, warum meine Buchhalterin das manchmal so und manchmal so bucht (allerdings tut sie es z.B. bei Telefonkosten IMMER mit positivem Vorzeichen, wie oben und bei Beiträgen IMMER mit negatvem Vorzeichen).
hast du dir das konto "beiträge" mal zeigen lassen?
möglicherweise hat deine sachbearbeiterin die IHK da storniert und dann woanders hingebucht?
oder der betrag war nur vorläufig und sie hat den storniert, damit bei der zahlung nur noch der
richtige gebucht ist?
ohne die buchungen zu sehen, kann man nur spekulieren, wieso das so gemacht wurde.
die steuerberaterin wird die fibu vermutlich nicht selbst machen, sondern eine angestellte.
letztere solltest du als erstes fragen bzw. du kannst erstmal allgemein nach dem konto
"beiträge" fragen und wenn das dann nicht klarer wird, die sachbearbeiterin ansprechen.

datev kann minus nur im rahmen einer "generalumkehr" (=storno einer buchung).

Zitat
Wenn ich von einem Girokonto, das in meinem SR04 das Konto 1801 ist einen Betrag auf das andere Girokonto 1800 überweise, bucht sie über ein Geldtransitkonto (weil das ja manchmal einen Tag lang dauert) und zwar so:

-300 Euro 1801 an 1460 (Geldtransitkoto)

und am nächsten Tag
300 Euro 1800 an 1460

Warum bucht sie nicht am ersten Tag
300 Euro 1460 an 1801?
weil die abbuchung ein vorgang ist und die gutschrift ein anderer. 2 konten - 2 vorgänge.
würde man das so buchen, wie du vorschlägst, würde sich auch der bankbestand des 2. kontos
ändern und das soll erst passieren, wenn man das konto auch bucht und nicht schon vorher.
sonst müsste man jedesmal vorm buchen nachprüfen, wieso der bestand nicht mit dem auszug
übereinstimmt und das kann man so vermeiden.
davon abgesehen:
würde man freitag abend was von A nach B überweisen, ist der betrag in dem moment schon
von A runter, die gutschrift erfolgt auf B aber erst am montag. ohne geldtransit würde das datum
der gutschrift nicht stimmen. noch dazu könnte man keine andere bezeichnung dran schreiben,
wenn man das in 1 buchungssatz macht.
wenn das geld bar vom konto genommen wird und später nur ein teil davon auf dem anderen
konto eingezahlt wird, hätte man da eine differenz. das auf dem geldtransitkonto zu beheben,
ist einfacher als die ganze bank nach der differenz zu durchsuchen.
außerdem kann man am geldtransit dann auch sehen, was von A nach B gegangen ist.
es gibt auch noch eine funktion, die wird nur ausgeführt, wenn die buchung über ein
geldtransitkonto geht, irgendwas mit umsatzsteuer. details fallen mir aber gerade nicht ein.
es gibt mehrere gründe für geldtransit  8)
Bearbeitet: calculon - 02.04.2017 20:54:40
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