Debitor zahlt falsche Rechnung

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Debitor zahlt falsche Rechnung, Zahlungseingang
Hallo liebe Forumsmitglieder  :wink1:

ich bin neu hier und habe eine Frage, viell. könnt ihr mir ja helfen...

Ein Kunde hat eine Rechnung erhalten, die nicht an ihn adressiert war. Hier hat wohl jemand gepennt .....   :read:
Dieser Kunde hat wohl auch nicht aufgepasst und netterweise gleich bezahlt .....

Nun ist da ein Geldeingang auf dem Konto, gleichzeitig ist eine andere Rg. noch offen, logisch, der hat ja die Rechnung nie erhalten.

Frage:
wohin buche ich erst mal das Geld, damit der Kontoauszug verbucht ist ....  auf den Kunden ???
Ich wollte das Geld zurück überweisen, aber der Kunde möchte eine debite note ....  was ist das und wie sieht es aus?  

ich steh da echt auf´m Schlauch ....
vielen Dank für eure Hilfe
keiner eine Idee?? Ich kann ja mal schreiben, was ich mir gedacht habe, viell. kann mir ja jemand sagen ..."ohhh neee da biste aber auf´m Holzweg .... "

ich habe ja gedacht, dass ich die Überzahlung  Bank an Forderungen
X Umsatzerlöse  (hier die Differenz)
X Vorsteuer         (und da man Überzahlungen ja auch versteuern muss....)

dann wollte ich zurück überweisen mit dem Hinweis "Überzahlung ....."

Umsatzerlöse an Bank  (also Erlöse und Vst. korrigieren)
VST

-------  wie seht ihr das bis hier ??? habe ich einen Denkfehler ??

was mache ich mit der Rechnung?? Ich kann ja keine GS schicken, denn er kann ja nicht 2 falsche Rechnungen / GS einbuchen .... der Kd. müsste doch bei sich den Eingang korrigieren und mit der Rückzahlung ausgleichen oder????

ich würde mich echt über ein paar Anregungen, Ideen oder Bedenken freuen

euch ein schönes Wochenende
Hallo,

also ich würde wie folgt vorgehen:

Den Zahlungseingang der falsch ist: Bank an Durchlaufende Posten (ohne Steuer) --> im SKR 03 1590, SKR 04 1370

Wenn Du ihm das Geld zurück überweist: Durchlaufende Posten an Bank

Eine Gutschrift bzw. Credit Note würde ich nicht schreiben, da es keine falsch Berechnung gab. Alternativ kannst Du die Überzahlung auch erstmal auf Durchlaufende Posten lassen und falls dann nochmal ne Rechnung an diesen Kunden kommt, verrechnen. Sprech das aber dann vorher mit diesem ab.

Buchung der Verrechnung wäre dann Durchlaufende Posten an Debitor.

Über Umsatzerlöse würde ich das nicht Buchen, da es ja kein Umsatz ist. Alternativ würde dann sonstige Erträge unregelmäßig in Betracht kommen und bei Rücküberweisung dann halt die entsprechende Gegenbuchung.

Aber ich würde die Variante mit den Durchlaufenden Posten definitiv bevorzugen. Wurde bei meinem Mandanten die ich betreue auch bisher vom Steuerberater nicht beanstandet, da das dort auch schon vorkam.

LG

Dennis
Hallo Dennis,

danke für deine Antwort, das mit den durchlaufenden Posten habe ich so noch gar nicht in Betracht gezogen, werde ich mal drüber schlafen  :denk:
Ich wüsste aber ganz ehrlich nicht, wie ich so eine "debit note" erstellen sollte ... credit note, kenne ich, aber debit note?

... und was würdest du mit der Rg. machen?  Neu ausdrucken und an den eig. Kd. schicken. Rein theoretisch hätte er sie ja bekommen, wenn der Mahnlauf dran gewesen wäre .... spricht was dagegen, die Rg. so zu lassen (Rg. nr.) -  Datum würde ich ändern

- der Kunde muss die falsch erfasst Rg. ja auch wieder stornieren oder?

einen schönen Abend
und vielen Dank
Hallo,

da das Umsatzsteuergesetzt auf richtige Rechnungen besteht, musst du diese auch korrigieren und dem Kunden zusenden. Du musst wahrscheinlich auch das Zahlungsziel korrigieren. Denn der Kunde kann ja nichts dafür, dass Ihr falsch adressiert.

Ich würde das Geld dem Debitoren Konto zu schreiben. Alternativ vielleicht auch auf Anzahlungen. Ich persönlich finde den durchlaufende Posten nicht gut.

Ich weiß nicht was eine debit note ist, kannst du ihm aber nicht irgendwie bestätigen, dass er ein Guthaben in Höhe von X,xx Euro hat. Der Kunde muss natürlich bei sich die Rechnung stornieren. Du kannst ihm dafür auch eine Gutschrift erstellen. Diese wird ja dann für dich zu einer Verbindlichkeit.

Gruß Reaper
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