Geschäftsführer, Kfz bei einer UG

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Geschäftsführer, Kfz bei einer UG
Hallo,
ich habe einige Fragen zu denen ich im Internet keine konkreten Antworten finde.
Der Geschäftsführer der UG ist auch der einzige Gesellschafter. Da in den ersten Jahren nur minimale Umsätze erzielt werden (und wenig Zeit ist), hat sich der GF als Minijobber eingestellt. Wird sein Gehalt jetzt als GmbH-Geschäftsführer oder als Minijobber verbucht (SKR03: 4124 oder4195) und wie sehen die dazugehörenden Buchungssätze aus? Was ist, wenn er wegen Engpässen auf sein Gehalt verzichtet?

Das Privatfahrzeug muss ins Betriebsvermögen, da über 50 % betrieblich genutzt. Die Befreiung von § 181 liegt vor. Ein Kauf von privat wäre ja möglich. Die UG hat aber noch nicht so viel Geld. Wie funktioniert das? Ist das ein Kauf mit Ratenzahlung (0740 oder 1665)?
Wenn das Kfz nicht im Anlagevermögen steht, können die laufenden Kosten doch nicht gebucht werden, oder doch? Der Privatanteil müsste davon doch auch berechnet werden.

Die Gebühren für die Gründung mussten erstmal privat bezahlt werden. Können diese bis zur festgelegten Höhe (Gesellschaftsvertrag) als Verbindlichkeit (0730) gebucht und dann zurückgezahlt werden?

Das Finanzamt verlangt innerhalb der ersten 6 Wochen die Eröffnungsbilanz. Zum Zeitpunkt der Kapitaleinlage gab es doch nur die Einlage. Also steht da nur eine bzw. zwei Zahlen. Die Übertragung kostet 30 €. Welchen Sinn hat der ganze "Mist" wegen einer Zahl?  Welcher kleine Unternehmer kann sich jedes Jahr für ca. 1000 € neue Software leisten?

Ich hoffe, mir kann jemand bei den Buchungsfragen helfen. Das sind keine Prüfungsfragen, das ist ernst gemeint!
und warum eine Kapitalgesellschaft, wenn wenig Einnahmen, viele Kosten und PKW-Fahrten  und  gar keine Lust auf Formalien???
Beginnen Sie doch mit einem Einzelunternehmen und sehen erstmal, was dabei rum kommt - EÜR ist möglich und preiswerte Software für die Buchführung! Und ein Existenzgründerseminar!!
E.
Von gar keine Lust auf Formalien war gar keine Rede! Der UG Gründer wurde nicht richtig beraten und hat diese Rechtsform wegen der beschränkten Haftung gewählt. Ich habe bisher für andere Einzelunternemen die EÜR gemacht und weiß, dass diese wesentlich unkomplizierter ist. Aber jetzt muss nun mal bilanziert werden. Können Sie nun auch zu meinen Fragen was sagen?
Zitat
Was ist, wenn er wegen Engpässen auf sein Gehalt verzichtet?


Der Verzicht gilt als verdeckte Einlage. Dabei erhöht sich das Eigenkapital.  Das muss dann im steuerlichen Einlagenkonto dargestellt werden.§ 27 KstG.

Zitat
Das Privatfahrzeug muss ins Betriebsvermögen, da über 50 % betrieblich genutzt

Nein, muss es nicht. UG ist ein selbständiges Rechtssubjekt.

Zitat
Die UG hat aber noch nicht so viel Geld. Wie funktioniert das? Ist das ein Kauf mit Ratenzahlung (0740 oder 1665)?

Ja, das Fahrzeug kann nur durch den Kauf in das BV der UG gebracht werden. Die Sacheinlagen sind bei einer UG ausgeschlossen. Deshalb soll ein kaufvertrag zwischen des GF und der UG abgeschlossen. Die Abbezahlung kann auch in raten erfolgen.

Zitat
können die laufenden Kosten doch nicht gebucht werden, oder doch?

Natürlich nicht. Wenn der GF auswärtstätig ist, kann die UG ihm seine farhtkosten mit 30 cent/ pro Km, oder die tatsächlichen Kosten, die auf diese Fahrten enfallen erstatten. Der Vorsteuerabzug ist nicht möglich.

Zitat
Die Gebühren für die Gründung mussten erstmal privat bezahlt werden. Können diese bis zur festgelegten Höhe (Gesellschaftsvertrag) als Verbindlichkeit (0730) gebucht und dann zurückgezahlt werden?

In der Eröffnugsbilanz kann nur das stehen, was im Gesellschaftsvertrag steht. D.h-nur Forderung gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von zu leistenden Einlagen. Danach fängt die laufenden Buchhaltung an. Dementsprechend müssen auch die Gründungskosten als Verbindlichkeiten gegenüber dem GF gebucht werden.
Danke für die Antworten. Dann waren meine Gedanken nicht so ganz daneben. Die Möglichkeit des Gehaltsverzichts mit Besserungsklausel steht im Geschäftsführervertrag. Ich weiß, dass man das nur im Ausnahmefall machen sollte.
Das, mit dem selbständigen Rechtssubjekt  habe ich nicht verstanden. Wie ist das gemeint? Ich kenne es so, dass ein Fahrzeug ab 51% betr. Nutzung zwingend ins BV muss.
Also dann sind das "geschuldete" Gehalt, der Kfz Kauf und die ausgelegten Gebühren Verbindlichkeiten gegenüber dem Geschäftsführer. Sind dann die Konten 0730, 0731 bzw. 0740 richtig? Da wäre noch die erste Frage: wird das Gehalt als Geschäftsführer oder als Minijobber gebucht. (Der Minijob ist nur eine Notlösung für die Anlaufphase.) Die Pauschalabgaben gehen ja an die Knappschaft.
Wenn das hier geklärt ist, habe ich noch eine Frage zum Thema Waren (Bestand).
Bei 51% geht es um das BV eines Einzelunternemers, der Inhaber des Unternehmens ist. Bei einer UG ist der Inhaber des Unternehmens die UG und nicht der GF oder Gesellschafter. Das Auto muss in das BV der UG eingebracht werden, damit die UG die rechtliche Eigentümerin des Autos wird. Und solange das Auto  dem GF gehört, hat das mit der UG nichts zu tun. Für das Gehalt sind es die Konten: 1740-Lonh und 1741-pauschale Lohnsteuer zu bebuchen.
Bearbeitet: Macaslaut - 09.10.2016 22:30:47
Danke! Diese Prozenteregel für das BV habe ich schon auf vielen Seiten gelesen. Es gab aber nie den Hinweis, dass das nur für Einzelunternehmen gilt. Die Konten 1740 und 1741 sind für den Gehaltsverzicht gemeint? Dann wird sein Gehalt also als Minijobber gebucht (wegen 1741 - pauschal).
Wieder was dazu gelernt.
Nicht ganz nachvollziehen kann ich den Waren Bestand. Wenn Ersatzteile für die Dienstleistung gekauft werden: Wareneingang steigt - Konto sinkt, der Kunden erhält die Rechnung:  Ford. a. LuL (steigen) an Umsatzerlöse (8400), Kunde bezahlt: Bank (steigt) an Ford. LuL (sinkt). Mein Problem sind jetzt die Umsatzerlöse, ist Kto. 8400 gemeint? das steht aber nicht in der Bilanz, damit alles ausgeglichen ist müsste es sinken. Klingt aber unlogisch! Wenn zum Abschluss der Wareneingang und die Umsatzerlöse (als Warenausgang) auf den Warenbestand gebucht werden stimmt gar nichts mehr weil beim Umsatzerlös auch die Dienstleistung enthalten ist und die Ware nicht zum Einkaufspreis verkauft wird. Was sehe ich da falsch?
(USt. und VSt. habe ich mal weggelassen)
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