innergemeinschaftl. Lieferung

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Guten Abend,

unsere Firma "Heizung/Sanitär hat einen Pelletskessel von einem österreichischen Unternehmen für
einen Kunden von uns bezogen.
Wir haben die Rechnung der österr. Firma erhalten: "Vermerk auf Rechnung: steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung"
hier wird der Kessel berechnet einschl. die Inbetriebnahme durch die österr. Firma.
Gehört jetzt diese Rechnung auf das Konto 5425 oder 5925 -SKR04- gebucht?
Ist das Konto 5425 nur für reine Lieferungen gedacht? Und das Konzto 5925 -Lieferungen und Leistung?

Kann mir da bitte jemand weiterhelfen? Beide USt-ID-Nr. sind auf der Rechnung vermerkt.

Vielen Dank schonmal

Liebe Grüße
Gol
Hallo Gol,

hat der Lieferant in seiner Rechnung  Ware und Leistung ausgewiesen, solltest du diese auch so buchen (5425 und 5925). Der Österreicher wird dies sicher in seiner USt und ZM auch so melden.
Ist jedoch beides in einem Betrag berechnet worden, ist auch gegen eine Kontierung  nur auf 5425 nichts einzuwenden. Die Inbetriebnahme ist vermutlich im Verhältnis zu dem Kessel ein geringerer Wert, den du aber, sofern der Lieferant diesen nicht separat ausgewiesen hat, nicht selbst ermitteln muss.

Wie du schon beschrieben hast, wird 5425 für Waren, das Konto 5925 jedoch nur für Leistungen benutzt. Ist es ein Mix, tendiere ich zu der Anwendung des Hauptumfangs des Auftrages. Ähnlich wie z. B. bei Anschaffungsnebenkosten des AV oder Transportkosten für Büromaterial.

LG
Tina
Hallo,

ich hätte auch noch eine Frage zu den steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen:
Beim Wareneinkauf sind die Konten klar, aber wie sieht es aus z.Bsp. beim Einkauf von GWG, welcher Schlüssel setzt man
vor das GWG-Konto, damit die USt-Id-Nr. eingegeben werden kann.
:denk:
Danke im voraus für eure Antworten.
Hallo,

der Kontenrahmen ansich gibt da keine Konten vor. Die Vorgehensweise ist möglicherweise auch programmabhängig.  Ich lege entsprechend dem Sachkonto (i. d. F. AV) eine Unterkonto an. Der Kontenbezeichnung füge ich den Zusatz EG hinzu. Dies kopierst du am besten entweder aus dem GWG Konto oder einem anderem Aufwandskonto mit Erwerbsbesteuerung.  Welche Änderungen dir eben leichter fallen noch zu machen; entweder die steuerlich relevanten oder die Zuordnungen der Konten (BWA etc.). Die innergemeinschaftlichen Erwerbe werden in Zeile 89 der USt VA  ausgewiesen, deshalb halte ich es durch separate Konten für übersichtlicher.

Ich weiß bloß nicht, was du mit dem Eingeben der USt-Id meinst.   :?:
Diese wird doch im Lieferantenkonto hinterlegt.

Tina
Hallo Tina,

darf ich nochmal nachfragen:

Also Kto. 5425 -Warenlieferungen(Ware für Kunden bestimmt)

Und was ist der Unterschied zwichen den Konto 5925 Leistungen ausl. UN und dem Konto 5923 sonstige Leistungen eines im
andeen EU-Land ans. UN?

Kannst du mir da bitte nochmal weiterhelfen? Irgendwie bekomme ich das nicht geschnallt welches Konto für was bestimmt ist.

Vielen Dank?
Liebe Grüße
Gol
Hallo Tina,

wegen deiner Nachfrage zum Lieferantenkonto: Ja, die Id-Nr. wird im Lieferantenkonto hinterlegt, nur wird bei dieser Buchhaltung keine OPOS geführt, d.h. ich buche direkt bei Bezahlung auf die Aufwandskonten. Aber ich brauche doch nicht bei jedem EG-Einkauf ein extra Konto eröffnen, wenn es nicht gerade Wareneinkauf ist. Ich meinte es gibt ein Schlüssel (bei Datev), wo man vor die Aufwandskonten setzen kann extra für EG, wie z.Bsp. bei VSt-Buchund der 90-Schlüssel davor kommt.

Viele Grüße
matschi
Matschi du meinst diese Schlüssel:

Umsatzsteuerschlüssel für die Verbuchung von Umsätzen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG schuldet.
Beim Leistungsempfänger:
91 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer
92 ohne Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer
94 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
95 ohne Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer

Und bitte eröffne für deine Fragen bitte einen eigenen Thread, sonst wird es zu unübersichtlich und die Ausgangsfrage geht unter!

Gruß
Andreas
Hallo,

darf ich nochmal nachfragen was der Unterschied zwischen den beiden Konten 5925 und 5923 ist?

Vielen DanK

Liebe Grüße
Gol
Hallo Gol,

da bin ich deiner Kontonummervorgabe aufgesessen. Je nachdem wo man nachschaut ist entweder das eine oder das andere Konto aufgeführt.

5925  Leistungen eines im Ausland ansässigen UN
Ist das richtige um dem Übergang der Steuerschuldnerschaft (RCS § 13 b) gerecht zu werden.
heißt: erhaltene Leistungen eines im Drittland ansässigen UN
*****
5923   sonstige Leistungen eines im anderen EU Land ansässigen UN
Würde ich in deinem Fall nehmen und das Konto eben nur Leistung nennen, USt-Id vorausgesetzt
Mit den sonstigen Leistungen komme ich auch nicht ganz zurecht. Hier gibt es einen Leistungskatalog in § 3a IV UStG
Ich glaube aber nicht, daß deine Leistung dazu gehört.

Um sicher zu gehen, schau dir deine USt VA vom Zahlenwerk an. Nach Eingabe der Rechnung muss sich die Zeile 89 nebst Erwerbsbesteuerung, als auch mit gleichem Vorsteuerbetrag die Zeile 61 verändern.

Gruß Tina
Zitat
TinaK schreibt:

Mit den sonstigen Leistungen komme ich auch nicht ganz zurecht. Hier gibt es einen Leistungskatalog in § 3a IV UStG
Ich glaube aber nicht, daß deine Leistung dazu gehört.


Gruß Tina

Hallo,

nur zur Info der Leistungskatalog § 3a Abs 4 ist nur für  Privatpersonen die Ihren Sitz im Drittland(nicht EU) haben. Müsste also in dem Fall sowieso nicht geprüft werden.

Lg

Sroko
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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