Jahresabgrenzung

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Jahresabgrenzung
Moin moin,

im Rahmen meines Studiums zum Staatlich geprüften Betriebswirt haben wir folgende Aufgabe zur Rechnungsabgrenzung erhalten:

Die Textil GmbH zahlen vertragsgemäß Lizenzgebühren für die Monate Dezember bis Januar, nachträglich zum 28.02.. Der Betrag in Höhe von
7.140,00 € (Brutto) wird über das Geschäftskonto bei der Testbank beglichen.

Hinweis: Die Rechnung liegt am 31.12. des alten Geschäftsjahres vor.

Nennen Sie alle notwendigen Buchungen zum:

a) 31.12. des alten Geschäftsjahres
b) 01.01. des neuen Geschäftsjahres
c) 28.02. des neuen Geschäftsjahres


Mein Ansatz:

a) 31.12 altes GJ
Lizenzgebühren     2.000 €
Vorsteuer:                1.140 €
an Sonst Verb.        3.140 €

SBK an Sonst. Verb.  3.140  €

b)
Sonst. Verb. an EBK 3.140 €

c)
Lizenzgebühren     4.000 €
Sonst. Verb             3.140 €
an Bank                   7.140 €


Nach dem Vorgang fehlt die Verbuchung der Rechnung im alten Geschäftsjahr??

Mein Lehrer hat das als Falsch abgestempelt konnte aber die Lösung selber nicht direkt vorlegen.

Wie seht Ihr das?

Lg Robin
b) ist falsch. Umgekehrt
c) Wo ist die Vorsteuer?
wieso buchst du bei a) gleich für 3 monate die vorsteuer?
da kommen nur die 380.- für den dezember hin.

Zitat
Nach dem Vorgang fehlt die Verbuchung der Rechnung im alten Geschäftsjahr??

Mein Lehrer hat das als Falsch abgestempelt konnte aber die Lösung selber nicht direkt vorlegen.

die rechnung wurde doch als verbindlichkeit erfasst.
was willst du da noch buchen?
Zitat
Die Textil GmbH zahlen vertragsgemäß Lizenzgebühren für die Monate Dezember bis Januar, nachträglich zum 28.02

zu a) Ich würde mal vermuten, dass die Rechnung zusammengefasst wird (Dezember+Januar zusammengeführt) und der volle Betrag in höhe von 7.140,00 € (Als Splitt Buchung der Sauberkeit halber ;) ) bereits am 31.12 gemeinsam als Verbindlichkeit verbucht werden muss.

Das erschließt sich für mich so aus der Aufgabenstellung. Da ja die Zahlung zum 28.02 vereinbart wurde und Januar wie auch Dezember Gegenstand der Vereinbarung sind.

zu c) Deshalb lediglich noch die Bank gegenbuchen und es sollte stimmen würde ich behaupten.
Bearbeitet: lewty - 19.09.2016 16:43:22
Guten Tag,
ich würde folgende Buchungen vornehmen

a) Lizenzgebühren EUR 6.000,00 und Vorsteuer EUR 1.140,00 an Sonstige Verbindlichkeiten EUR 7.140,00
a) aktive Rechnungsabgrenzung EUR 3000,00 an Lizenzgebühren (da Kosten Januar des Folgejahres)

b) Lizenzgebühren Januar an aktive Rechnungsabgrenzung EUR 3.000,00

c) Sonstige Verbindlichkeiten an Bank   EUR 7.140,00

Ich hoffe, ich habe Recht.
Die ganze Vorsteuer aus der Rechnung kann nicht gezogen werden, da die Leistung auch den Monat Januar betrifft. Deshalb:
1. 31.12.
LG  6.000
Vorsteuer  380
Vorsteuer in Folge Jahr
Abziehbar 760
                                    an Sonst.Verb. 7.140
ARAP  
4.000    an Lizenzgebühren 4.000

Im neuen Jahr:

Lizenzgebühren an ARAP  4.000
31.01.
Vorsteuer 760
                        an  Vorsteuer in f.Jahr Abziehbar 760

Sonst. Verbindlichkeit 7140 an Bank 7.140
Bearbeitet: Macaslaut - 20.09.2016 15:26:11
Zitat
talfrau schreibt:
Guten Tag,

ich würde folgende Buchungen vornehmen



a) Lizenzgebühren EUR 6.000,00 und Vorsteuer EUR 1.140,00 an Sonstige Verbindlichkeiten EUR 7.140,00

a) aktive Rechnungsabgrenzung EUR 3000,00 an Lizenzgebühren (da Kosten Januar des Folgejahres)



b) Lizenzgebühren Januar an aktive Rechnungsabgrenzung EUR 3.000,00



c) Sonstige Verbindlichkeiten an Bank   EUR 7.140,00



Ich hoffe, ich habe Recht.
Zitat
Macaslaut schreibt:
Die ganze Vorsteuer aus der Rechnung kann nicht gezogen werden, da die Leistung auch den Monat Januar betrifft. Deshalb:

1. 31.12.

LG  6.000

Vorsteuer  380

Vorsteuer in Folge Jahr

Abziehbar 760

                                    an Sonst.Verb. 7.140

ARAP  

4.000    an Lizenzgebühren 4.000



Im neuen Jahr:



Lizenzgebühren an ARAP  4.000

31.01.

Vorsteuer 760

                        an  Vorsteuer in f.Jahr Abziehbar 760



Sonst. Verbindlichkeit 7140 an Bank 7.140


Hallo Macaslaut,
die Vorsteuer ist im Dezember des Altjahres abziehbar, da eine Rechnung zum 31.12. vorliegt.

Nur im Falle einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. muss die Vorsteuer bei den Betriebsausgaben erst bei der Zahlung der Rechnung, also Februar des neuen Jahres, gebucht werden. Bei der Umsatzsteuererklärung ist aber die Vorsteuer auch schon im Dezember des Altjahres ansetzbar.
Viele Grüße
Hallo, Talfrau,

das Vorliegen einer Rechnung reicht nicht aus, um die Vorsteuer geltend zu machen. Es muss entweder die Leistung erbracht werden oder die Rechnung bezahlt worden sein. Beides liegt nicht vor.
Bearbeitet: Macaslaut - 20.09.2016 18:07:32
Zitat
Macaslaut schreibt:
Hallo, Talfrau,



das Vorliegen einer Rechnung reicht nicht aus, um die Vorsteuer geltend zu machen. Es muss entweder die Leistung erbracht werden oder die Rechnung bezahlt worden sein. Beides liegt nicht vor.

Hallo Macalaut,
ich verstehe nicht, warum die Lizenzgebühren in Höhe von EUR 4.000,00 bzw. 2000,00 abgegrenzt werden, Es geht um 2 Monate, nicht 3, also EUR 3000,00 - aber dies nur am Rande.
Ob man bei Lizenzgebühren auch von erbrachten Leistungen ausgehen muß, ist mir nicht ganz klar. Ich akzeptiere natürlich Ihre Meinung. Das Umsatzsteuergesetz  ist halt sehr schwer.
Das habe ich aus der Aufgabenstellung  bzw. dem Lösungsansatz vom TC genommen. Da steht 2.000 Euro für Dezember. Ansonsten, wenn die monatlichen Beträge gleich sind, dann natürlich 3.000 Euro.
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