kein Bankkonto buchen!?!?

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[ geschlossen ] kein Bankkonto buchen!?!?
Hallo liebe Kolleginnen u Kollegen    :wink:

mit meinem "KLEIN-Kunden in Spe" habe ich die GRÖßTEN Probleme...Wie buche ich am besten die "Bankbelege" der Gaststätte/Pizzeria (alles ordentlich über ein geschäftl. Bankkonto abzuwickeln verstehen die Inhaber nicht, daher zahlt mal der Opa, mal der Bruder usw)? Es fallen pro Monat nur  durchschnittlich 6 Bank-Buchungen an...darf ich da anstatt eines akriebisch geführten Bankkontos zu einer kreativen Lösung übergehen?  :oops:
   LIEBEN DANK    :)
Nun ja, wenn Oma&sonst wer zahlen würde ich es über #1890 buchen.
Ohne Bankbelege zu buchen ist generell von abzuraten, zumal Umsätze sonst untergehen.
Wobei ich denke dein Pizzaservice ist eher ein Bargewerbe.

Viele Grüße
Bilanz oder EÜR ?

Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
lieben Dank schonmal, ja, Umsätze komplett bar (teils 7% teils 19%) und EÜR

LG
PS  Auf 1890 (PRIVAT) buchen wäre wohl nicht so "der Hit", vor allem wenn es sich dann zB um Miete (also größere Posten) handelt....Freue mich über weitere Tipps....
Tja, das ist immer so eine Sache.
Du kannst auch über 1731 buchen, aber den Nachweis, woher das Geld gekommen ist will jeder Prüfer wissen.
Pizzerias haben da ja einen besonderen Ruf ....
Versuch deine Leute zu mehr Offenheit zu bewegen, sonst wird bei einer Prüfung gnadenlos zugeschätzt.
Wenn kein Geschäftskonto existiert. kann man auch alles gegen das Konto 1371 (SKR03) bzw. 1486 (SKR04) buchen. Allerdings muss man dann ja auch irgendwie belegen, dass Rechnungen und Miete  tatsächlich von irgendwo überwiesen wurden, wenn keine Barzahlung quittiert ist. Wenn auf Privatkonten geschäftliche Buchungen sind, gilt für diese übrigens auch die 10jährige lückenlose Aufbewahrungpflicht. Hab schon erlebt, dass sowas bei Prüfungen angefordert wurde.
Zitat
mephisto quote:
Hab schon erlebt, dass sowas bei Prüfungen angefordert wurde.

Das erleben wir momentan ständig im Büro. Gerade bei "solchen" Fällen.  :wink:
Hallo liebe Profis,

was ist denn von meiner folgenden Variante zu halten?

Mangels Geschäftskonto wird vom Privatkonto überwiesen, Überweisungsnachweis an Rechnung geheftet und dann aus Kasse "bezahlt".

Da derzeit noch Gründungsphase, sollte doch dagegen nichts einzuwenden sein? Ab 01.01.2010 wird ein Geschäftskonto eröffnet.

Danke im Voraus und Gruß

Neuling
Zitat
Mangels Geschäftskonto wird vom Privatkonto überwiesen, Überweisungsnachweis an Rechnung geheftet und dann aus Kasse "bezahlt".

Dagegen ist nichts einzuwenden, wenn man die Kontoauszüge so lange aufbewahren möchte. Wenn man's in die Kasse einträgt, ist es wohl auch am ordentlichsten. Falls nicht alles ausgezahlt werden soll, kann man ja auch Privateinlagen in gleicher Höhe eintragen.
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