Konten der Klasse 2 und 8 (Datev SKR 03) - Welchekonten gehören in die KoRe

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Hallo zusammen,

hab da mal eine kurze Frage. Es geht um die Konten der Klasse 2 und ihre Bedeutung für die Kostenrechnung. Wir verwenden den Datev SKR03. Folgend 2er-Konten sehe ich in der Susa/BWA:

Konto Bezeichnung X In Kostenrechnung

2380 Zuw.,Spenden steuerl. n. ab Nein
2382 Spenden mildtätige Zw. Nein
2200 Körperschaftssteuer X Nein
2208 Solidaritätszuschlag X Nein
2215 Zinsabschlagsteuer X Nein
2218 Solz aus ZAST X Nein
2375 Grundsteuer X Ja
2385 Nicht abz. AR-Vergütungen Ja
2386 abziehbare AR-Vergütungen Ja
2150 Aufw. aus Kursdifferenzen Nein
2701 Zuschuss F&E X Ja (wir haben Förderprojekt, für die wir Zuschüsse bekommen)
2650 Erträge aus Kapital(Zinsen) Nein
2660 Erträge aus Kursdifferenzen Nein
2705 Sonst.betr.regelm. Erträge ??

Welche gehören jetzt in die Kostenrechnung, spielen also für die Ermittlung der Betriebsergebnisses eine Rolle? man kann ja nicht pasuchal sagen, dass die 2er-Konten nicht in die Kostenrechnungen, gelangen oder? Die Grundsteuer z.B ist ja eine Kostenteuer die in die Kostenrechnung gehört, im Gegensatz zur Körperschaftsteuer. Kennt sich jemand gut aus und kann zu den oben von mir gemachten Ausssagen (Ja/Nein) definitiv sagen ob die richtig sind, ob also diese für die Kostenrechnung relevant sind oder nicht. Das wäre sehr hilfreich.


Ebenso unsicher bin ich mir bei zwei 8er-Konten: (sonstige Erlöse betrieblich und regelmäßig)?? Sowie bei dem Konto 8970 Bestandsveränderung unfertige Leistungen. Bisher habe ich bei mir in der KoRe nur die eigentlichen Erlöskonten, auf denen die den Kunden in rchnung gestellten Beträge gebucht werden.

Danke schon mal für Eure Hilfe.

Grüße

Hias
Hallo Hias,

ein bin kein versierter Kostenrechner, jedoch würd ich mich deiner Meinung soweit anschließen.

Die sonst. betriebl. Aufw.  gehören m.E. mit in die Kostenrechnung und müsten mit in die pauschalen Zuschlagssätze mit eingerechnet werden, die diese Kosten nicht einzeln zuzuordnen sind.

Die Bestandsveränderung gehört doch mit in die Kostenrechnung, da dies ein Korrektuposten zum den unf. Erzeugn. darstellt um die verbrauchten Materialen auch in der GUV korrekt darzustellen.

Dies sonst. Erlöse, sind sicher davon abhängig in wie weit diese zu der Kostenrechnung in Verbindung stehen.

Hoffe hilft ein wenig, vielleicht meldet sich ja noch einer der tägl. mit der Kostenrechnung zu tun hat.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Ansimi,

Danke für Deine schnelle Auskunft.

Grüße

Hias
Guten Morgen zusammen,

ich bin auch gerade dabei diese Frage zu beantworten.
Da ich auch noch ziemlich neu bin wäre meine Frage, ob ich dann neben einem Teil der Klasse 2 und 8 nur noch die Klasse 4 für das KLR berücksichtigen muss.

Zudem habe ich noch die folgenden Konten der Klasse 2, bei denen ich mir nicht sicher bin ob ich diese in die KLR mit einbeziehen muss:

2430 00 Forderungsverluste X ja
2107 00 Zinsaufw. § 233a AO betriebliche Steuern      ja
2108 00 Zinsaufwendungen §§ 233a bis 237 AO         ja
2110 00 Zinsaufwendungen f.kfr.Verbindlichkeit.          ja
2120 00 Zinsaufwendungen f.lfr.Verbindlichkeit.           ja
2140 00 Zinsähnliche Aufwendungen                             ja
2000 00 Außerordentliche Aufwendungen                     ja

Sehe ich das so richtig?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Hi Asidere,

mal ne Frage ?

sagen dir die Begriffe Neutraler Aufwand, Grundkosten, Anderskosten und Zusatzkosten etwas ?

Wenn (wie ich denke) nein, dann beschäftige dich mal damit. Wenn man das verstanden hat wird in den meisten Fällen einiges klarer.

z.B Forderungsverluste Konto 2430 gehört zu den Kalkulatorischen Wagniskosten und sind so nicht zu übernehmen, sondern z.B in einem Schnitt der letzten 5 Jahre %prozentual auf den Umsatz bezogen.
--------------------------------

Konto 2000 Außerordentliche Aufwendungen sind grundsätzlich nicht zu übernehmen.( Höchstenfalls könnte ich mir noch einen Durchschnitt oder einen Teilweisendurchnitt der letzten Jahre vorstellen)

Damit soll vermieden werden, das du dich z.B durch größere außerordentliche Aufwendungen selbst mit deiner KLR aus dem Markt kalkulierst.

-------------------------------------


Grundsätzlich haben auch Aufwendungen die nicht direkt was mit dem Betriebszweck zu tun haben, nichts in der KLR zu suchen. Z.B Zinserträge aus nicht notwendigem angelegtem Kapital.

Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Die gesamte Klasse 2 (Abgrenzungskonten) im SKR 03 sind keine Kosten und werden durch Abgrenzungsrechnung höchstens durch kalkulatoirsche Größen wie kalk. Zinsen oder kalk. Wagnisse erfasst. Dazu steht die Kontengruppen 28 zur Verfügung.

Die Prozessorientierten Kontenrahmen sind schon unter kostenrechnerischer Sichtweise angelegt.
Bearbeitet: de Lang - 30.07.2010 11:19:29
Guten Tag,

vielen herzlichen Dank für die schnellen und ausführlichen Informationen.
Diese helfen mir sehr.

Beste Grüße und bald ein schönes und erholsames Wochenende.
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