Mehrwertsteuer bei Kontoführungsgebühren?

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[ geschlossen ] Mehrwertsteuer bei Kontoführungsgebühren?
Hallo,

ich war total schockiert als ich die Tage auf meinen Kontoauszügen las, dass die Sparkasse am Monatsabschluss auf die Kontoführungsgebühren Mehrwertsteuer draufpackt. Ich hatte noch nie solch einen Fall und mir ist auch nicht bewusst, dass sowas gang und gebe ist.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß zu berichten, wie damit umzugehen ist?

Vielen Dank und Gruß
Andrea
Hallo Alnesla,

ist mir auch noch nicht untergekommen. Jedoch kann jedes Ust.-freie UN zur Ust. optieren. Ob dieses optieren jedoch auf die reinen Geschäftskunden möglich ist wird dir sicher morgen Gustav genauer sagen können.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Guten Morgen Ihr beiden!

Bei der Kontoführung handelt es sich um einen Umsatz der Bank, der nach § 4 Nr. 8 Buchst. a bis g UStG steuerfrei ist und der unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 UStG als steuerpflichtig behandelt werden darf ("Option"). Vorliegend ist einzige Voraussetzung, dass der Leistungsempfänger Unternehmer ist und die Leistung für sein Unternehmen bezieht. Ein Recht auf Vorsteuerabzug muss beim Leistungsempfänger  - anders als bei § 9 Abs. 2 UStG - nicht bestehen.

Eine schöne Woche wünscht
Gustav
Ich habe die Gebühren derzeit als Bruttobetrag ohne Vorsteuerabzug als Nebenkosten des Geldverkehrs gebucht. Die Frage ist jetzt, lasse ich es so oder kann - oder MUSS -  ich die Vorsteuer korrigieren?
Hallo Andrea,

es gelten die allgemeinen Grundsätze. Lass Dich von der Ungewöhnlichkeit der USt auf die Kontoführung nicht verwirren.

Wie ist es denn sonst bei Euch? Seid Ihr zum VorSt-Abzug berechtigt?

Wenn ja, "kannst" Du die Vorsteuer ziehen (so steht's im § 15 UStG). Zwingen kann Dich keiner (außer Dein Chef).

Wenn nein, darfst Du nicht korrigieren.

Und in Mischfällen muss aufgeteilt werden.


Gruß
Gustav
Hallo Gustav,

ich möchte nichts falsch machen und frage daher lieber nochmals nach.

Wie sind zum Vorsteuerabzug berechtigt, also werde ich den Kontoauszug wie eine normale Rechnung betrachten und auch so buchen.

Vielen Dank!

Viele Grüße
Andrea
Jupp!

Voraussetzung ist natürlich, dass der Auszug alle Angaben wie in einer "normalen" Rechnung enthält.


Gruß
Gustav
Klar sind Kontoführungsgebühren umsatzsteuerpflichtig.

Das hatte ich schon immer.

Jedoch ist es von Bank zu Bank unterschiedlich.
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