Umsatzsteuer nachträglich

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Umsatzsteuer nachträglich
Hallo,

ich bin 2015 mit meinem Umsatz aus der Kleinunternehmerregelung geflogen. Entsprechend habe ich 2016 UmSt. in Rechnungen hinzuaddiert. Eine Umsatzsteuernummer habe ich vom Finanzamt aber erst im Januar 2017 erhalten, eine UmSt ID habe ich auch erst vor ein paar Tagen beantragt. In meiner Reflexion der Einnahmen und Ausgaben von 2016 ist mir aufgefallen, dass es ein paar Eingänge gibt, die umsatzsteuerfrei sind, weil die Rechnungen ans Ausland gingen, keine Waren, sondern Leistungen. Auf den Rechnungen habe ich nicht explizit auf den Verzicht der UmSt. hingewiesen, sondern den Steuersatz mit 0 % deklariert. Sind die Rechnungen dennoch ok oder muss ich diese im Nachhinein korrigieren und die Umsatzsteuernummer bzw. die ID ergänzen oder reicht es, dies erst nach Aufforderung durch das Finanzamt zu tun?

Es gibt kleinere Einnahmen aus 2016, die wurden mir ohne UmSt. überwiesen, obwohl eigentlich eine UmSt. notwendig wäre. Das liegt daran, dass es sich um automatisierte Überweisungen gehandelt hat. Reicht es, diese bei der Steuererkärung als umsatzsteuerpflichtige Einnahmen zu markieren und den Steuerbetrag einfach zu überweisen? Der Aufwand, neue Rechungen zu stellen, ist bei diesen Beträgen höher als die Einnahme für die Umsatzsteuer. Ich würde dem Finanzamt also den Steuerbetrag angeben, auch wenn bei der Rechnung keine UmSt gelistet ist.

Was würde 2018 passieren, wenn ich 2017 wieder max. 17.500 verdienen würde? Wäre ich dann 2018 wieder Kleinunternehmer und müsste ich dennoch 2017 UmSt. aufführen?


Vielen Dank für eure Hinweise und Erfahrungen.

PS: Noch eine Frage: Das finanzamt hat für 2015 verlangt, dass ich eine EÜR mache. Es wird allerdings nicht begründet, wieso, denn bisher hat es für die Einkommenssteuer immer gereicht, dass ich den Umsatz angegeben habe und im Höchstfall eine Exceltabelle mit Einnahmen und Ausgaben beigelegt habe. Nun soll ich aber für 2015 ein extra EÜR-Formular ausfüllen.
Bearbeitet: Rechenkünstler - 06.02.2017 12:20:27
Hi,

[CODE]Sind die Rechnungen dennoch ok oder muss ich diese im Nachhinein korrigieren und die Umsatzsteuernummer [/CODE]

Ja, die Rechnungen sind OK. Wichtig ist, dass erkennbar ist, dass der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist.

[CODE] Ich würde dem Finanzamt also den Steuerbetrag angeben, auch wenn bei der Rechnung keine UmSt gelistet ist. [/CODE]
Ja, die Umsatzsteuer wird dann herausgerechnet.

[CODE]Wäre ich dann 2018 wieder Kleinunternehmer und müsste ich dennoch 2017 UmSt. aufführen? [/CODE]

Ja. Aber vorsicht mit den Waren, die du im 2017 gekauft hast und die Vorsteuer bekommen hast. Falls du diese Waren im 2018 verkaufst, musst du die Vorsteuer dem FA zurück geben.

[CODE] Das finanzamt hat für 2015 verlangt, dass ich eine EÜR mache[/CODE]

Verlangen kann es nicht, das ist ein Wahlrecht.  

[CODE]Nun soll ich aber für 2015 ein extra EÜR-Formular ausfüllen[/CODE]

Dann mach das einfach.
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