Umsatzsteuerkorrektur

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Der offene Betrag ist schon älter.

Wir hatten so einen ähnlichen Fall schon mal.

Ich habe es gegen Umsatzsteuer ausgebucht. Laut meiner Kollegin war das aber falsch.

Wisst ihr warum?
Nun um endgültig was dazu  sagen zu können müsste man alle Buchungen kennen.
Ich vermute aber mal, das der Kunde die Ust nicht zahlt und ihr den betrag abschreibt und nicht weiter einfordert da er uneinbringlich geworden ist.

In diesem Fall wird sowohl der Gewinn als auch die Ust. korrigiert. Dies geschieht dann meist mit einem Automatikkonto wie z.B. "Forderungsverluste"

Wie gesagt, um genaueres sagen zu können, bräuchte man alle Buchungen die zu diesem fall getätigt wurden.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Also ich versuche es nochmal zu erklären.

Irgendwie kann mir keiner meiner Frage beantworten.

Ich will den restlichen OP ausbuchen.

Ich habe es gegen das Konto Umsatzsteuer ausgebucht.

Aber mir fällt grad auf, das ist ja falsch. Auch wenn der Kunde nur netto bezahlt muss ich ja Umsatzsteuer abführen.

Ich buche immer gegen Erlöse aus und dann macht er ja eine automatische Umbuchung auf das Konto Umsatzsteuer.
Hallo,

wenn ich das also richtig verstehe, weißt du, dass der Kunde den verbleibenden Betrag nie zahlen wird.

Und nun möchtes du den restliche Betrag auflösen, sodass das Forderungskonto null wird?

Dann musst du meiner Meinung nach den Restbetrag der Forderung abschreiben. Wie du richtig geschrieben hast ist die Umsatzsteuer dann anteilig zu betrachten.

Gruß Reaper

EDIT: Noch ein beispiel mit Zahlen:

Umsatzerlös 100€ +USt 19€ = Forderung 119€

BS: Forderung (Debitorenkonto) 119€ an Umsatzerlöse 100€ und Umsatzsteuer 19€

Nun zahlt die Versicherung ein Teil des Geldes:

BS: Bank 100€ an Forderung 100€

Es verbleibt ein offener Betrag von 19€, wo ihr wisst das er nicht gezahlt wird. Also wird dieser Betrag abgeschrieben.

BS: Abschreibung auf Forderung 15,96€ und Umsatzsteuer 3,03€ an Forderungen 19,00€

Kommt das in etwa hin mit deiner Fallkonstruktion?
Bearbeitet: Reaper-RWP - 14.09.2010 13:22:34
Hallo alle zusammen :wink1:

ich glaube ich hab verstanden, was Küstenjunge möchte. Die Forderung wurde nur rein netto ausgeglichen, daher möchte er nun die Umsatzsteuer in Höhe von 19€ eben um diese 19€ korrigieren.

Wir mussten dies mal machen, da wir versehentlich im EU Gebiet 19 % USt ausgewiesen hatten und die Rechnung schon verbucht war. Da war es allerdings einfach, weil wir die Rechnung einfach storniert haben und es automatisch ging.

Kann er hier nicht wie folgt buchen: Umsatzsteuer an Vorsteuer mit 19€??? Text: Berichtigungsbuchung, da RG nur netto gezahlt oder ähnliches

Meiner Meinung nach ist es von seiner Kollegin falsch gebucht worden, da sie bei der von ihr vorgenommenen Buchung die Umsatzsteuer nicht korrigiert hat.

Oder muss er von den gezahlten 100€ trotz allem die USt ziehen bzw abführen???

LG
Momo
Bearbeitet: Momo - 14.09.2010 16:05:13
Hallo Momo,

nein das geht so nicht. Die BMG wird durch den Verzicht geändert und somit kann auch nur die Ust aus diesem Teil korrigiert werden.  Siehe Reapers Antwort.

Des weiteren würde ich immer abraten das Ust.-Konto direkt zu bebuchen, denn die meisten und von dennen die ich kenne sogar alle, bereiten die Voranmeldung für die Ust (im Gegensatz zur Vst.) auf der Grundlage der Erlöse auf. Somit kommt eine Buchung an ein Ust.-Konto nicht in der Voranmeldung an. Selbst wenn du es manuell versuchst, wirst du schnell feststellen das das Formular nur die Eingabe der Erlöse zulässt und die Ust. daraus selbst errechnet, somit müsstest du wieder erstmal die Erlöse manuell verändern um deinen gewünschten Ust-Betrag zu erhalten. Danach sind aber deine Buchhaltung und deine Voranmeldung nicht mehr konform.
Das nächste Zähneknirschen gibt es dann am Ende des Jahres bei der Ust.-Verprobung. ;)


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 14.09.2010 17:51:45
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo zusammen,

also kann ich nicht komplett die 19,00 € UST ausbuchen?

Meine Kollegin hat es gegen Erlöse gebucht.

Also wie folgt.

15,97 € (4400 SKR04)
 3,03 € (3806 SKR04)

Ich hätte es so gebucht:

19,00 € (3806 SKR04)

Was ist nun richtig? Es geht immer noch darum, dass die 19,00 € ausgebucht werden sollen.
Hallo Küstenjunge,

gegen Erlöse ist richtig, gegen das Ust-Konto ist falsch, siehe auch meine Ausführungen oben.

Wenn Reaper oder ich falsch liegen würden, glaubst Du nicht das schon längst BiBu, Gustav, Andriko, de Lang und die anderen Experten einspruch eingelegt hätten.

@ All
meldet Eure Meinung auch mal dazu, damit Küstenjunge besser schlafen kann.
Ansonsten drehen wir uns immer weiter im Kreis.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Gegen Erlöse, wie Ansimi schreibt :!:
dann klappt's auch wieder mit der UST-Verprobung :!:

Also Küstenjunge, du bist überstimmt :read:  ;)

:wink1:

Nachtgedanken: :sleep:
Rechnungsempfänger war doch der Kunde.
Warum hat die Versicherung euch das Geld überwiesen?
Kann es sein, dass die VS aufgrund eines vorab erstellten Kostenvoranschlags abgerechnet hat und der Kunde die Rechnung nie bei der VS eingereicht hat und deshalb nur der Nettobetrag überwiesen wurde?!
Bearbeitet: Andriko - 14.09.2010 22:19:11 (Nachtgedanken)
Hi Andreas,

nein, die Versicherung übernimmt immer nur den Schaden. Wenn ein UN Vorsteuerabzugsverechtigt ist, dann ensteht hinsichtl. der Ust. kein Schaden da das UN dieses Geld vom FA erstattet bekommt. Hier wird bei einer Versicherung immer nur der Nettobetrag übernommen und der Versicherungsnehmer muss die Ust. selber überweisen.


Gruß

Andreas

PS: Danke für deinen Beitrag :wink1:
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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