Verpflegungsmehraufwand bei Flugreisen, Pauschalenkürzung

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Verpflegungsmehraufwand bei Flugreisen, Pauschalenkürzung, Welche Pauschalen sind zu kürzen
Hallo,

habe folgenden Fall:
Flugreise am 23.10. 11.00 Uhr - 19.15 Uhr Frankfurt - Dubai, Weiterflug am 23.10. 21.35 Uhr - 08.55 Uhr Dubai-Kuala Lumpur
am 31.10. dann um 2.10 Uhr Weiterreise nach Shanghai
Am 6.11 von 6.15 - 12.20 Uhr Rückreise von Shanghai nach Malaysia und dann um 14.25 - 18.40 Rückflug von Malaysia nach Frankfurt
Meine Fragen:
Welche Landessätze setze ich hier an?
23.10. - 30.10 Malaysia
und vom 31.10 - 6.11 Shanghai? Oder doch anders?
Welche Höhe an Verpflegungsaufwendungen ist beim Flug zu kürzen?
Gekürzt werden soll einmal Frühstück und einmal Mittagessen sowohl auf dem Hinflug als auch auf dem Rückflug?
Kürzung Hinflug auch Pauschalen Malaysia und Rückflug China????

Vielen Dank für Hilfe.
Hallo,

Kürzen musst du 20% Frühstück und 40% Mittag und 40% Abendessen. Für jedes erhaltene Essen von Dritten z.B. Hottel und Flugzeug.

Die Landessätze ergeben sich bei den Tagen aus folgender Regelung:


Bei eintägigen Reisen in das Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten
Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Bei mehrtägigen Reisen in verschiedenen Staaten gilt
für die Ermittlung der Verpflegungspauschalen am An- und Abreisetag sowie an den
Zwischentagen (Tagen mit 24 Stunden Abwesenheit) im Hinblick auf § 9 Absatz 4a Satz 5
2. Halbsatz EStG insbesondere Folgendes:

- Bei der Anreise vom Inland in das Ausland oder vom Ausland ins Inland jeweils ohne
Tätigwerden ist der entsprechende Pauschbetrag des Ortes maßgebend, der vor 24 Uhr
Ortszeit erreicht wird.

- Bei der Abreise vom Ausland ins Inland oder vom Inland ins Ausland ist der
entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes maßgebend.

- Für die Zwischentage ist in der Regel der entsprechende Pauschbetrag des Ortes
maßgebend, den der Arbeitnehmer vor 24 Uhr Ortszeit erreicht.



Das Kursiv geschriebene und die Tagessätze zu den Ländern findest du hier

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer­/2014-12-19-Steuerliche-Behandlung-Reisekosten-Reisekostenverguetungen-2015.pdf?__blob=publicationFile&v=3

schönen Gruß
Bearbeitet: sroko - 12.11.2015 15:04:22
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Die Kürzungen sind mir klar, aber welche Länder sind hier maßgeblcih:

Ich hatte jetzt für den 1. Tag Deutschland,
dann Malaysia
und dann China.

Die Kürzung der Mahlzeiten betreffen ja dann auf dem Hinflug Deutshland und auf dem Rückflug China
oder sehe ich das falsch?
Wird die Anreise mit dem Satz von Malaysia gerehnet?
Hallo Kathi,

lies doch bitte die Stichpunkte Kursiv (Anreise 1. Stichpunkt), falls dann immer noch Unklarheiten da sind, frag bitte nochmal nach, was genau unverständlich ist.  :wink1:

Danke
Bearbeitet: sroko - 12.11.2015 15:40:35
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Für mich ist beim Anreisetag unklar, ob der Zwischenstop in Dubai herangezorgen wird oder Deutschland.
Irgendwie scheine ich da auf der Leitung zu stehen.
Hallo,

der Zwischenstopp zählt nicht, wichtig ist, wann Dubai also der erste Ort des Tätigwerdens erreicht wird.
In dem Fall wird Dubai nicht vor 24 Uhr erreicht, deshalb Deutschland.

:)
schönen Gruß
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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