Verständnisfrage zu den Konten bez. Löhne/Gehälter

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Verständnisfrage zu den Konten bez. Löhne/Gehälter
Vorab: Ich lernte zwar vor vielen Jahr(zehnt)en, wie man bucht. Aber Zeiten und Begriffe ändern sich ja teilweise.
Und ich möchte mein Wissen wieder auffrischen.

In einem Kleinbetrieb sind
Arbeitnehmer auf Minijobbasis.
1 erhält Lohn
1 bekommt Gehalt

Es gibt beim SKR04 unter anderem diese Konten.

6000 Löhne und Gehälter
6010 Löhne
6020 Gehälter
usw.
3720 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt

Nun die Frage. Muss ich zwingend aufteilen oder könnte ich die Mitarbeiter einfach unter 6000 oder 3720 buchen.
Und was ist denn der Unterschied von Konto 6000 und Konto 3720?

LG
CB
Bearbeitet: CHESSBASE - 27.05.2021 10:18:31
Hätte mir mein Dozent damals erklärt, warum er einmal "Delkredere" sagt und dann später "Wertberichtigung", wäre ich vielleicht Steuerberater geworden.
Die Konten mit den Konto Nummern 6000 / 6010 / 6020 sind Erfolgskonten, hier Aufwandskonten, und werden über das GuV-Konto abgeschlossen. Aufwendungen mindern den Gewinn. Die GuV wird wiederum über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen. Das Konto 3720 ist ein Passives Bestandskonto und stellt eine Verbindlichkeit dar.
Theoretisch kann man Löhne und Gehälter direkt auf das Konto 6000 buchen. In der Praxis differenziert man jedoch zwischen Löhnen und Gehälter um die Entwicklung der einzelnen Gruppen zu sehen. Das Konto 6000 dient dann als Sammelkonto. Hier werden bevor man die GuV erstellt die Salden der Konten Lohn und Gehalt hin umgebucht. Und dieser Saldo geht dann in die GuV.
Vielen Dank Lobo52!
Es ist gar nicht leicht, sich nach so vielen Jahren wieder einzuarbeiten.
Habe ich das richtig verstanden, dass ich dann auf 3720 buchen sollte, damit die Ausgaben gleich bei der GuV berücksichtigt werden?
Hätte mir mein Dozent damals erklärt, warum er einmal "Delkredere" sagt und dann später "Wertberichtigung", wäre ich vielleicht Steuerberater geworden.
Zitat
CHESSBASE schreibt:
Habe ich das richtig verstanden, dass ich dann auf 3720 buchen sollte, damit die Ausgaben gleich bei der GuV berücksichtigt werden?
nein, das ist ein Verbindlichkeitskonto.

Buche doch das Gehalt auf 6020 und den Lohn auf 6010.
Das mindert dann direkt den Gewinn,
@graf*zahl:
bisher war die Sache wie folgt: Eine frühere Freundin des Firmeninhabers hat das immer auf 6030 gebucht und das Konto "Aushilfe" genannt. Aushilfe ist zwar eigentlich verkehrt, aber es war dennoch im richtigen Bereich. Dann konnte diese Freundin aus familären Gründen nicht mehr weitermachen. So wurde es über eine Minijobberin gemacht, die dann alles etwa anders buchte. Sie buchte zunächst die Buchungsliste (auf Grund der Lohnbuchungen) und dann über nahm sie Konto 3720. Ich hab jetzt keine Ahnung, warum, sie die Buchungsliste gebucht hat. Es war aber so.
So wie Du es jetzt über 6020 und 6010 vorschlägst, hatte ich eigentlich auch gedacht, mich aber über diese Buchungen der Buchungsliste gewundert. Denn es wird hier keine Bilanz gemacht, sondern "nur" EÜR.

Darf ich also hoffen bzw. vermuten, wenn alles auf 6010 und 6020 gebucht würde, dass diese Buchung der Buchungsliste gar nicht mehr nötig ist?

LG
CB
Hätte mir mein Dozent damals erklärt, warum er einmal "Delkredere" sagt und dann später "Wertberichtigung", wäre ich vielleicht Steuerberater geworden.
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