Weiterberechnung von Einkäufen Waren und diverses Material

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Weiterberechnung von Einkäufen Waren und diverses Material, Weiterberechnung
Hallo wir sind eine Gaststätte und haben Ware und Materialien eingekauft allerdings nicht für uns sondern für eine andere Gaststätte. Wir sind aber ausgabentechnisch in Vorlage gegangen. Die Origianlrechnungen laufen auf unsere Gaststätte.

Ich soll nun eine Rechnung über den Gesamtbetrag stellen Also weiterberechnen. Ich würde jetzt eine Rechnung schreiben ohne Umsatzsteuer auszuweisen. Beispiel Einkauf bei x wir haben Ware mit 7 und 19% gekauft. Nun würde ich her gehen, die Rechnungen kopieren und dann egal welcher Steuersatz die Rechnung an die andere Gaststätte Brutto ohne MwSt stellen ist das korrekt?

Wie lautet dann der Buchungssatz

Ist es nicht korrekt wie gehört es richtig. Ich hatte so einen Fall noch nie.

Bitte helft mir.
Hallo Schnuffi,

die Originalrechnung ist auf Euren Naamen, somit folgerichtig mit Ust.
Nun willst Du die Ware weiterverkaufen, da Du Sie für jemanden anderen eingekauft hast. Somit fällt auch hier Ust. an.
Dabei ist es unerheblich ob Du es für Dich selber oder jemanden anderen gekauft hast.
Dies wäre nur möglich wenn die erste Rechnung direkt auf den Endabnehmer aussgestellt worden wäre, dann hättest Du aber auch keine Rechnung mehr schreiben brauchen. ;)


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
mmh auch wenn wir die ware zum wert 1:1 weitergeben. Wenn ich dich richtig verstanden hab schreibe ich die rechnung und weiße 2 steuersätze aus einmal 7 % und einmal 19% weil ja auch wir die ware so eingekauft haben.

Wie würdest du den buchhungsatz zu den forderungen aufbauen über sonstige erlöse oder?
Kauf von Waren für die Gastronomie
100 Euro 7% (Woschtsubb)
100 Euro 19% Getränke

BS im SKR03

3300 107 Euro
3400 119 Euro
an
1000 226 Euro oder 77000 Verbindlichkeiten Metropolis Grosshandel

Begleichung 77000 an 1200

Verkauf der Wurstsuppe für 107 Euro (inkl. Ust)
Verkauf der Getränke für 119 Euro (inkl. Ust)

1000 226 Euro (Barzahlung) bzw. bei Forderung ggü Alkibruder 12xxx
an
8300 107 Euro
8400 119 Euro

Begleichung der Re vom Alkibruder
1200 an Forderungen Alkibruder
Bearbeitet: Buecherwurm - 07.02.2012 22:39:02
hallo allerseits,

gehören die Gaststätten zu einem Unternehmen? D.h. ein Inhaber mit zwei Betrieben? In diesem Fall wäre es ein nicht steuerbarer Innenumsatz, also kein USt-Ausweis.

Gruß
Gustav
Vielen Dank an dich lieber Bücherwurm.

@ Gustav
Es sind zwei verschiedene Besitzer Lokal 1 besitzt Herr G ist allein als Besitzer eingetragen Lokal 2 besitzt Frau G auch allein eingetragen und auf zwei unterschiedliche Konten.
Hallo zusammen,

dabei ist allegemein auch noch wichtig für Antworten zu wissen, ob die Gaststätte Sollversteuerer ist oder EÜR.

LG
Lara
Hallo,

Zitat
Es sind zwei verschiedene Besitzer Lokal 1 besitzt Herr G ist allein als Besitzer eingetragen Lokal 2 besitzt Frau G auch allein eingetragen und auf zwei unterschiedliche Konten.

Dann muss mit USt abgerechnet werden.

Gruß
Gustav
Zitat
dabei ist allegemein auch noch wichtig für Antworten zu wissen, ob die Gaststätte Sollversteuerer ist oder EÜR.

Was hat die Art der Umsatzsteuerberechnung mit der Art der Gewinnermittlung zu tun ?

Du meinst wahrscheinlich SOLL-Versteuerung versus IST-Versteuerung ?

MfG

Aza
Hallo Leute,

ich nochmal geht zwar net um Waren aber is vom Prizip her gleich. Wie ist das wenn man zb die Pacht für zahlt, die später in Rechnung gestellt wird. Kann man die genauso buchen wie den Warenweiterverkauf oder eher an durchlaufende Posten, natürlich auch mit MWST.
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