Wie lange dürfen Rückstellungen stehen bleiben?

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Wie lange dürfen Rückstellungen stehen bleiben?
Hallo liebes Forum,

ich brauche mal wieder Hilfe. Wir haben für ein (umsatzsteuerbefreites) Unternehmen in Peru eine Dienstleistung erbracht. Leider weiß niemand so recht, wie dies steuerlich zu behandeln ist. Die AHK Peru ist der Ansicht, dass unser Umsatz in Peru einkommensteuerpflichtig ist. Der Auftraggeber und dessen Steuerberater sind der Ansicht, dass der Umsatz auch für uns steuerfrei ist. Die Einkommensteuer wäre erheblich und würde uns rund 30.000 € kosten. Nachdem ich jetzt etliche Steuerexperten kontaktiert habe und keiner eine rechte Meinung hatte, wollen wir die ganze Sache jetzt einfach aussitzen. Entweder das Finanzamt in Peru meldet sich oder nicht. Kann und darf ich dafür eine Rückstellung bilden und wenn ja wie lange darf eine Rückstellung stehen bleiben?

Danke mal wieder für Eure Hilfe!

Amelie
Hallo Amelie,
die Auflösung von Rückstellungen ist  nur gestattet, wenn der Grund ihrer Bildung weggefallen ist. Dh die Rückstellung für die drohende Steuerschuld bleibt mE bestehen, bis die peruanischen Behörden eine Entscheidung treffen, eine zuverlässige Rechtsauskunft die Steuerpflicht verneint bzw. Verjährung eintritt.
Die Rückstellung eines Betrages für die mögliche Steuerforderung ist mE dann zulässig, wenn die betreffende Forderung nicht bloß möglich, sondern darüber hinaus auch wahrscheinlich ist.
Da die Rückstellung ja ohnehin spätestens zum nächsten Bilanzstichtag wieder zu bewerten ist, spricht mE wenig gegen ihre Bildung. Sobald (mehr) Klarheit über die Rechtslage besteht, kann sie ja ggf. aufgelöst werden.

Was mE allerdings fragwürdig wäre: die Rücklage zu bilden und dann nicht weiterhin um die Klärung der Abgabenfrage bemüht zu sein. Nur "warten und Tee oder Maté trinken" wäre mE nicht ausreichend.

Soweit meine 2 ct.

LG
Hallo Amelie,

das was ich nur auf den ersten Blick komisch finde ist, das du eine vermutliche Quellensteuerbelastung in Peru mit der Umsatzsteuerfreiheit vermischt.
DAS kommt mir sozusagen "spanisch"  :green2:  vor.

LG
Bearbeitet: sroko - 03.10.2017 21:11:21
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo sroko,

ja, da hast Du wohl Recht. Kommt wohl daher, dass wir uns in einem ersten Schritt um die umsatzsteuerliche Behandlung bemüht haben und dann ganz unvorbereitet das Thema Einkommensteuer gestoßen sind. Irgendwie habe ich alles miteinander vermischt. Danke für die Antwort!

@ ghaffy: Herzlichen Dank für die ausführliche Meinung! Hast mir sehr weitergeholfen!

LG Amelie
Hallo Amelie,

nur ein Tipp: die Einkommensteuer ist keine betriebliche Steuer. Hierfür kann auch keine Rückstellung gebildet werden! Nur für eventuell zu leistende Umsatzsteuern, nie für die personengebundene Einkommensteuer (anders als die Gewerbesteuer).
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