Zahlungseingang auf abgeschriebene Forderungen

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[ geschlossen ] Zahlungseingang auf abgeschriebene Forderungen
Hallo,
nach dem ich mit meiner Suche zum Titel-Thema keinen Erfolg hatte versuche ich es nunmehr als NEULING mal mit einem eigenen Beitrag. :D

Wir haben auf eine in 2006 endgültige Forderung nunmehr in 2007 einen unerwartetetn Zahlungseingang.
Der Ertrag wird, falls ich nicht irre (SKR03) netto gegen Konto 2732 verbucht.

Die Frage ist für mich numnehr, welchen Umsatzsteuer-Satz ziehe ich 16% oder 19%.

Falls mir jemand diese Frage kurz beantworten könnte...
:?:
DANKE
Hallo Neuling,
ich bin auch erst seit heute angemeldet, da es mir wie dir geht. habe auch keine passende Antwort zu meiner Frage, als poste ich mal selbst.

aber zu Deiner Frage:
16% Steuer. Es betrifft ja die Leistung aus 2006 und da waren noch 16% Steuer zugange. bei der Ust Anmeldung hast du ja n extra Feld mit der angabe
(Glaube: Sonst. Steuern) und da trägst du diese dann ein. Wenn Fragen sind, meldet sich das FA dann schon  :D

Grüßle
Wenn die Forderung in 2006 korrekt ausgebucht wurde und auch die UST korrigiert wurde, musst Du diese natürlich wieder einbuchen.

Wie genau das Konto zu deiner Kontennumer heisst weiss ich jetzt nicht aus dem stehgreif, aber ich würde es auf "Erträge aus abgeschriebenen Forderungen" buchen. Und wenn dieses Kto. kein Automatikkonto ist, buchst du den USt Betrag direkt auf "USt Vorjahr".
Einen Dank an dieser Stelle für die schnellen Antworten,

So ist wohl nach Motto: Steuer gemäß dem Ursprungszeitraum der Forderung vorzugehen. Dies macht auch Sinn, mir war nur nicht wohl beim Thema "ausgebucht in 2006".

Gruss :idea:
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