ich könnte Hilfe bei folgendem Sachverhalt bzgl. meiner KSt-Erklärung gebrauchen:
Bei Firmengründung wurde der UG ein Nennkapital von 1€ zugewiesen. Zudem wurden 499€ in die Kapitalrücklage eingezahlt. Seitdem hat sich die Kapitalrücklage (aus Gesellschaftsmitteln) sukzessive erhöht, das gezeichnete Kapital blieb stets bei 1€. Nun ergeben sich zwei Fragen:
1. Muss ich in der Anlage KSt 1 F [COLOR=#999999][4 - Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Absatz 2 Satz 1 KStG) und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals (§ 28 Absatz 1 Satz 3 KStG)][/COLOR] etwas anderes als 0 in Zeile 16 eintragen?
2. Das Finanzamt hat mir auf Rückfrage mitgeteilt, dass ich die 499€ auf der Anlage GK unter dem Punkt 3 (Außerbilanzielle Korrekturen) in Zeile 49 eintragen muss. Wieso handelt es sich denn bei dem Sachverhalt um eine außerbilanzielle Korrektur?
Herzlichen Dank bereits im Voraus für jegliche Unterstützung!
Grüße
tboecker