Steuerberatungskosten

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Steuerberatungskosten
Ich erstelle den Jahresabschluss 2021 für einen bilanzierenden Unternehmer.

Der Steuerberater erstellte in 2022 den Jahresabschluss 2020 und die dazugehörige Gebührenrechnung


In 2020 wurde eine Rückstellung dafür gebildet. Das wäre auch richtig.


Wie verfahre ich jetzt im Jahresabschluss 2021?

Muss ich die Rückstellung auflösen, weil bis zur Erstellung der Bilanz 2021 habe ich die genaue Höhe der Steuerberatungskosten für 2020 erfahren?

Muss ich im Gegenzug dafür eine Verbindlichkeit zum 31.12.2021 einbuchen (obwohl ich die Rechnung zum 31.12.2021 noch nicht vorliegen hatte und die Leistung der Erstellung noch nicht erfolgte)


Ich frage nur hinsichtlich der Aufwendungen/Abgrenzung.
Die Vorsteuer ist sowieso erst in 2022 abziehbar.


Vielen Dank
Bearbeitet: KSch - 24.05.2023 15:40:24 (Ergänzung)
Zitat
KSch schreibt:
Muss ich die Rückstellung auflösen, weil bis zur Erstellung der Bilanz 2021 habe ich die genaue Höhe der Steuerberatungskosten für 2020 erfahren?

Warum so kompiziert? Sobald die Rechnung vorliegt, buchst du sie eben und löst die Rückstellung auf. Bis dahin bleibt stehen
Zitat
Ich erstelle den Jahresabschluss 2021 für einen bilanzierenden Unternehmer.
aus reiner neugier:
warum machst du das und nicht der bisherige steuerberater?

Zitat
Wie verfahre ich jetzt im Jahresabschluss 2021?

Muss ich die Rückstellung auflösen, weil bis zur Erstellung der Bilanz 2021 habe ich die genaue Höhe der Steuerberatungskosten für 2020 erfahren?

die rechnung ist aber doch aus 2022.

Zitat
Muss ich im Gegenzug dafür eine Verbindlichkeit zum 31.12.2021 einbuchen (obwohl ich die Rechnung zum 31.12.2021 noch nicht vorliegen hatte und die Leistung der Erstellung noch nicht erfolgte)
nein.

Zitat
Ich frage nur hinsichtlich der Aufwendungen/Abgrenzung.
Die Vorsteuer ist sowieso erst in 2022 abziehbar.
das ist doch schon in 2020 aufwand geworden und die rg
gibt es erst in 2022.
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