Der Steuerberater erstellte in 2022 den Jahresabschluss 2020 und die dazugehörige Gebührenrechnung
In 2020 wurde eine Rückstellung dafür gebildet. Das wäre auch richtig.
Wie verfahre ich jetzt im Jahresabschluss 2021?
Muss ich die Rückstellung auflösen, weil bis zur Erstellung der Bilanz 2021 habe ich die genaue Höhe der Steuerberatungskosten für 2020 erfahren?
Muss ich im Gegenzug dafür eine Verbindlichkeit zum 31.12.2021 einbuchen (obwohl ich die Rechnung zum 31.12.2021 noch nicht vorliegen hatte und die Leistung der Erstellung noch nicht erfolgte)
Ich frage nur hinsichtlich der Aufwendungen/Abgrenzung.
Die Vorsteuer ist sowieso erst in 2022 abziehbar.
Vielen Dank
Erhalten Sie Zugriff auf alle Premium-Inhalte:




Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer 











Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.