ich bitte um eure Hilfe, wie die Berechnung des unbezahlten Urlaubs im Arbeitsrecht für den folgenden Fall geregelt ist:
40 Wochenarbeitszeit
Gehalt = 3.500 EUR
10 unbezahlte Urlaubstage im Juni 2019
a) nach den (durchschnittlichen) Kalendertagen im Monat:
( 3.500 EUR / 30 ) x 10 = 1.166,67 EUR
Gehalt im Juni abzüglich unbezahltem Urlaub = 3.500 EUR – 1.166,67 EUR = 2.333,33 EUR
b) nach der Monatsarbeitszeit von 173,33 Stunde
Stundengehalt = 3.500 EUR / 173,33 = 20,19 EUR
Tagesgehalt = 8 * 20,19 EUR = 161,54 EUR
Arbeitstage im Juni einschließlich Feiertagen = 20 Tage
Anteil für den unbezahlten Urlaub = 10 Tage x 161,54 EUR = 1.615,42 EUR
Gehalt im Juni abzüglich unbezahltem Urlaub = 1.615,42 EUR
Falls beide Berechnungen herangezogen werden können, wann kann die erste und wann die zweite Berechnung zugrunde gelegt werden?
Danke im voraus und ich freue mich auf eure Antworten
Gruß, NN
Hallo NN01,
1.615,42 + 1615,42 = 3.230,84 -- du schreibst aber von 3500 Euro brutto??
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