Abschreibung EÜR / Kleingewerbe

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Abschreibung EÜR / Kleingewerbe, Abschreibung korrekt buchen
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur korrekten Buchung von Abschreibungen.

Neben meinem Hauptjob als Angestellte, habe ich ein Nebengewerbe als Kleingewerbe angemeldet.
Die Umsatzsteuer führe ich nach vereinnahmten Entgelten ab.

Nun habe ich einen neuen Laptop angeschafft, der überwiegend betrieblich genutzt werden wird.
Bruttowert 721,99 €

Ich weiß, dass diese Anschaffung mit Ihrem Nettowert über 3 Jahre abgeschrieben werden kann.
Und ein Anlagenverzeichnis an die EÜR angehängt wird.

Meine Fragen stellen sich aber bezüglich

- wie buche ich in meiner Einnahmen/Ausgaben-Liste (Excel) die Anschaffung?
 laut dem Kontoauszug wird ja der Gesamtbetrag abgebucht und diesen müsste ich ja in der Liste entsprechend eintragen?
- Denn dadurch kann ich ja bei Anschaffung die bezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen und bereits bei Anschaffung vom Finanzamt zurückerhalten, ist das soweit korrekt?
- Zu welchem Zeitpunkt buche ich dann den anteiligen Abschreibungsbetrag für 2018? Am Ende des Jahres in der Dezember Auflistung oder bei Anschaffung?

Wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte, würde ich mich sehr freuen  :)

LG Miriam
Ok, entweder ist meine Frage so doof oder es weiß keiner?  :denk:   Falls sich doch noch jemand die Mühe machen würde und etwas weiß, würde mir sehr helfen und ich würd mich freuen   :)
Hallo Miriam,

es gibt keine doofen Fragen, aber Deine Angaben sind leider nicht ganz vollstänig und lassen Raum für die Glaskugel  :D

Vorab ist die Excel-Liste etwas irritierend. Ich gehe daher mal davon aus, dass die Liste dem amtlichen Formular EÜR entspricht ud Du sie dann elektronisch an das Finanzamt übermitteln wirst. Ferner geh ich davon aus, dass Du den PC in einem Betrag zahlst (keine Ratenzahlung) und er Dein  Eigentum wird, d.h. kein Leasing.

Als Ausgabe buchst Du den PC grundsätzlich so wie den Einkauf von Briefpapier (Bsp. SKR03)

Kto 490 Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung EUR 606,71 Soll an Kto 1000 Kasse/ 1200 Bank EUR 721,99 Haben
Kto 1576 Vorsteuer EUR 115,28 Soll

Damit stimmt dann Deine Kasse bzw. Deine Bank. Der Gewinn hat sich durch diese Buchung noch nicht verändert, da lediglich ein Wirtschaftsgut (Kassengeld/Bankbestand) gegen den PC (Anlagevermögen) eingetauscht wurde.

Im Anlagenverzeichnis erfasst Du dann den Anlagenzugang (Datum des Eigentumübergangs auf Dich) und gibst die Nutzungsdauer (3 Jahre = 36 Monate Abschreibung, in 2018 aber nur zeitanteilig ab dem Monat des Zugangs. Anschaffung am 13.03.2018 = 10 Monate Abschreibung).

In der EÜR 2018 gibst Du dann als Betriebsausgabe die Abschreibung 2018 (606,71 / 36 Monate * 10 Monate =) EUR 168,53 bzw. EUR 168,71 wegen Rundung an.
Die Abschreibung must Du als Kleinunternehmer mit EÜR nur jährlich buchen. Willst Du aber bereits unterjährig wissen, wie Deine Firma betriebswirtschaftlich dasteht, kannst Du auch monatliche Beträge buchen.

Die Vorsteuer (EUR 115,28) machst Du in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat geltend, in der Du den PC gezahlt hast.  

Ich empehle Dir aber nachdrücklich, für die Buchhaltung bzw. Anlagenbuchhaltung ein zertifiertes Programm einzusetzen, da Dir als Unternehmerin mit gewerblichen Einkünften auch eine steuerliche Betriebsführung ins Haus stehen kann. Kann Excel dann nicht überzeugen, kann es zu Zuschätzungen kommen.

Grüße Jogi
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
Guten Morgen Jogi,

vielen Dank für deine Antwort  :)

Genau der Laptop wird in einer Summe bezahlt, keine Ratenzahlung und kein Leasing.

Ich bin aber ehrlich gesagt irritiert bzgl. der Führung von Bestandskonten und der Verwendung eines Kontenrahmens.
Um das mal so zu sagen, bin ich davon ausgegangen, dass es ausreichend ist eine Einnahmen und Ausgabenliste zu führen.
Diese habe ich in Excel angelegt (Bank & Kasse und bei der Bank buche ich nach den Kontoauszügen unter Angabe der Netto/Bruttobeträge)
Auf dieser Basis mache ich dann auch meine Umsatzsteuervoranmeldung.

Und nach meinem Plan und Wissen hatte ich vor, die EÜR mittels ElsterPortal auszufüllen und zu versenden.
Ich habe das Gewerbe im Dezember 17 angemeldet / da gab es noch keine Umsätze, nur geringfügige Ausgaben.
Das heißt ich werde das für 2018 dann das erste mal "richtig" machen müssen.

Ich wusste ehrlich gesagt nicht, dass ich bei einem Kleingewerbe/Nebengewerbe dazu Bestandskonten führen muss... Kannst du mir sagen ob und wo es dazu einen hilfreichen / verständlichen Link gibt wo ich das genauer nachlesen kann?

Deine Erklärung der Abschreibung hat mir ansonsten schon mal sehr geholfen  :klatschen:

LG Miriam
In der EÜR wird normalerweise gem. § 4 Abs. 3 S.1 i.V.m. § 11 EStG nach dem Zufluss- / Abflussprinzip verfahren (R. 4.5 Abs. 2 EStR), d.h. die Einnahmen und Ausgaben werden prinzipiell mit Zahlung verbucht.  § 4 Abs. 3 S. 3 EStG verweist auf die Vorschriften für die AfA gem. § 7 Abs. 1 EStG – auch mit der bereits angesprochenen Abschreibung nach pro-rata-temporis (also zeitanteilig). Diese Vorschrift betrifft dich, da dein PC ein Wirtschaftsgut mit längerer Nutzungsdauer ist.

Genaueres zur Abschreibungen in der EÜR sind in R. 4.5 Abs. 3 EStR nachzulesen.

Tipp: Die GWG Beträge wurden für das Jahr 2018 angehoben. D.h. du kannst selbständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von 800 € direkt abschreiben. Die maximale Aufwandsvorverlagerung drückt dann mit dem ganzen Betrag den Gewinn im Anschaffungsjahr.
Hallo,

zum Thema Einnahmen_Überschussrechnung (EÜR) findest Du hier auch einige einführende Beiträge, auch mit ´Praxisbeispielen:

https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Einnahmen-Ueberschussrechnung_Themenspecial.php

Damit hättest Du erstmal einen guten Einstieg in das Thema. Ansonsten hier einfach immer nachfragen.

LG, Biene
Hallo zusammen,

also das mit der Abschreibung habe ich jetzt verstanden.
Und auch das Grundprinzip der EÜR.

Mich verwirrt ehrlich gesagt mehr die Tatsache, was die Gesetzesänderung
zur Abgabe der EÜR scheinbar bedeutet.
Bisher war es ja ausreichend die Einnahmen - Ausgaben gegenüber zu stellen.
Wenn ich aber jetzt meine Geschäftsvorgänge in das Formular
eintragen muss, erfordert es doch die Bildung von Konten?
Die gleichartigen Vorgänge müssen alle zusammengefasst und in die korrekte
Zeile eingetragen werden. Das ist doch mit einer "einfachen" Liste die
ich unterjährig führe gar nicht mehr möglich?
Gerade unter dem Gesichtspunkt, dass ich mich zur Abführung der USt entschieden
habe und nach Istbesteuerung verfahre.

Ich brauche also eigentlich ein extra Buchhaltungsprogramm, dass diese Voraussetzungen erfüllt, was ich mir eigentlich
aufgrund der Kosten sparen wollte UND ich muss wissen welche Geschäftsvorgänge
welchen Zeilen in dem Vordruck entsprechen, also ggf. einen Steuerberater wenn ich nicht
sicher bin...

Das ist doch für Kleingewerbe bzw. Nebengewerbe unglaublich aufwendig oder sehe ich das falsch?
Ich würde mich auch freuen, wenn mich jmd korrigiert, sollte ich den neuen Vorbang ab 2017 falsch verstanden haben  :denk:

Am Jahresende das Formular korrekt auszufüllen ist das Eine, aber für mich ist der tatsächliche Aufwand unter dem Jahr
eher fragwürdig??

LG Miriam
Zitat
Biene schreibt:
Mich verwirrt ehrlich gesagt mehr die Tatsache, was die Gesetzesänderung zur Abgabe der EÜR scheinbar bedeutet.
Das heisst eben - wie du richtig erkannt hast - dass Exceltabellen etc. nicht mehr zugelassen sind (was auch schon seit 2015 eigentlich nciht mehr geht, weil die GoBD auch für EÜR-Ersteller gelten und Excel veränderbar ist ohne dass die nachträglich zu sehen ist).

Zitat
Biene schreibt:
Ich brauche also eigentlich ein extra Buchhaltungsprogramm, dass diese Voraussetzungen erfüllt, was ich mir eigentlich aufgrund der Kosten sparen wollte UND ich muss wissen welche Geschäftsvorgänge welchen Zeilen in dem Vordruck entsprechen, also ggf. einen Steuerberater wenn ich nicht sicher bin...
Es gibt da relativ preisgünstige Programme, die aber die Voraussetzungen UStVA/UStE, EÜR und Anlage AVEÜR etc. erfüllen. Einige können gleichzeitig auch Rechnungsschreibung, öffene Posten verwalten etc., haben also einen Mehrwert gegenüber deiner bisherigen Excel-Buchhaltung (schon dabei graust mir, wenn ein Betriebsprüfer kommt).
Diese Programme sind in der Regel auch nicht besondert schwer zu erlernen, weil sie einen "Übungsmandanten/Musterirma" haben, in dem man zunächst wirklic h nach Herzenslust ausprobieren kann, bevor man an die eigene Firma geht.
Noch ein Vorteil: bei diesen Programmen musst du dir in der Regel auch nicht überlegen, wo in den Formularen nun was eingetragen werden muss, die Zuordnungen sind für die vorgegebenen Konten/Kategorien schon standardmäßig enthalten.
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