Hallo, ich habe eine Frage:
Ich bin selbstständiger Unternehmer und bilanziere noch nach der einfachen EÜR. Letztes Jahr im Oktober habe ich mit einen Laptop gekauft, Warenwert ca. 750 Euro Netto. Nachdem es damit laufend Probleme gab, hat der Hersteller mir nun den gesamten Kaufpreis erstattet. Ich habe in den letzten Monaten des letzten Jahres aber bereits Abschreibungen in der EÜR gebucht.
Wie muss ich nun in diesem Jahr die Gutschrift verbuchen, um später nicht vom Finanzamt Ärger zu kriegen?
Vielen Dank bereits vorab für die Hilfe!
Ich bin selbstständiger Unternehmer und bilanziere noch nach der einfachen EÜR. Letztes Jahr im Oktober habe ich mit einen Laptop gekauft, Warenwert ca. 750 Euro Netto. Nachdem es damit laufend Probleme gab, hat der Hersteller mir nun den gesamten Kaufpreis erstattet. Ich habe in den letzten Monaten des letzten Jahres aber bereits Abschreibungen in der EÜR gebucht.
Wie muss ich nun in diesem Jahr die Gutschrift verbuchen, um später nicht vom Finanzamt Ärger zu kriegen?
Vielen Dank bereits vorab für die Hilfe!