ich habe eine Frage bezüglich der Abschreibung von Software. Software unter 150€ netto wird ja als Trivialsoftware behandelt und kann ja sofort als Betriebsausgabe angesetzt werden.
Ich habe nun Software, die hat 700€ gekostet, da sie nicht selbstständig nutzbar ist, fällt sie doch eigentlich nicht ins GWG, oder ? Und nun die große Preisfrage - über wieviel Jahre schreibt man Grafiksoftware ab ? (Adobe Creative Suite 4)
Lt. R 6.13 EStR gilt diese Programmfamilie als beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut, wenn sie nicht auf einem, sondern auf vielen verschiedenen Computern betrieben werden kann. Als Beispiel können Textverarbeitungsprogramme angeführt werden.
Daher würde ich Grafikbearbeitung auch als solches bezeichnen. Man kann es lt. GWG nicht selbstständig nutzen, aber auf mehrere Computern.
Zitat
Auch Wirtschaftsgüter, die nach ihrer betrieblichen Zweckbestimmung nur mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden können, sind selbständig nutzungsfähig, wenn sie nicht in einen Nutzungszusammenhang eingefügt sind, sodass die zusammen nutzbaren Wirtschaftsgüter des Betriebs nach außen nicht als ein einheitliches Ganzes in Erscheinung treten (z. B. Bestecke, Trivialprogramme, Videokassetten)
Lt. R 6.13 EStR gilt diese Programmfamilie als beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut, wenn sie nicht auf einem, sondern auf vielen verschiedenen Computern betrieben werden kann. Als Beispiel können Textverarbeitungsprogramme angeführt werden.
Daher würde ich Grafikbearbeitung auch als solches bezeichnen. Man kann es lt. GWG nicht selbstständig nutzen, aber auf mehrere Computern.
Zitat
Auch Wirtschaftsgüter, die nach ihrer betrieblichen Zweckbestimmung nur mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden können, sind selbständig nutzungsfähig, wenn sie nicht in einen Nutzungszusammenhang eingefügt sind, sodass die zusammen nutzbaren Wirtschaftsgüter des Betriebs nach außen nicht als ein einheitliches Ganzes in Erscheinung treten (z. B. Bestecke, Trivialprogramme, Videokassetten)
(Siehe EStR 6.13)
Hilft dir das weiter?
LG, Neele
Hallo Neele,
erstmal danke für Deine Antwort - würde also in Deinen Augen heißen - da doch irgendwie selbstständig nutzbar, wenn auch in Verbindung mit einem Computer - dass es in den GWG-Pool muss ?
soweit es mir bekannt ist, ist Software aktivierungspflichtig; da es sich um eine Lizenz handelt, also immaterielles Wirtschaftsgut = Aktiverungspflicht (sofern nicht unter 150,-).
Betriebssysteme sind mit dem PC zusammen zu aktiveren, Anwendersoftware ist GWG (wenn nicht über 1000,-)
Hier noch ein Link zum Thema:
Diese Angaben sind wie immer ohne Gewähr :lol: Wenns jemand besser weiß, bitte schreien!
Bei Software handelt es sich grundsätzlich um ein immaterielles Wirtschaftsgut. Sie ist nicht selbständig nutzbar, aber selbständig bewertbar. Daher ist sie zu aktivieren und über die entsprechende Nutzungsdauer abzuschreiben.
Aber keine Regel ohne Ausnahme: Bei Trivialprogrammen (= Software bis 410 €) unterstellt die Finanzverwaltung einfach eine selbständige Nutzbarkeit. Sie gehören damit zu den materiellen Wirtschaftsgütern und werden wie ein GWG behandelt.
R 5.5 Abs. 1 EStR (Fassung 2005): „Als immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter kommen in Betracht: Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile. Trivialprogramme sind abnutzbare bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Computerprogramme, deren nicht mehr als 410 Euro betragen, sind wie Trivialprogramme zu behandeln.“
Zwischenzeitlich gab es einen Entwurf zur Änderung der Richtlinien. In diesem Entwurf der Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 stand unter Nr. 19: „R 5.5 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „410 Euro“ durch die Angabe „150 Euro“ ersetzt. b) … „
Kurioserweise war diese Änderung in der vom Bundesrat verabschiedeten Fassung der Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 nicht mehr enthalten.
Das heißt, dass die 2008er Version von R 5.5 Abs. 1 EStR die gleiche ist, wie die von 2005. Software bis 410 € ist selbständig nutzbar und wird auch weiterhin als GWG behandelt. Es bleibt dabei, dass Software größer 410 € nicht selbständig nutzbar ist und deshalb zu den immateriellen Wirtschaftsgütern zählt.
Daraus folgt: bis 150 € netto ---> sofortiger Aufwand (weil § 6 Abs. 2 EStG) über 150 € netto bis 410 € netto ---> GWG-Sammelposten, Abschreibung pauschal 5 Jahre (weil § 6 Abs. 2a EStG) über 410 € netto ---> Konto Software (0027 im SKR03), Abschreibung über Nutzungsdauer (weil R 5.5 Abs. 1 EStR)
Zitat
goenz quote: Ich habe nun Software, die hat 700€ gekostet, ... Und nun die große Preisfrage - über wieviel Jahre schreibt man Grafiksoftware ab ? (Adobe Creative Suite 4)
ich würde mich da an die Regelung von GWG halten. Dort gibt es eine Grenze von 150€ & 1000 €. Diese würde ich auch für Software nutzen und somit die 700 € in den Pool buchen.
Da es nicht gesetzlich verankert ist (ist ja nur ne Richtlinie), ist diese Sache eh noch schwammig. Abgegruckt wurde das in den EStR noch nicht? Ist ja auch von Oktober 08. Haben sie die fertigen EstÄR 2008 schon irgendwo veröffentlicht? Ich glaub das so nocht nicht. :?
An Sunny vielen Dank für die Links, diese Änderungen waren mir noch unbekannt.
Ich habe für unsere Firma neulich die Windows Vista Ultimate Edition für 141,97 Euro netto gekauft. Dabei dürfte es sich ja, zumindest vom Preis her, um Trivialsoftware handeln. (Wobei ich auch gehört habe, daß der Preis alleine nicht unbedingt eine Rolle spielt, siehe unter anderen .) Auf welches Konto muß ich dieses Anschaffung nun unter SKR03 buchen? 4980 Betriebsbedarf, oder 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter? Handelt es sich bei Trivialsoftware überhaupt um ein geringwertiges Wirtschaftsgut? Habe hierzu folgendes gefunden:
Zitat
Als Trivialsoftware wird in der Bilanzierung ein Programm bezeichnet, das allgemein bekannte Daten sowie Datensammlungen beinhaltet. Dadurch kann Trivialsoftware bis zu 150 € netto wie ein GWG behandelt werden und ist im Anschaffungsjahr voll abzugsfähig. (3) Lt. R 6.13 EStR gilt diese Programmfamilie als beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut, wenn sie nicht auf einem, sondern auf vielen verschiedenen Computern betrieben werden kann. Als Beispiel können Textverarbeitungsprogramme angeführt werden.
Quelle:
Was mich an dem hervorgehobenen Satz stutzig macht ist das "wie" vor "ein GWG behandelt werden". Müßte es nicht heißen "als ein GWG behandelt werden"? Ich meine was ist nun richtig:
a.) Trivialsoftware IST ein geringwertiges Wirtschaftsgut b.) Trivialsoftware ist KEIN geringwertiges Wirtschaftsgut, kann aber so behandelt werden
Ich frage deswegen, weil ich wissen will, ob ich Trivialsoftware bis 150 Euro netto auf Konto 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter buchen kann.
in deinem Quote hast du deine Frage schon selbst beantwortet.
Zitat
Lt. R 6.13 EStR gilt diese Programmfamilie als beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut, wenn sie nicht auf einem, sondern auf vielen verschiedenen Computern betrieben werden kann.
Steht doch alles da :wink: Es ist in diesem Fall ein GWG. Ich hätte das gar nciht so aufgefasst. Habe die Begriffe als Synonyme und nicht Gegensätze betrachtet. Hehe.
Diese Excel-Vorlage (Tool) ermöglicht die Planung und Überwachung der termingemäßen Lieferung von Dokumenten in einem Projekt. Auf der Grundlage der erfassten Plan- und Ist-Termine wird für jede Berichtsperiode der Status ausgewertet und in einem Dashboard präsentiert. Dieses Werkzeug enthält die dazu erforderlichen Tabellenvorlagen sowie die notwendigen Berechnungsmodelle. Zusätzlich bietet das Werkzeug die Kategorisierung der Dokumente nach bis zu vier frei wählbaren Merkmalen, so dass die Auswertung nach verschiedenen Selektionskriterien möglich ist. Preis 22,00 EUR .... Details hier >>
User, die dieses Thema lesen. (3 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
News
Studie des IPRI-Instituts "KI im Controlling"
Künstliche Intelligenz verändert das Controlling zunehmend. Sie automatisiert repetitive Tätigkeiten und führt zu neuen Anforderungen an die Interpretation und Validierung von Analyseergebnissen. Eine......
Mitarbeiter/in im Rechnungswesen (m/w/d)
Wir bewirtschaften rund 1.300 Wohnungen in Stuttgart unter dem Fokus „lebendiges Wohnen und Leben“ und betreuen über 1.900 Mitglieder unserer Baugenossenschaft. Unser breites Spektrum an Wohnungen und......
Werkscontroller (m/w/d)
Die Pfannenberg-Gruppe ist ein international tätiges Industrieunternehmen in der Elektrotechnik. Erfolgreich entwickeln, produzieren und vertreiben wir technisch hochwertige Produkte. Wir sind in den ......
Financial Accountant / Buchhalter (m/w/d)
Die activ factoring AG ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister......
Controllerin / Controller (m/w/d) Schwerpunkt Projekt und Vertrieb
Ob beim Bahnfahren, Parken, Tanken bzw. Laden oder bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs – mit großer Wahrscheinlichkeit hast du dabei schon unsere Technik genutzt. Seit über 150 Jahren entwick......
Controller mit Schwerpunkt Pricing (m/w/d)
Als erfolgreiches mittelständisches Großhandelsunternehmen gehören wir seit vielen Jahren zu den führenden Anbietern der Sanitär- und Heizungsbranche. Ein anspruchsvolles Warensortiment und......
Sie haben Praxisfragen im Rechnungswesen? Klären Sie diese einfach im Dialog mit dem neuen KI-Assistenten CoPilot Finance. Er liefert Ihnen präzise Antworten, indem er auf die rechtssicheren Fachinhalte von Haufe Finance Office zugreift. Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie 4 Wochen kostenlos.
Controller (M/W/D) in Vollzeit - Schwerpunkt Abteilungscontrolling & Reporting
Wir sind immer auf der Suche nach engagierten Talenten, die unsere dynamische Organisation verstärken. Mit einem kollegialen, kooperativen und innovativen Arbeitsumfeld sowie guten Entwicklungsmöglichkeiten ist dies die perfekte Gelegenheit für alle, die mit Leidenschaft etwas im Gesundheitswesen... Mehr Infos >>
Sachbearbeiter*in Rechnungswesen / Drittmittel in Teil- (50 %) oder Vollzeit
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geistesw... Mehr Infos >>
Stellvertretende Abteilungsleitung (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen / Bilanzbuchhaltung
Menschen machen den Unterschied. Seit der Gründung im Jahr 1919 hat sich unser Familienunternehmen zu einem führenden Anbieter in den Bereichen Feuerverzinkung, Beschichtung, Rietbergbehälter und Gitterroste entwickelt. Heute arbeiten mehr als 1.750 Mitarbeitende an 20 Standorten in Deutschland, ... Mehr Infos >>
Senior Controller*in (w/m/div)
Du arbeitest gerne authentisch auf Augenhöhe von Mensch zu Mensch? Dann komm zu uns! Wir, die Sparda-Bank Berlin mit ca. 800 Kolleg*innen, sind als Genossenschaftsbank im und für den Osten von Deutschland tätig. Für unsere 460.000 Privatkund*innen arbeiten wir alle täglich daran positive Kundener... Mehr Infos >>
Referentin / Referenten (m/w/d) der Geschäftsführung für den Finanzbereich
Zur Unterstützung der drei kirchlichen Grundaufträge in der Erzdiözese München und Freising besteht jeweils eine eigenständige vermögensverwaltende Stiftung: Die Bischof-Arbeo-Stiftung (Ziel: Förderung von Bildung), die St. Antonius-Stiftung (Ziel: Förderung des Dienstes am Nächsten, ... Mehr Infos >>
Produktionscontroller (m/w/d)
GOLDBECK realisiert zukunftsweisende Immobilien in Europa. Wir verstehen Gebäude als Produkte und bieten alle Leistungen aus einer Hand: vom Design über den Bau bis zu Services im Betrieb. Aktuell beschäftigt unser Familienunternehmen mehr als 13.000 Mitarbeitende an über 100 Standorten bei einer... Mehr Infos >>
Controllerin / Controller (m/w/d) Schwerpunkt Projekt und Vertrieb
Ob beim Bahnfahren, Parken, Tanken bzw. Laden oder bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs – mit großer Wahrscheinlichkeit hast du dabei schon unsere Technik genutzt. Seit über 150 Jahren entwickeln wir innovative und nachhaltige Systeme für eine Mobilitätsinfrastruktur, die weltweit Mensche... Mehr Infos >>
Risikocontroller (m/w/d) für das Risikomanagement Factoring
Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Fo... Mehr Infos >>
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.
Mehr Infos >>
JOB- TIPP
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>
Software-Tipp
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR
Jetzt hier downloaden >>
Software-Tipps
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>
Mit diesem Kreditrechner für Excel hast du deine gesamte Schuldenlage im Griff – einfach, übersichtlich und effektiv. Spare bares Geld durch bessere Planung. Dieser Planer wurde speziell dafür entwickelt, auch bei komplexen Kreditstrukturen Übersicht und Kontrolle zu behalten. Bis zu 50 Kredite gleichzeitig verwalten und Laufzeiten bis zu 50 Jahre abbilden
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. Mehr Informationen >>
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damitschnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden. Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen Management. Mehr Informationen>>
Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>