ich habe zwei A4 Rechnungen vor mir und weiß nicht, ob ich einfach die Endsumme nehmen und als Sammelposten zusammenfassen und über 5 Jahre linear abschreiben darf. Da die "normale" Afa bei 6 Jahren für Gartengeräte liegt, wären 5 Jahre für mich erstrebenswert.
Konkret zur Frage 1:
Heckenschere 1 für Netto 280; Heckenschere 2 für 350 und Heckenschere 3 für 163 € über einen Kaufbeleg erworben. Dann des Weiteren auf diesem Beleg: AKKU für 263 und Ersatzmesser für Heckenschre 1 für 114 €. Zuzüglich Ersatzkette und Öl für Null Euro.
In Summe komme ich genau auf 1196,62 € (Brutto). Somit liege ich über der Nettogrenze von 1.000 €. Und zwar genau 6,62 € Brutto. (Beleg noch aus Zeiten mit 19% MwSt. Kann ich einfach einen Posten der Netto > als 250 € ist aus der Rechnung herausnehmen und einzeln mit in den Sammelposten einbuchen? Oder muss ich den Verkäufer bitten mir eine neue Rechnung zu erstellen und dabei einen Artikel, der mehr als 250 Euro kostet per einzelner Rechnung aufführen?
2. Frage: Darf ich überhaupt den Artikel (Ersatzmeser) mit in den Sammelposten aufnehmen, da nur 114 €?
Schon mal Danke an alle, die sich das antun und diesen Text lesen.

P.S.:
Ich bin im Nebenberuf mit Hecken-und Obstbaumschnitt selbständig tätig und mache meine EÜR über Excel, eine von:
