PCs abschreiben

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PCs abschreiben
Hallo,

ich bin die Jenny und bin neu hier, ich hätte mal eine Frage zwecks Abschreiben, ich habe gerade gelesen das man ein Geringwertiges Wirtschaftsgut seit 2018 bis 800€ Netto sofort abschreiben kann, gilt das für das ganze Jahr oder könnte ich übers Jahr verteilt auch mehrere dinge sofort abschreiben wenn 800€ Netto?

Ich betreibe mit meiner Freundin einen Online-Shop und möchte einen PC kaufen der ca. 600€ Netto kostet, den würde ich dann sofort abschreiben, könnte ich dann in diesem Jahr noch einen zweiten PC ca. 600€ auch sofort abschreiben?

Viele Grüße
Jenny
Hallo, Jenny

[CODE]Ich betreibe mit meiner Freundin einen Online-Shop und möchte einen PC kaufen der ca. 600€ Netto kostet, den würde ich dann sofort abschreiben, könnte ich dann in diesem Jahr noch einen zweiten PC ca. 600€ auch sofort abschreiben?[/CODE]

so viel, wie du wilsst. Nur  eben: was verstehst du unter einem PC?
Hallo Macaslaut,

unter PC verstehe ich den Rechner, Monitor, Tastatur und Maus.

Wir können uns nicht gleich zwei auf einmal leisten, würden aber dann gerne gegen Ende des Jahres einen zweiten kaufen, deswegen die Frage ob dieser dann auch sofort abgesetzt werden kann.

Viele Grüße
Jenny
Ein PC (ohne integrierten Monitor) und Peripheriegeräte sind keine GWG. Heißt tendenziell Abschreibung über Laufzeit
[CODE]Ein PC (ohne integrierten Monitor) und Peripheriegeräte sind keine GWG.[/CODE]

[CODE]unter PC verstehe ich den Rechner, Monitor, Tastatur und Maus.[/CODE]
@macaslaut, war das Zitat für mich bestimmt?
Hallo,

macht es nicht unnötig kompliziert ;) ... Die Wertgrenze von 800 EUR netto gilt für jedes beschaffte Wirtschaftsgut. Du kannst also beide PC´s als GWG im Jahr der Anschaffung voll abschreiben.

LG, Biene
Zitat
EBU schreibt:
Ein PC (ohne integrierten Monitor) und Peripheriegeräte sind keine GWG. Heißt tendenziell Abschreibung über Laufzeit

Doch wenn er als Server agiert  ginge es auch ohne was bestimmte Vorschriften halt wieder ins Absurdum führt
Zitat
Biene schreibt:
Hallo,

macht es nicht unnötig kompliziert   ... Die Wertgrenze von 800 EUR netto gilt für jedes beschaffte Wirtschaftsgut. Du kannst also beide PC´s als GWG im Jahr der Anschaffung voll abschreiben.

LG, Biene

Wieso kompliziert? Ein PC(Tower mit Inhalt) ist nicht selbstständig nutzbar und somit kein GWG. Der Gesetzgeber machts kompliziert, nicht wir :)
ja, aber die Praxis ist doch eine andere. Ich kenne keinen Buchhalter, der für einen PC unter 800 EUR nicht die GWG-Regel nutzt.  ;)

Was meinen die Anderen? Was macht ihr mit einem PC zwischen 250 und 800 EUR?  :wink1:  ... wäre mal interessant!

LG, Biene
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