Raspberry PI + Zubehör abschreiben

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Seiten: 1
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Raspberry PI + Zubehör abschreiben
Hallo,

ich entwickle Software und habe möglicherweise einen Auftrag bei der ich LED Displays ansteuern muss, hier würde ich gerne mit dem Raspberry experimentieren und schauen ob es nicht auch etwas für Kunden ist.

Ich könnte das Set RPI 4B 4GB ALLIN Das reichelt Raspberry PI 4 B 4 GB All-In-Bundle von Reichelt für 85€ + 5€ Versand nehmen, bis auf Monitor und  Maus/Tastatur ist da alles drin, Maus/Tastatur/Monitor werden nicht benötigt da der RPI per Server fungiert und nur per SSH angesprochen wird vom normalen Arbeits Pc und eben nur die RGB Matrix zum leuchten bringen soll.

Dazu kommen noch:
Mini HDMI Plug to Standard HDMI Jack Adapter +3€
32x32 RGB LED Matrix Panel - 4mm Pitch + 50€
RGB Matrix Bonnet + 16€
Netzteil 12V + 10€

Der RPI alleine würde vermutlich noch als Server durchgehen aber beim Rest ist das eine gute Frage, kann ich aus den gekauften Teilen einfach ein Set machen und das ganze als GWG absetzen oder muss ich hier zwangsweise einen Pool bauen über 5 Jahre?

Die Teile verbleiben alle bei mir und nichts gehts an den Kunden.
Hallo.

Ich bewerte das wie folgt:

Da alles zusammen vermutlich 150€ netto (also ohbe MWST) den Rechnungsbetrag nicht übersteigen wird, sollte es eigentlich als "Bürobedarf" zu buchen sein. Eine Aktivierungsnotwendigkeit sehe ich nicht.

Es könnte aber ggf. auch als Fertigigungshilfsmittel für selbsterstellte Waren buchbar sein bzw. im Rahmen von "Forschung und Entwicklung" eingliederbar sein und dann ebenfalls sofortige Aufwendungen darstellen.

Auf gar keinen Fall sehe ich hier ein "Selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut" und somit eine Anlage (oder GWG).

Tipp:
Eventuell kann bei einem anderem Anbieter der "Gesamtpreis" reduziert werden, damit es definitv unter 150€ sind.
Einzelne Teile (ggf. Steckernetzteil etc.) separieren, da diese definitiv Bürobedarf sind.

Viel Glück bei Deinem Vorhaben.


Beim Verkauf kannst Du natürlich dann ein "Set" bzw. ein eigenes "Produkt" daraus machen und mit unter 800€ netto dann ein GWG anbieten.
@supertuxer danke

Raspi als Bürobedarf, im Entferntesten könnte das unter dem Gesichtspunkt auf der LED Matrix die Temperaturen/Werte des Servers anzeigen zu lassen wobei irgendwie auch seltsam.

Als Set gehen tatsächlich nur zusammen gebündelt gekaufte Sachen? also Pc als Server 300€, Monitor 100€ und ich schreib 400 als GWG ab wäre nen nogo?

Also ich hatte mir das auch überlegt im Kontext "kauf einer Kamera 500€ und 2 Wochen Später Objektiv" beides zusammen hätte ich als GWG erachtet.
Hallo.

Laut Buchungsregeln und Vereinfachungsklauseln, sind prinzipiell alle Anachaffungen, die bis 150€ netto betragen, als Aufwände zu buchen.

Von Set's beim Einkauf für diese "Waren", habe ich nicht gesprochen. Nur weil Du eine Verbindung "planst" (durch Entwicklung), handelt es sich nicht um "eine Einheit" im Sinne der Anschaffung.

Daher: Jeder Artikel in sich stellt "Bürobedarf" darf. Natürlich kann auch ein anderes "Aufwandskonto"  genommen werden. Da jedoch aktuell auch noch kein verwertbares Produkt dadurch vorhanden ist und erst noch entwickelt wird, sind es auch keine "Warenkäufe".


Beim Verkauf kannst Du natürlich das Produkt "SuperDuper Raspi Display" nennen und alles als Einheit VERKAUFEN.Das macht Sinn, da es nur im Zusammenhang aller Einzelteile im Wert geschaffen wurde und somit dann EIN Produkt ist.

Bitte Einkauf und Verkauf hier nicht vermischen.

Achtung:
Falls Du Freiberufler bist und somit keine Gewerbesteuer zahlst, "vergiftest" Du durch solch eine Produktentwicklung mit anschließendem Produktverkauf, Deine Freiberuflichkeit in dem.Umfang, das Du den Status als Freiberufler verlierst (oder verlieren kannst) und fortan mit allen Umsätzen als Gewerbetreibender vom Finanzamt eingestuft wirst! Auch wenn Du keine Gewerbeanmeldung hast. Die wird dann zwangsweise vom Amt durchgeführt.
--> Also bitte den StB befragen was zu tun ist, da hier in diesem Umfang nicht "beraten" werden darf. Aktuell ist es ein Hinweis.
@supertuxer danke fürs Feedback,

Ah okay ich dachte man kann daraus bsp ein Set bilden, deswegen ja auch die Sache mit der Kamera, beides sind nicht GWG fähig würden es aber werden wenn man beides zusammen nimmt, Body + Objektiv. (oder liege ich selbst bei der Kamera falsch?)

Mit den 150€ war mir auch tatsächlich neu aber dann passt das soweit, liegt ja drunter.

Den Raspi ansich werde ich nicht verkaufen, das ganze stellt für mich nur ein Mittel zum Zweck, Sprich der Entwicklung und Testing von Software dar, ich kann ja schlecht für etwas entwicklen was ich nicht besitze.

Dein Achtungspunkt habe ich im Kopf, ist bei mir aber eh schon zu spät, ich verkaufe in einem Gebiet schon Digitale Waren und pack die Software Entwicklung notgezwungen da mit rein, ich mach das ganze ja nur nebenberuflich und da musst du auch erstmal bis 25k kommen bevor man schaut ob man dann trennt und das Gewerbe zumindest für die Softwareentwicklung los wird (da ich kein Studium habe stehen die Chancen eh nicht so gut)

Diese Trennung machen Hebammen z.B.
Hallo.

Da möchte ich nochmals nachfassen und aus meiner Sicht beurteilen, da neue Tatsachen bekannt wurden.


1)
Zitat
StefanBD schreibt:
schaut ob man dann trennt und das Gewerbe zumindest für die Softwareentwicklung los wird (da ich kein Studium habe stehen die Chancen eh nicht so gut)

Diese Trennung machen Hebammen z.B.

Wenn Du kein Studium in diesem Bereich hast, kannst Du aus Sicht des FA nicht in diesem Bereich freiberuflich tätig sein, weil es grundsätzlich an Tiefe und Umfang des Wissens fehlt.
Es gibt zwar die Eingliederung des EDV-Beraters, EDV-Prigeammierers, etc. in die Katalogberufe, aber die greift grundsätzlich nur wenn die notwendige Ausbildung (also Studium) vorliegt. Hier gab es eine Neusprechung des BFH (oder BGH).
Ich kenne ein FA, das schon bei der Bezeichnung "IT-Consultsnt" auf "dumm" Schaltet, weil es nicht "EDV-Berater" heißt.
Grundsätzlich der gleiche Beruf und beim FG auch gewonnen, aber erst 7 Jahre später (und Kosten produziert; zwischenzeizlich GewSt. gezahlt usw ).

Somit: In jedem Fall Gewerbe.
Gefahr: Ausführung eines nicht angemeldet Gewerbebetriebes
Lösung: Bitte beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft einholen, das Du als Freiberufler geführt wirst und stelle dabei Deine Tätigkeit so dar, das diese eigentlich eines Diplom Ingenieurs entspricht und Du über das gleichwertige Wissen verfügst.

Hinweis: Da du vermutlich sowieso schon die ganze Zeit unter dem GewSt-Limit lagst, wäre das für die Vergangenheit unschädlich, aber für die Zukunft möglicherweise Wertvoll! Denn das FA ist verbindlich an die "verbindliche Auskunft" gebunden und darf dann nicht mehr für Dich anders entscheiden.
Nachteil: Die Auskunft kostet Geld und muss gut vorbereitet werden.


2)
Hebammen sind explizit genannte freie Berufe.
Die Trennung der Einkünfte muss dann auch Praktisch und Tatsächlich durchgeführt werden (Doppelte Buchführung; getrennte Konten; verschiedenes Auftreten am Markt damit es für einen unwissenden Dritten sichtbar ist, das es verschiedene "Betriebe" sind; usw.)

Auch kenne ich Hebammen, StB, Ärzte etc. die nachträglich mit ihren gesamten Einkünften der GewSt. unterworfen wurden, weil diese Trennung nicht "gelebt" wurde.

3) Wenn es zur Entwicklung zählt ist es eh Aufwand, solange es unter 800€ fällt. Auch GWG's werden am Jahresende gegen ein Aufwandskonto sofort vollständig abgeschrieben (solange keine Poolabschreibung erfolgt) und daher gleichzusetzen mit "Aufwänden".
@supertuxer  habe schonmal mit dem FA telefoniert, man muss seine Fähigkeiten dann Nachweisen, bis 25k ist es aber sowieso eine Nullrechnung und mir wurde geraten dies dann erst.

Im Prinzip ist das ganze sowieso Witzlos da der Anwendungsentwickler eigentlich zu den Katalogberufen zählt, das sehen auch einige Steuerberater so aber wie es oft so ist, eine Frage, 3 Anwälte, 3 Meinungen.

Ich werde eventuell noch Filmproduktion mit dazu nehmen macht die Sache auch nicht gerade einfacher da der ja z.B auch wieder ein Katalogberuf ist.

Naja, kümmere ich mich drum wenn ich die 25k habe, evtl. gehts auch raus aus Deutschland :)
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