Verbuchung von Wärmepumpe und BAFA Förderung als Mieter

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Verbuchung von Wärmepumpe und BAFA Förderung als Mieter
Guten Tag,

ich mache die Buchhaltung für meine Frau. Sie ist Freiberuflierin und hat eine Logopädische Praxis. Die Praxis ist angemietet. Dazu führe ich eine Einnahmen Überschuss Rechnung sowie eine AFA Tabelle für Sie.

Wir haben nun für die Therapieräume sowie das Wartezimmer eine Luft/Luft Wärmepumpe installieren lassen und dafür eine 35% BAFA Förderung in Anspruch genommen, welche in Kürze auf unser Konto überwiesen werden müsste.

Ich habe hier ein Problem, da ich dazu keine Informationen im Internet finde.
Meine Fragen lauten:

1.) Wie verbuche ich die Wärmepumpe richtig. Ich gehe davon aus dass diese Abgeschrieben werden muss. Mit welcher Dauer muss diese abgeschrieben werden und in welcher Höhe ? (Gesamtbetrag oder Gesamtbetrag abzgl. Förderungsbetrag?). Ich finde in der AFA Liste lediglich eine Wärmepumpe für die Fischereiaufzucht aber nicht als Gebäudebestandteil.

2.) Muss die Bafa Förderung als Betriebseinnahme verbucht werden und damit dann versteuer werden oder ist dies steuerfrei und muss nicht eingebucht werden?

Viele Grüße
Hallo,

eine Teilantwort kann ich geben. Habe in der Datenbank von Haufe Steuer Office Kanzlei-Edition recherchiert.

Da steht: Kühl-, Gefrier-, Klimaanlagen, Warmwasserbereiter, Wärmepumpen, Eismaschinen u.a.

Nutzungsdauer 8 Jahre, Abschreibung in % 12.

Wenn ich noch was anderes dazu finde melde ich mich nochmal.

LG
Hallo,

ich hab nochmals mit ein paar Stichworten die Datenbank durchsucht und mich nochmals
zum Thema BAFA Förderung eingelesen.
Allerdings war zum Thema BAFA Förderung von Wärmepumpe nichts Spezielles dabei.

Ich vermute daher, dass es so behandelt wird, wie bei den Fahrzeugen.
Die Förderung mindert die AK bzw. Anschaffungs-und Herstellkosten d.h.
eine geminderte Bemessungsgrundlage für die AfA.
Also Gesamtbetrag abzgl. Förderungsbetrag.
Der steuerliche Zusammenhang läuft dann indirekt über die geminderte Bemessungsgrundlage und die Abschreibungsraten.

Wenn das Geld auf das Konto kommt würde ich das auf ein Verrechnungskonto buchen,
eventuell "durchlaufende Posten" oder Verrechnungskonto 3/4 Rechnung nicht ergebniswirksam.
In der Datenbank wird die Förderung auch nochmals aufgeteilt in echte Zuschüsse und unechte Zuschüsse. Es führt jetzt zu weit, wenn ich das alles auch noch aufschreibe.
Da muss man dann immer auf die Position in der Bilanz oder in der EÜR
nachschauen , wenn man das dann so verbucht.
Einen speziellen Buchungssatz (Muster) gibt es nur für echte Zuschüsse.
(ich empfehle über dieses Thema sich auch nochmals einzulesen)

Aber ich bin weder eine Steuerberaterin, noch Steuerfachangestellte, sondern Finanzbuchhalterin, die für eine Steuerberatungsgesellschaft bucht.
Daher darf ich offiziell keine Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten geben.

Hier im Portal geben Nutzer ihre Erfahrungen weiter oder was sonst noch zum Thema passt.
Wenn jemand Rechtssicherheit haben will, muss er einen Steuerberater kontaktieren.

LG
Hallo,

wir berücksichtgen dies als echten Zuschuss und buchen dies ins Anlagevermögen, dieser Betrag mindert die Afa-Bemessungsgrundlage. Schau mal hier, die erste Variante:

haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/anschaffungskosten-nach-hgb-und-estg-6-zuschuesse_idesk_PI20354_HI1157129.html

Ich hoffe, es hilft dir weiter.


Viele Grüße
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