Ein Geräteinbauteil, das wir nicht mehr für die Fertigung benötigen ist vom Hersteller mit unserer Zustimmung verschrottet worden. Für das verschrottete Einbauteil stellt der Hersteller nun eine Rechnung mit Umsatzsteuer, obwohl hierfür keine Lieferung an den Auftraggeber Lieferung erfolgte. Die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgte auf das Einbauteil und nicht auf die Verschrottung. Ist die Berechnung der Umsatzsteuer richtig?