ich habe mir gerade folgende Fragen gestellt:
1.) Beim Abschluss der Warenbestandskonten am Ende des Geschäftsjahres wurde durch den Vergleich zwischen Wareneinkauf und Warenverkauf bei der festgestellt, dass Waren im Wert von 12.000 EUR aus dem Lager verschwunden sind.
Wie ist dieser Fehlbestand zu buchen?
2.) Unterjährig, „wie es so schön heißt“ haben Mitarbeiter „unverschuldet“ Waren im Wert von 2.000 EUR „geschrottet“.
Wie ist dies zu buchen?
In beiden Fällen hätten wir ja eine Forderung gegen „unbekannt“?!
Na ja, ich denke mir, falls man sich als Unternehmer gegen solche Fälle durch eine Versicherung absichern kann, dann würde ich theoretisch so buchen:
„Warenverlust“ AN Warenbestand
und wenn die Versicherung bezahlt:
Bank AN „Warenverlust“
Aber wie sieht es in der Praxis aus?
Wochenendliche Grüße
Andreas





















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